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100% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0196, Staat (Staatsformen, Staatenverbindungen) Öffnen
196 Staat (Staatsformen, Staatenverbindungen). Im Zusammenhang damit stellte man den Schutz des Rechts als den eigentlichen Zweck des Staats (Rechtsstaat) hin. Dieser Theorie (Manchestertheorie) steht die sogen. Wohlfahrtstheorie gegenüber
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0379, von Allia bis Allianz Öffnen
, völkerrechtlicher Vertrag, zwischen zwei oder mehreren Mächten zu einem bestimmten Zweck abgeschlossen. Im Gegensatz zu einer organisierten und auf die Dauer berechneten Staatenverbindung, wie sie uns in einer Union oder Konföderation, im Staatenbund
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0198, von Staatenbund bis Staatsanwalt Öffnen
selbständiger Staaten untereinander sich nach dem Völkerrecht (s. d.) bestimmen. Vgl. Waitz, Das Wesen des Bundesstaats (in seinen "Grundzügen der Politik", Kiel 1862); Jellinek, Die Lehre von den Staatenverbindungen (Wien 1882); Brie, Der Bundesstaat (Leipz
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0088, von Uniformierung bis Union (kirchliche) Öffnen
. Malermuscheln. Uniōn (lat.), Bezeichnung einer Art der Staatenverbindung, welche dauernder oder enger gedacht ist als die bloß völkerrechtliche Allianz (s. d.) und die Konföderation. Insbesondere heißt U. die Vereinigung mehrerer Staaten unter
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0310, von Steuerbord bis Steuern Öffnen
, Gewicht oder Stückzahl erhoben werden. Steuergemeinschaft nennt man zum Zweck einer gleichmäßigen Besteuerung geschlossene Staatenverbindungen. So bilden die norddeutschen Gliederstaaten mit Elsaß-Lothringen eine S. für Erhebung wichtiger
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0473, von Jarnac bis Jemeppe Öffnen
sind: »Die sozial-ethische Bedeutung von Recht, Unrecht und Strafe« (Wien 1878); »Die rechtliche Natur der Staatenverträge« (das. 1880); »Die Lehre von den Staatenverbindungen (das. 1882); »Österreich-Ungarn und Rumänien in der Donaufrage« (das. 1884
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0897, von Armenhäuser bis Armenien Öffnen
. Eine besondere Schwierigkeit umgiebt die A. in Staatenverbindungen, die ein einheitliches wirtschaftliches Gebiet darstellen. In ihnen kommt es darauf an, die Grundsätze der Gewerbefreiheit und der Freizügigkeit, die sich auf das Gesamtstaatsgebiet
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0738, von Bundesschiedsgericht bis Bundesstaat Öffnen
frühern Deutschen Bunde, welche dazu bestimmt war, Streitigkeiten einer deutschen Regierung mit ihren Ständen zu entscheiden. Bundesstaat, staatsrechtliche Bezeichnung für diejenige Staatenverbindung, durch welche einzelne Staaten zu
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0739, von Bundestag bis Bundschuh Öffnen
Einheitsstaat gegenüber juristisch haltbar. Litteratur. Außer den Werken über allgemeines und deutsches Staatsrecht vgl. Brie, Der B. (1. Abteil., Lpz. 1874); Jellinek, Die Lehre von den Staatenverbindungen (Wien 1882); Westerkamp, Staatenbund und B. (Lpz
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0893, von Jelisawetpol bis Jelnja Öffnen
" (ebd. 1880), "Die Lehre von den Staatenverbindungen" (ebd. 1882), "Österreich-Ungarn und Rumänien in der Donaufrage" (ebd. 1884), "Ein Verfassungs- gerichtshof für Österreich" (ebd. 1885), "Gefetz und Verordnung" (Freib. i. Vr. 1887), "System
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0302, von Vert-jus bis Vertragsbruch Öffnen
die einzelnen fügen; aber Staatenverbindungen, z. B. das Deutsche Reich, werden durch V. geschlossen. Die Ehe wird durch V. eingegangen, wenn sie auch nicht durch V. löslich ist. Die Gesellschaften und Genossenschaften des Privatrechts werden sämtlich