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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0386,
von Streitgedichtebis Strelitz |
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und schwerem Knopf am andern Ende. Letzterer erhielt geeignete Formen zum Durchbohren der Panzer. Der S. wurde meist von Reitern bis ins 16. Jahrh. geführt; vgl. Morgenstern.
Streitkolbenbaum, s. Casuarina.
Streitverkündigung (Litisdenunziation
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80% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Streitgenossenschaftbis Strelitzen |
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die Hand befestigt zu werden.
Streitige Gerichtsbarkeit, s. Gerichtsbarkeit.
Streitkolben, s. Kolben.
Streitverkündung, Litisdenunziation (Litis denunciatio), im Civilprozeß die Benachrichtigung, welche eine Prozeßpartei einem Dritten
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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Streitverkündigung, s. Litisdenunciation
Auctoris nominatio
Beweis
Archivrecht
Jus archivi
Indicien und Indicienbeweis, s. Indicium
Indicium
Indiz
Verdacht
Zeuge
Augenzeuge
Testifikation
Zeugnis, s. Zeuge
Zeugniszwang, s. Zeuge
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Garamondbis Garaschanin |
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, so kann sie diesem Regreßpflichtigen (deutsche Zivilprozeßordnung, § 69 ff.) "den Streit verkündigen", um ihn zur Teilnahme an dem Rechtsstreit aufzufordern (s. Streitverkündigung). So kann insbesondere derjenige, welcher von jemand eine Sache
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Lithosphärebis Litta |
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bedeutende Bienenzucht und hübsche Maulbeerpflanzungen.
Litisdenunziation (lat.), s. Streitverkündigung.
Litiskonsorten (lat.), s. v. w. Streitgenossen, Bezeichnung für die in einer Parteirolle, sei es als Mitkläger oder als Mitbeklagte
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Anzeigepflichtbis Anzengruber |
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besondere im Gesetz geordnete Nachteile. Im Civilprozeß gehört hierher die Streitverkündigung (s. d.) einer Prozeßpartei an den Dritten, an welchen sie Regreß nehmen will, wenn sie verliert, Civilprozeßordn. §§. 69-72; die A. an den Drittschuldner und den
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0185,
von Entvogelbis Entwässern |
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von diesem wieder entzogen, namentlich infolge rechtskräftigen Urteils, so haftet der Verkäufer auf Schadenersatz. Das Urteil muß der Verkäufer gegen sich gelten lassen, wenn ihm vom Käufer der Streit verkündet war, sofern die Streitverkündigung so zeitig
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0533,
von Garantiegesetzbis Garat (Dominique Joseph, Graf) |
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Civilprozeh-
ordnung dem Dritten gerichtlich den Streit verkün-
den, der dann zu weiterer Streitverkündung befugl
ist; z. B. der von einem andern auf Herausgabe der
gekauften Sache belangte Käufer seinem Verkäufer.
(S. Etreitverkündung.) Nach
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Lithologiebis Litotes |
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), s. Streitverkündigung.
Litiskonsorten, Litiskonsortium (lat.), s. Streitgenossenschaft.
Litiskontestation, s. Contestatio litis und Einlassung.
Litispendenz (lat.), s. Rechtshängigkeit.
Litisrenunziation (lat. litis renunciato
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
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oder Streitverkündung (s. d.) unterbrochen. Wer von seinem Nachmanne einen Wechsel einlöst, hat darauf zu achten, daß der Wechsel und Protest in Ordnung und daß der Regreßanspruch gegen ihn nicht verjährt ist. 2) Regreß auf Sicherstellung ist vor
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