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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Postordnungbis Postpaketsendungen |
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318
Postordnung - Postpaketsendungen
Postordnung, vom 11. Juni 1892, ist eine auf
Grund des ß. 50 des Postgesetzes vom Reichskanzler
amtlich erlassene Verordnung, nach welcher die bei
Benutzung der Postanstalt zu beobachtenden Vor
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36% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Postkreditbriefebis Postordnung |
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282
Postkreditbriefe - Postordnung.
Bestimmungen des Weltpostvertrags haben auch in Zukunft in Zeiträumen von je fünf Jahren Postkongresse zur Fortentwickelung der Weltpostverkehrseinrichtungen zusammenzutreten. Die Vereinbarungen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0331,
Postwesen |
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der einsichtsvollen Pflege der Landesherren zu einem hohen Grade der Ausbildung. Überall im Lande wurden Posten angelegt. 1710 wurde die erste Postordnung erlassen; 1730 betrug der reine Überschuß 200000 Thlr. Friedrich II. vervollkommnete namentlich auch die preuß
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0866,
Württemberg (Verfassung. Verwaltung) |
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die Postordnung. Post- und Telegraphenwesen steht unter dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abteilung für die Verkehrsanstalten, und wird von der Generaldirektion der Posten und Telegraphen als Centralstelle mit einem Präsidenten als Vorstand
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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zur Vollendung gelangen.
Zahlreich sind besonders die neuen deutschen Verwaltungsgesetze, wie die Gesetze und Verordnungen über das Post- und Telegraphenwesen, besonders die Postordnung vom 8. März 1879, die auf Handel und Schiffahrt bezüglichen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0391,
von Einsattelungbis Einschuß |
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. Okt. 1871 der Betrag von 42 Mk. im innern Verkehr, im Weltpostverein 40 Mk. vergütet. Vgl. Deutsche Postordnung vom 8. März 1879, § 15.
Einschreibesystem, das System der Staatsschuldenverwaltung, welches den Eigentümer von auf den Inhaber lautenden
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0245,
Porto (Stadt) |
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gründet sich auf die Gesetze über das Posttaxwesen vom 28. Okt. 1871, 17. Mai 1873 und 3. Nov. 1874 sowie auf die Postordnung (s. d.) vom 8. März 1879. Danach betragen die Gebühren im Verkehr innerhalb Deutschlands sowie mit Österreich-Ungarn
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0283,
von Postpaketverkehrbis Postrecht |
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von Postübertretungen (s. d.) und das Strafverfahren bei Verfolgen derselben (Abschn. 4 u. 5) sowie ferner noch einige allgemeine Bestimmungen (Abschn. 6) und setzt außerdem die Befugnis des Reichskanzlers fest, durch eine zu erlassende Postordnung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0217,
von Stäfabis Staffordshire |
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Eisenbahn- und Telegraphenverkehrs ist die Sache und mit ihr das Wort sehr außer Gebrauch gekommen. Für Deutschland sind Bestimmungen über die Estafettenbeförderung in Abschnitt II, § 45 der Postordnung gegeben.
Staffa, eine der innern Hebriden
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Prinsbis Privatposten |
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überaus schwierig sei, daß es richtiger schien, den Sprachgebrauch und die Postordnung entscheiden zu lassen (vgl. Bericht des Bundesratsausschusses vom 23. April 1871, S. 2). In der That sind auch in der praktischen Anwendung noch nie Zweifel darüber
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0128,
von August III. (Kurfürst vou Sachsen)bis August (Prinz von Württemberg) |
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nur, insofern sie seiner Prachtliebe diente. An den Verbesserungen in der Landesverwaltung (Generalaccise 1707, Landeslottorie 1713, Postordnung 1713, Vermessung der Poststraßen seit 1721), im Heerwesen (Kadettenhaus 1725, Aufhebung des verfallenen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0562,
Bayern (Verfassung) |
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560
Bayern (Verfassung)
Postordnung. Ende 1893 zählte die Post 1974 Postanstalten und 588 Markenverkaufsstellen; einschließlich der Telegraphenbeamten waren vorhanden 710 pragmatische Beamte, ferner 3440 statusmäßige, 4532 nicht statusmäßige
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Brief (Börsenausdruck)bis Briefgeheimnis |
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und Landesverweisung bestraft werden. In der Allgemeinen preuß. Postordnung vom 10. Aug. 1712 war den Postbeamten die Brieferbrechung bei Strafe der Dienstentlassung und Ahndung als Meineidige verboten; auf analogem Standpunkt steht das Allgemeine Preuß
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Postgesetzbis Postkongreß |
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der Posten. Abschnitt IV enthält
Strafbestimmungen bei PostÜbertretungen (s. d.).
Abschnitt V regelt das Verfahren in Kontraven-
tionssachen. Abschnitt VI im §. 50 ermächtigt die
Postverwaltung zum Erlaß einer Postordnung,
welche die nähern
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Postkrankenkassebis Posto |
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aufbewahrt werden sollen.
Statt des Namens des Adressaten kann, nach der
deutschen Postordnung, bei gewöhnlichen Brief-
sendungen die Adresse in Buchstaben oder Ziffern
angegeben sein; nicht zulässig ist dies bei Sendun-
gen, für welche die Post
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