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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Zustreifen – Zwangsausgleich

durch Vorlegung der Urschrift des Schriftstücks. In dem Strafverfahren gegen Abwesende ist die Ladung derselben zur Hauptverhandlung, wenn deren Z. sonst nicht geschehen kann, an die Gerichtstafel bis zum Terminstage zu heften und auszugsweise dreimal in das für amtliche Bekanntmachungen bestimmte Blatt, das letztemal einen Monat vor dem Terminstage, einzurücken.

Zustreifen der Güter, s. Bestätterung.

Zutphen (Zütfen), früher befestigte Stadt in der niederländ. Provinz Geldern, am Einfluß der Berkel in die Yssel, an der Linie Arnheim-Salzbergen der Staatsbahn, die hier nach Zwolle abzweigt, und an der Linie Amsterdam-Winterswijk der Holländ. Privatbahn, hat (1893) 17789 E., Schiffahrtsverkehr und Handel, namentlich Holzhandel. Unter den Plätzen zeichnen sich der Gravenhof und der Gemüsemarkt mit alten Backsteinbauten aus, unter den Kirchen die im Anfang des 12. Jahrh. erbaute St. Walpurgiskirche (reformiert) mit dem Grabdenkmal der Familie van Heeckeren und einer alten Bibliothek im Kapitelsaal. Der Weinhausturm am Rathaus hat Glockenspiel und zwei Umgänge. Nördlich von Z. liegt die Ackerbaukolonie Niederländisch-Mettray, 1851 zur Erziehung verwahrloster Knaben evang. Konfession nach Art des Rauhen Hauses gegründet.

Zutphen, Heinrich von, s. Heinrich von Zutphen.

Zutrinken, s. Trinkgelage.

Zuwachs, im Forstwesen eine Mehrung der Bäume und Bestände an Höhe, Stärke, Masse oder Wert. Nach dem Zeitraum, in dem er erfolgt, unterscheidet man namentlich bezüglich des Massen- oder Quantitätszuwachses jährlichen, periodischen, summarischen oder Gesamtalterszuwachs, durchschnittlichen oder gemeinjährigen Z. – Der Höhen- oder Längenzuwachs wird bestimmt durch direkte Messung der Jahrestriebe, der Stärkenzuwachs durch die der Jahresringe. Den Massenzuwachs findet man für eine gewisse Zeit, indem man den Inhalt des jüngern von dem Inhalt des ältern Baums oder Bestandes abzieht; die Berechnung dieses Z. an stehenden Bäumen wird mit Hilfe verschiedener Formeln ermöglicht. Der laufend jährliche Massenzuwachs der Bestände ist in der ersten Jugend sehr klein, steigt allmählich bis zu einem gewissen Alter, erhält sich dann einige Jahre in gleicher Höhe, später sinkt er wieder, bis er endlich fast ganz aufhört. Der Durchschnittszuwachs bleibt anfänglich hinter dem laufenden zurück, später steigt er noch, während letzterer bereits sinkt; werden beide Größen gleich, so hat der Durchschnittszuwachs sein Maximum (Haubarkeitsdurchschnittszuwachs) erreicht und bleibt später über dem laufenden. In das Jahr dieser Gleichheit legt der Forstwirt denjenigen Umtrieb (s. d.), der das Ziel der höchsten Massenproduktion verfolgt. Der Qualitätszuwachs bedeutet die Erhöhung des Wertes der Masseneinheit dadurch, daß bis zu einer gewissen Grenze die stärkern Sortimente in der Regel einen höhern erntekostenfreien Preis erlangen als die schwächern; er wird gemessen durch den um die Erntekosten verminderten Preis der verschiedenen Sortimente zu derselben Zeit. Unter Umständen kann noch ein sog. Teuerungszuwachs (nach Preßler) hinzutreten, d. h. eine Veränderung der Holzpreise überhaupt; er wird als positive oder negative Größe gemessen durch den Preis derselben Sortimente zu verschiedenen Zeiten. Der Wertzuwachs setzt sich zusammen aus Massen-, Qualitäts- und Teuerungszuwachs. – Sämtliche Zuwachsarten lassen sich auch im Prozentsatz zu dem Kapital ausdrücken, an dem sie erfolgen, und hierauf gründete Preßler seine Lehre vom Weiserprozent (s. d.). – Litteratur s. Forsteinrichtung und Forstmathematik. – Z. im jurist. Sinne, s. Accession.

