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100% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0683, von Reichsindigenat bis Reichskanzler Öffnen
683 Reichsindigenat - Reichskanzler. sein Ende. Vgl. Herchenhahn, Geschichte der Entstehung etc. des kaiserlichen Reichshofrats (Mannh. 1791-93, 3 Tle.); Danz, Grundsätze des Reichsgerichtsprozesses (Stuttg. 1795). Reichsindigenat, s
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0631, von Bundesfestungen bis Bundesindigenat Öffnen
(Reichsindigenat), der Inbegriff derjenigen Rechte und Befugnisse, welche einem jeden Angehörigen eines jeden zum Deutschen Reiche gehörenden Staats als solchem gewährleistet sind. Aus dem Wesen eines Bundesstaats als eines wirklichen Staats folgt nämlich
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0197, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) Öffnen
Reichsindigenat, s. Bundesindigenat Reichslande Staatsangehörigkeit, s. Heimat Staatsbürger Steuerbewilligung und Verweigerung Submission Unterstützungswohnsitz Vereinswesen Wahlrecht Allgemeines Stimmrecht Census Deoptiren
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0679, von Reichsämter bis Reichsbehörden Öffnen
, Reichsbürgerrecht, Reichsindigenat), die Zugehörigkeit zu dem Gesamtunterthanenverband des Deutschen Reichs, setzt die Staatsangehörigkeit (s. d.) in einem einzelnen deutschen Bundesstaat voraus; sie wird erworben und erlischt mit der Staatsangehörigkeit
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0148, Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) Öffnen
das Recht der direkten Besteuerung seiner Angehörigen (Art. 70). Das Volk des Reichs, welches als solches durch das gemeinschaftliche Reichsindigenat (Art. 3, dazu Gesetz vom 1. Juni 1870 über Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit) politisch
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0866, von Flaggenattest bis Flaggenzuschlag Öffnen
befindliches fremdes Schiff durch den Übergang in das ausschließliche Eigentum einer Person, welcher das Reichsindigenat zusteht, das Recht, die Reichsflagge zu führen, erlangt, so bedarf es zur Ausübung dieses Rechts der Eintragung
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0451, von Schiffsmaschinistenschulen bis Schiffsregister Öffnen
führen, nachgewiesen ist. Dieses Recht steht den Schiffen nur dann zu, wenn sie sich im ausschließlichen Eigentum befinden entweder solcher Personen, welchen das Reichsindigenat zusteht