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100% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0167, von Verwaltungsexekutive bis Verwandtschaft Öffnen
); »Zeitschrift für badische V. und Verwaltungsrechtspflege« (Heidelb. 1869 ff.); »Zeitschrift für Staats- und Gemeindeverwaltung im Großherzogtum Hessen« (Mainz 1876 ff.); »Entscheidungen des königlichen (preuß.) Oberverwaltungsgerichts« (Berl. 1877 ff
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0307, von Verwaltungsrat bis Verwaltungszwang Öffnen
für Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiete der Verwaltungsrechtspflege» von Samitsch (Wien 1877‒79) herausgegeben. – Vgl. Artikel Rechtsschutz im öffentlichen Recht im «Österr. Staatswörterbuch», Bd. 2 (Wien 1896); Tezner, Handbuch des österr
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0166, Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) Öffnen
ist ferner darauf bedacht gewesen, auch die Entscheidung von streitigen Fragen des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet der V. richterlichen Behörden zu übertragen, und so entstand die Verwaltungsrechtspflege (Administrativjustiz, Verwaltungsgerichtsbarkeit
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0306, Verwaltungsgerichtsbarkeit Öffnen
eine Unterscheidung zwischen Justiz-(Rechts-) und Verwaltungssachen (s. d.), trat erst mit der Entwicklung des modernen Rechtsstaates (zuerst in Frankreich durch Gesetz vom 24. Aug. 1790) ein, und eine Verwaltungsrechtspflege (Administrativjustiz
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0165, Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) Öffnen
der bürgerlichen Rechtspflege bildet, gehört die Entscheidung von Streitigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts vor die Verwaltungsbehörden. Es ist dies das Gebiet der Verwaltungsrechtspflege (Administrativjustiz), und es gehören dahin z. B
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0546, Bayern (Gemeindeverwaltung, Rechtspflege, Armenwesen, Finanzen) Öffnen
die des bayrischen Landrechts, des preußischen Landrechts und des Code civil. Das Hypothekenwesen ist durch Gesetz vom 1. Juli 1822, das Notariat durch Gesetz vom 1. Nov. 1861 geregelt. Die Verwaltungsrechtspflege wird in letzter Instanz von dem
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0630, von Rechtskonsulent bis Rechtssache Öffnen
Hauptarten desselben: Zivilprozeß (s. d.) und Strafprozeß (s. d.). Streitigkeiten, welche sich auf das Gebiet des öffentlichen Rechts beziehen, gehören vor die Verwaltungsbehörden (Verwaltungsrechtspflege); doch sind auch gewisse
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0810, von Richmond bis Richter Öffnen
. Gericht); für das Deutsche Reich ist dies namentlich durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Jan. 1877 geschehen. Doch werden die Verwaltungsrechtspflege und die freiwillige Gerichtsbarkeit durch die Reichsgesetzgebung nicht berührt. Dagegen enthält
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0202, von Staatsrechnungshof bis Staatsromane Öffnen
: "Allgemeines S." (6. Aufl. des frühern Werkes, welches unter diesem Titel erschien), Bd. 3: "Politik"; Sarwey, Das öffentliche Recht und die Verwaltungsrechtspflege (Tübing. 1880); Marquardsen, Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0944, Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung) Öffnen
zu betonen, weil hierin der Unterschied zwischen der streitigen Rechtspflege und der Verwaltungsrechtspflege begründet ist (s. Verwaltung). Aber wenn auch nach dem bisher Ausgeführten das Privatrecht das eigentliche Gebiet des Zivilprozesses ist, so
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0457, von Braun (Otto Philipp) bis Braunbehrens Öffnen
die Verwaltungsrechtspflege in Preußen" (Danz. 1878). 1882 wurde er als vortragender Rat in das Ministerium des Innern berufen, 1888 Ministerialdirektor, 1890 Unterstaatssekretär. Außerdem ist B. Präsident der Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte. Mit dem
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0491, von Contenta bis Conti (kaufmännisch) Öffnen
die Verwaltungsrechtspflege genannt, welche nach einer doppelten Richtung hin entwickelt ist, indem einmal jede nicht auf rein diskretionärem Ermessen beruhende Verfügung einer Verwaltungsbehörde
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0953, von Jolly (Ludwig von) bis Jommelli Öffnen
in der staatswissenschaftlichen Fakultät in Tübingen. Er verfaßte Arbeiten über die Militärsteuer, Verwaltungsrechtspflege, engl. und franz. Unterrichtswesen, die Verteilung der öffentlichen Armenlast, sowie mehrere Abschnitte in Schönbergs
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0308, von Verwandlungen bis Verwandtschaft Öffnen
in Holtzendorffs «Rechtslexikon»; L. von Stein, Verwaltungslehre, Bd. 1 u. 4 (Stuttg. 1867 u. 1869); von Sarwey, Öffentliches Recht und Verwaltungsrechtspflege (Tüb. 1880); Anschütz im «Verwaltungsarchiv», Bd. 1 (Berl. 1893); O. Mayer, Deutsches