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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Reservepflichtbis Resolutionsklage |
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786
Reservepflicht - Resolutionsklage
tragen sie die Uniform ihres Truppenteils, an Helm
und Mütze das Landwehrkreuz (s. d.), nach dem über-
tritt zur Landwehr (s. d.) oder Seewebr (s. d.), in der
sie bis zum erfüllten 39. Lebensjabr
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Hébrardbis Heerwesen der europäischen Staaten |
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, an diese schließt sich eine Reservezeit von 4 bis 5 Jahren; diese 7-8 Jahrgänge bilden die eigentliche Feldarmee. Der Reservepflicht folgt die Landwehrpflicht. Alle Militärstaaten sind über den ursprünglichen Zweck der Landwehr, zum Schutz des
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0812,
Deutschland (Dichtigkeit und Bewegung der Bevölkerung) |
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. der Bevölkerung) im Alter der aktiven Dienstpflicht, 1,367,561 (3,02 Proz.) der Reservepflicht, 1,623,489 (3,59 Proz.) der Landwehrpflicht, der Rest im Alter des Landsturms sich befanden; Wahlberechtigte für den Reichstag (25 Jahre und ältere Männer
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0844,
Deutschland (Heerwesen) |
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, und dauert 12 Jahre. Von diesen entfallen auf den Dienst im stehenden Heer oder der Marine 3 Jahre (aktive Dienstpflicht), 4 Jahre auf die Reserve (Reservepflicht) und 5 Jahre auf die Land- oder Seewehr (Land- oder Seewehrpflicht). Landsturmpflichtig sind
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Ersatztruppenbis Ersatzwesen |
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im Heer oder in der Marine, dauert 12 Jahre und wird eingeteilt in: a) die Dienstpflicht im stehenden Heer und zwar 3 Jahre aktive und 4 Jahre Reservepflicht; b) die Landwehrpflicht, 5 Jahre; c) die Ersatzreservepflicht, dauernd vom Tag
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0375,
Preußen (Geschichte: Wilhelm I., bis 1862) |
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: Verwirklichung der allgemeinen Wehrpflicht, Wiederherstellung der dreijährigen Dienstzeit, Erhöhung der Reservepflicht von zwei auf vier Jahre und entsprechende Verkürzung der Landwehrpflicht; erhebliche Vermehrung der Kadres, um eine größere Anzahl
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Wehrpflichtbis Wehrsteuer |
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:^[geschwungene Klammern: s. Faksimile]
Wehrpflicht (vom vollendeten 17. bis vollendeten 45. Lebensjahre) 1) Dienstpflicht (s. d.) a. Dienstpflicht im stehenden Heere 1) aktive Dienstpflicht
2) Reservepflicht
b. Landwehrpflicht (s. Landwehr) 1. Aufgebot
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Reservatum ecclesiasticumbis Reservefonds |
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die im Kriegsfall neuorganisierten Truppenteile (Reserveregimenter, Reservebataillone), die zur Unterstützung und Verstärkung der im Felde stehenden Truppen dienten (s. Ersatzreserve). Die Pflicht, in der R. zu dienen, nennt man Reservepflicht
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