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100% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0839, von Zed. bis Zedlitz Öffnen
vernichtet. Zedént (Cedent, lat.), der ein Forderungsrecht abtretende Gläubiger, der Abtretende oder Ablassende (s. Zession). Zeder, Bezeichnung sehr verschiedener Pflanzen. Ursprünglich nur für gewisse Juniperus-Arten und die Libanonzeder (s. Cedrus
2% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0883, von Zerwirken bis Zession Öffnen
heißt Zessionar (cessionarius), der bisherige Gläubiger Zedent (cedens) und der betreffende Schuldner debitor cessus. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 293 ff.) gebraucht statt des Ausdrucks Z. die Bezeichnung »Übertragung
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0884, von Zessionar bis Zetzsche Öffnen
, nach dieser hingegen nicht mehr, indem er vom Augenblick dieser Anzeige an den Zedenten nicht mehr als seinen Gläubiger betrachten darf. Was das Verhältnis zwischen dem bisherigen und dem neuen Gläubiger anlangt, so ist der erstere verpflichtet, dem
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0535, von Anastasij bis Anästhesie Öffnen
535 Anastasij - Anästhesie. nian ergänzte Bestimmung, der zufolge der Käufer einer Forderung (Zessionar) vom Schuldner nicht mehr fordern darf, als er dem Verkäufer dieser Forderung (Zedenten) dafür gezahlt hat, und die landesüblichen Zinsen
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0328, Banken (Diskontobanken) Öffnen
das Diskontieren eines Wechsels im Grunde dazu bestimmt ist, eine Forderung, die man besitzt, früher zu realisieren, so ergibt sich als naturgemäß die Haftung des eigentlichen Zahlungspflichtigen und die des Zedenten der Forderung. Wenn auf einer dritten
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0997, von Kompensationskurs bis Kompitalische Spiele Öffnen
kompensieren, welche ihm gegen den Zedenten zusteht (s. Zession); auch kann bei einer Korrealverbindlichkeit (s. d.) der eine Korrealschuldner eine Gegenforderung eines andern Korrealschuldners in Aufrechnung bringen. Dadurch, daß man