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Oder meinten Sie 'Versicherungsbetrug'?
Rang | Fundstelle | |
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5% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1025,
Korrespondenzblatt zum elften Band |
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. Versicherungsbeiträge. Für männliche Arbeiter hat der Arbeitgeber für den Kopf und für den Arbeitstag zwei Pfennig aus eignen Mitteln zu zahlen. Der gleiche Betrag entfällt auf den Arbeiter selbst, welchem dieser Beitrag durch den Arbeitgeber am Lohn zu kürzen
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5% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Gesindekrankenkassenbis Gesindeordnungen |
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). Sofern Dienstboten hiernach freiwillig
beitreten, haben sie die vollen Versicherungsbeiträge
selbst zu entrichten. Ist einUntcrstützungsfall eines
versicherten Dienstboten eingetreten, so geht der An-
spruch des letztern gegen
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Unfehlbarkeitbis Ung. |
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industriellen Gewerbebetrieb. Die Versicherungsbeiträge werden nach einem von der Versicherungsanstalt aufzustellenden, staatlich zu genehmigenden Tarif bemessen. 10 Proz. derselben fallen dem Versicherten, 90 Proz. dem Unternehmer des
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0209,
Deutschland (Heerwesen) |
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Feuerschäden und 140 für Versicherung auf Todesfall oder von Renten, wurden im genannten Geschäftsjahr 420 Mill. Mk. Versicherungsbeiträge empfangen und 74½ Mill. Mk. zur Rückdeckung verausgabt. Die Prämienreserve betrug 893 Mill. Mk., darunter bei den
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0967,
Unfallversicherung (Deutschland, Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich) |
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eines Gefahrenklassentarifs zu entrichten sind. Ein Arbeitsverdienst, welcher den Betrag von 1200 Guld. für ein Jahr übersteigt, kommt nur mit diesem letztern in Anrechnung. Von den Versicherungsbeiträgen fallen dem Versicherten 10 Proz., dem Unternehmer des
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Bausebis Bautaxe |
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die jährlichen Einnahmen (Miete) abzüglich der jährlichen Ausgaben (Abgaben, Versicherungsbeiträge, Arbeitslöhne, Verwaltungs- und Unterhaltungskosten u. s. w.) zu verstehen sind. Der Zinsfuß wird dabei gewöhnlich zu 5 Proz. angenommen, so
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0751,
von Gemeindevertretungbis Gemeindevorstand |
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für Kinder
unter 14 Jahren eine besondere Feststellung er-
folgen (§. 8). Die Versicherungsbeiträge sollen in
der Regel 1^ Proz. des ortsüblichen Tagelobnes
nicht übersteigen; für Gewährung ärztlicher Hilfe
an Angehörige mü^en besondere
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Biersteuerbis Bier und Bierbrauerei |
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betriebsfähig eingericktet war, für die-
selbe Gewerbsteuer oder ein wegen größerer Feuer-
gefährlichkeit der Betriebsanlage erböbter Brand-
versicherungsbeitrag entrichtet wurde.
^Bier und Bierbrauerei. Technisches. Das
Brauverfahren mit Hansenscher
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