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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0216,
von Staatsgutbis Staatskassenverwaltung |
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bezeichnet man die S. als Gebiets-, Unterthanen-, Ämter-, Militär-, Gerichts-, Finanz- u. s. w. Hoheit.
Staatshoheitsrechte, s. Regalien.
Staatskalender, s. Staatshandbuch.
Staatskanzler, s. Kanzler und Reichskanzler.
Staatskassenverwaltung
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0196,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung) |
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184
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung).
Staatshoheitsrechte.
Exekutivgewalt
Gesetzgebungsrecht
Jus armorum
Jus eminens
Jus gladii
Justizhoheit
Gesetzgebende Gewalt, s. Staat
Gladii jus
Nothrecht
Staatshoheit
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0007,
Konkordat (wichtige frühere und gegenwärtige Konkordate) |
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Verhandlungen von Rom aus einseitig durch die Bulle "Provida sollersque" (1821) geordnet; hierzu erging später (1827) die ergänzende Bulle "Ad dominici gregis custodiam" sowie einseitige, die Staatshoheitsrechte wahrende staatliche Ausführungsgesetze
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0821,
von Sachsen-Altenburgbis Sachsen-Koburg-Gotha |
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auf 3,322,539 Mk. veranschlagt.
Einnahmen: Vom Staatsvermögen 1 020 498 Mark Aus Staatshoheitsrechten 352 842 " Schulgelder 61 598 " Steuern und Abgaben 864 953 " Anteil an den Reichseinnahmen 1 022 134 " Insgemein 529
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Besitzrechtsmittelbis Besobrasow |
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, zumal wenn es sich um Ausübung von Staatshoheitsrechten auf fremdem Gebiete, z. B. der Konsulargewalt, handelt, mehr der verwandte Begriff des Herkommens verwendet. Nicht nur der unvordenkliche, sondern jeder nicht erweislich auf unrechtmäßigem Wege
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0504,
von Oberrheinbis Oberschlesische Eisenbahn |
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custoämin (1827) folgte; beide stehen noch
heute in Kraft. Zu denselben erging im 1.1830 eine
gemeinsame "oberrheinische" Verordnung behufs
Wahrung der Staatshoheitsrechte. Die Diöcesen
Fulda und Limburg, welche zu diesem Nechtsver-
vande gehören
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Regalecusbis Regatta |
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Formen der Erhebung von indirekten Steuern. Die Bezeichnung der Staatshoheitsrechte als regalia majora schwindet jedoch gleichfalls mehr und mehr aus der Litteratur und man bezeichnet als R. nur diejenigen nutzbaren Rechte, welche
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Staatsschulenbis Staatsverträge |
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, die auf unbestimmte Zeit und auch bei wesentlicher Veränderung der Umstände nicht kündbare Beschränkung eines Staatshoheitsrechts, welche sich ein Staat in Beziehung auf seinen örtlichen Machtbereich zu Gunsten eines andern Staates durch Vertrag
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Maixentbis Majestätsbeleidigung |
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. bei, wenn sie nur als wirkliche (erbliche oder gewählte) Monarchen an der Spitze eines Staates stehen. Ein Ausfluß dieser persönlichen Würde sind die Majestätsrechte, die, insofern man sie von den Staatshoheitsrechten unterscheidet, wesentlich
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