Zuwachsbohrer, ein von Preßler in Tharandt erfundenes und von Neumeister in Tharandt verbessertes Instrument, das aus stehenden Bäumen 6‒8 mm starke Späne in radialer Richtung herauszubohren gestattet, um durch Messung der Jahresringe den Zuwachs des ganzen Baumes zu berechnen. – Vgl. Preßler, Zum Z. (3. Aufl., Tharandt 1883).

Zuwachsprozent, s. Nutzungsprozent.

Zuwachstafeln, s. Ertragstafeln.

Zuydersee, s. Zuidersee.

Zuyder- (Zuider-, spr. seud-) und Oosterafdeeling, Residentschaft in Borneo, s. Bandjermassin.

Zuzieher, Muskel, s. Bein.

Zvenigorodka, s. Swenigorodka.

Zvornik (Isvornik), Bezirksstadt im bosn. Kreis Dolnja-Tuzla, am linken Ufer der Drina, Sitz eines Bischofs, hat (1895) 3088 meist mohammed. E., in Garnison ein Bataillon des 65. Infanterieregiments, eine Citadelle, bedeutenden Holzhandel und in der Umgegend Bleigruben. Gegenüber, am rechten Ufer des Flusses, liegt das von den Serben seit längerer Zeit beanspruchte und jetzt zu Serbien gehörige Mali-Zvornik (Klein-Zvornik). Z. wurde am 27. Sept. 1878 von den Österreichern occupiert.

Zwang, die Anwendung körperlicher Gewalt (vis absoluta), oder von Drohung (s. d., vis compulsiva). Widerrechtlich gegen einen Menschen angewendet, um den Schein einer rechtsgeschäftlichen Erklärung hervorzurufen (gewaltsame Führung der Hand zur Unterzeichnung), macht der Z. das Rechtsgeschäft nichtig, so daß auch ein Dritter zum Nachteil des Gezwungenen aus demselben keine Rechte ableiten kann (Deutsches Bürgerl. Gcsetzb. §. 123). Ein rechtswidriger Z., wodurch die Abgabe einer Erklärung verhindert wird, z. B. der Erklärende wird eingesperrt, um in einer bestimmten Frist die Erklärung nicht abgeben, oder in einem angesetzten Termin nicht erscheinen zu können, begründet einen Anspruch auf Schadenersatz und Wiedereinsetzung (s. d.) in den vorigen Stand. Ist der Erblasser an der Errichtung oder der Abänderung einer letztwilligen Verfügung gehindert, so wird dadurch Erbunwürdigkeit (s. d.) begründet.

Zwangshuf, eine fehlerhafte Form des Hufes (s. d.) beim Pferde. Er besteht darin, daß die Trachtenteile zu enge aneinander stehen. Hierbei erscheint der Strahl verkümmert, und die Eckstreber nehmen statt des geraden einen gebogenen Verlauf. Der Z. kommt nur bei beschlagenen Pferden und an den Vorderfüßen häufiger als an den Hinterfüßen vor. Die Pferde mit Z. gehen im Schritt blöde, im Trabe auch lahm und neigen in hohem Grad zu Steingallen (s. d.), außerdem zu Hornspalten. Die Behandlung des Z. besteht im Barfußgehenlassen oder in der Anbringung eines zweckmäßigen Beschlags.

Zwangläufige Bewegung, s. Bewegungsmechanismus.

Zwangläufige Ventilsteuerung, s. Dampfmaschine.

Zwangsanleihen, s. Staatsschulden.

Zwangsarbeitshaus, s. Arbeitshäuser.

Zwangsausgleich, s. Ausgleichsverfahren und Zwangsvergleich.