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Ihre Suche nach Staatenverbindungen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0196,
Staat (Staatsformen, Staatenverbindungen) |
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196
Staat (Staatsformen, Staatenverbindungen).
Im Zusammenhang damit stellte man den Schutz des Rechts als den eigentlichen Zweck des Staats (Rechtsstaat) hin. Dieser Theorie (Manchestertheorie) steht die sogen. Wohlfahrtstheorie gegenüber
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0379,
von Alliabis Allianz |
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, völkerrechtlicher Vertrag, zwischen zwei oder mehreren Mächten zu einem bestimmten Zweck abgeschlossen. Im Gegensatz zu einer organisierten und auf die Dauer berechneten Staatenverbindung, wie sie uns in einer Union oder Konföderation, im Staatenbund
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Staatenbundbis Staatsanwalt |
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selbständiger Staaten untereinander sich nach dem Völkerrecht (s. d.) bestimmen. Vgl. Waitz, Das Wesen des Bundesstaats (in seinen "Grundzügen der Politik", Kiel 1862); Jellinek, Die Lehre von den Staatenverbindungen (Wien 1882); Brie, Der Bundesstaat (Leipz
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0088,
von Uniformierungbis Union (kirchliche) |
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. Malermuscheln.
Uniōn (lat.), Bezeichnung einer Art der Staatenverbindung, welche dauernder oder enger gedacht ist als die bloß völkerrechtliche Allianz (s. d.) und die Konföderation. Insbesondere heißt U. die Vereinigung mehrerer Staaten unter
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Steuerbordbis Steuern |
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, Gewicht oder Stückzahl erhoben werden.
Steuergemeinschaft nennt man zum Zweck einer gleichmäßigen Besteuerung geschlossene Staatenverbindungen. So bilden die norddeutschen Gliederstaaten mit Elsaß-Lothringen eine S. für Erhebung wichtiger
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Jarnacbis Jemeppe |
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sind: »Die sozial-ethische Bedeutung von Recht, Unrecht und Strafe« (Wien 1878); »Die rechtliche Natur der Staatenverträge« (das.
1880); »Die Lehre von den Staatenverbindungen (das. 1882); »Österreich-Ungarn und Rumänien in der Donaufrage« (das. 1884
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Armenhäuserbis Armenien |
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.
Eine besondere Schwierigkeit umgiebt die A. in Staatenverbindungen, die ein einheitliches wirtschaftliches Gebiet darstellen. In ihnen kommt es darauf an, die
Grundsätze der Gewerbefreiheit und der Freizügigkeit, die sich auf das Gesamtstaatsgebiet
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Bundesschiedsgerichtbis Bundesstaat |
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frühern Deutschen Bunde, welche dazu bestimmt war, Streitigkeiten einer deutschen Regierung mit ihren Ständen zu entscheiden.
Bundesstaat, staatsrechtliche Bezeichnung für diejenige Staatenverbindung, durch welche einzelne Staaten zu
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Bundestagbis Bundschuh |
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Einheitsstaat gegenüber juristisch haltbar.
Litteratur. Außer den Werken über allgemeines und deutsches Staatsrecht vgl. Brie, Der B. (1. Abteil., Lpz. 1874); Jellinek, Die Lehre von den Staatenverbindungen (Wien 1882); Westerkamp, Staatenbund und B. (Lpz
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Jelisawetpolbis Jelnja |
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" (ebd.
1880), "Die Lehre von den Staatenverbindungen"
(ebd. 1882), "Österreich-Ungarn und Rumänien in
der Donaufrage" (ebd. 1884), "Ein Verfassungs-
gerichtshof für Österreich" (ebd. 1885), "Gefetz und
Verordnung" (Freib. i. Vr. 1887), "System
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Vert-jusbis Vertragsbruch |
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die einzelnen fügen; aber Staatenverbindungen, z. B. das Deutsche Reich, werden durch V. geschlossen. Die Ehe wird durch V. eingegangen, wenn sie auch nicht durch V. löslich ist. Die Gesellschaften und Genossenschaften des Privatrechts werden sämtlich
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