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100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1051, von Zustreifen bis Zwangsausgleich Öffnen
1049 Zustreifen – Zwangsausgleich durch Vorlegung der Urschrift des Schriftstücks. In dem Strafverfahren gegen Abwesende ist die Ladung derselben zur Hauptverhandlung, wenn deren Z. sonst nicht geschehen kann, an die Gerichtstafel bis zum
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1054, von Zwangsversteigerung bis Zwangsvollstreckung Öffnen
. Konkursordnung hat den Z., der dort Zwangsausgleich genannt wird, in Ansehung des kaufmännischen Konkurses in ähnlicher Weise geregelt, wie es in der Deutschen Konkursordnung geschehen ist. (Vgl. §§. 207‒253.) Für den gewöhnlichen Konkurs besteht
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0150, von Ausgangszölle bis Ausgleichungsrechnung Öffnen
der Zwangsvergleich als Zwangsausgleich oder als A. bezeichnet. Das frühere gerichtliche A., eine Abart des Konkursverfahrens, ist hier durch das Gesetz vom 25. Dez. 1868, durch welches die Konkursordnung eingeführt wurde, beseitigt worden