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Oder meinten Sie 'Heuervertrag'?
| Rang | Fundstelle | |
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| 7% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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Vertrag
Addictio in diem
Aufkündigung
Auslobung
Codebitor
Commodatum
Commodum
Constitutum
Do
Forderung
Handschlag
Interesse
Klausel
Kommodat, s. Commodatum
Konfusion
Konsensualkontrakte, s. Kontrakt
Konstitut, s
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| 6% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0555,
von Hinterlegungsvertragbis Hinterrhein |
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der Sache zu sein braucht, und demjenigen, welcher empfängt, Hinterlegungsvertrag oder Depositalkontrakt (depositum) genannt. Das Wesen dieses Vertrags besteht darin, daß jemand (Deponent, Depositor) einem andern (Depositar) eine bewegliche Sache zur
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| 3% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0970,
Forderungsrecht |
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968
Forderungsrecht
Fiskus für sich zurück. Ebenso ungültig sind die
Verträge, welche positiven Verbotsgesetzen, z. V.
dem Wuchergesetz ss. Wucher), zuwiderlaufen.
Tv?s in einem wirtschaftlichen oder sittlichen Zweck
wurzelnde Interesse
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| 3% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Depositumbis Depot |
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949
Depositum - Depot
Depositum (lat., "Hinterlegtes"), Verwah-
rungs-(Hinterlegungs-)Vertrag, der Ver-
trag über Hinterlegung einer beweglichen Sache, zu-
folge dessen die eine Partei, der Depositar, das von
der andern, dem Deponenten
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| 3% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Vertragbis Verviers |
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164
Vertrag - Verviers.
schichtschreiber der Malteserritter veröffentlichte er aus deren Archiven die »Histoire des chevaliers de Malte« (Par. 1726, 4 Bde.; 1727, 9 Bde.; neue Ausg., fortgesetzt von Bussy, 1859, 3 Bde.). Er starb 15. Juni 1735
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| 2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Conti (Tito)bis Contractus |
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.), gegen, gegenüberliegend, entgegengesetzt ; Contra… in Zusammensetzungen, s. Kontra…
Contra, ein Kartenspiel, s. Kontraspiel.
Contractus (lat.), Vertrag (s. d.). Bei den Römern erzeugte nicht jeder vermögensrechtliche Vertrag eine Verbindlichkeit
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| 2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0272,
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) |
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Inhalt
des Auftrags entspricht. Wo der Schulduer zur
Nückgabe einer entliehenen ff. (^ommollHwm) oder
einer hinterlegten (f. Depositum) Sache verpflichtet
ist, erfüllt cr damit, daß er dem Gläubiger den
Gewahrsam der Sache einräumt. Ob er dem
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| 2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0549,
von D'Argen.bis Darlehen |
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Wednesbury (s. d.), mit Kohlengruben, Eisenwerken und (1881) 13,574 Einw.
Darlehen (lat. Mutuum), derjenige Vertrag, bei welchem jemand (der Gläubiger, creditor, mutuo dans) dem andern (Schuldner, debitor, mutuo áccipiens) eine Summe Geldes
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| 2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Excentricitätbis Exceptio |
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. dem Depositum (s. d.),
Commodatum (s. d.), dem Kauf, der Miete. Heute versteht es sich von
selbst bei Verträgen und Rechtsgeschäften aller Art und in allen Prozessen, daß nur zu dem zu veru rteilen ist, was der Beklagte
nach Treu
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| 2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Restituierenbis Retardat |
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Restitutionsedikt, vorzugsweise Bezeichnung
des 6. März 1629 vom Kaiser Ferdinand II. erlasse-
nen Edikts, wonach alle seit dem Passauer Vertrag
(s. d., 1552) von den Protestanten eingezogenen
Stifter und Kirchengüter den Katholiken zurückge
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| 2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Contradictiobis Conty |
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, daß jeder Vertrag klagbar sei, welcher einem verständigen Interesse dient. C. aestimatorĭus ist der Trödelvertrag; eine Sache wird taxiert mit der Verabredung übergeben, dass der Empfänger die Sache zurückbringt oder den taxierten Preis. C. mohatrae
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