Schnellsuche:

Ergebnisse für Ihre Suche

Ihre Suche nach creditorum hat nach 0 Millisekunden 6 Ergebnisse geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz sortiert angezeigt.

Rang Fundstelle
100% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0947, von Influieren bis Infusionstierchen Öffnen
, die Ante- oder Supralapsarii, welche in jene Vorausbestimmung Gottes schon den Sündenfall selbst mit einschlossen und dem Dekret der Erwählung zur Seligkeit ein ebenso zeitloses Dekret zur Verdammnis koordinierten. In fraudem creditorum, s. Fraus
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0202, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafproceß. Verwaltung) Öffnen
Fahrlässigkeit Frans Geflissentlich Impetus In fraudem creditorum, s. Fraus In fraudem legis, s. Fraus Kulpos Verdikt. Ab instantia absolviren Exasperiren Freisprechung Impune Inhibiren Intimation Remission Strafbefehl Strafurtheil
2% Fabris → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0035, Wie Ulm dem Kloster Reichenau gegeben worden ist Öffnen
war, und die Mönche hatten das Recht für sich, aber sie waren nachlässig, furchtsam und schläfrig. Den Wachenden aber und nicht den Schlafenden kommt das Recht zu Hilfe [wie es heißt inst. I. 4. tit. 6. § 6 si quis in fraudem creditorum... et sequ
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0630, von Fräuleinsteuer bis Fraustadt Öffnen
; in fraudem creditorum, zum Betrug (Schaden) der Gläubiger; sodann eine betrügerische, rechtswidrige Handlung, Übelthat, insbesondere die Hintergehung und Übervorteilung jemandes, d. h. die Erregung einer falschen Vorstellung in einem andern zu dem Zweck
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0010, von Konkurrenz der Verbrechen bis Konkurs Öffnen
das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) einem und demselben Schuldner gegenüber, dessen Vermögen zur vollständigen Befriedigung der erstern nicht ausreicht. Übrigens wird auch der Vermögenszustand eines solchen (in K. geratenen) Schuldners
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0570, von Konkurs bis Konkursgericht Öffnen
das Zusammentreten der Gläubiger (concursus creditorum) bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit des gemeinsamen Schuldners und das gerichtliche Verfahren dabei (s. Konkursverfahren), dann auch derjenige Zustand einer Person, der durch die Eröffnung des