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Conti (Tito) – Contractus
mal nach den Sunda-Inseln und kehrte von Kalikut über Aden und Dschidda nach Ägypten zurück. Er hatte den Islam angenommen und wandte sich später, von Gewissensangst getrieben, in Italien um Absolution an den Papst Eugen Ⅳ., dessen Sekretär Poggio Bracciolini den Reisebericht nach den Mitteilungen C.s niederschrieb. Seine Berichte bestärkten den Plan Toscanellis, den Portugiesen den westl. Seeweg nach Indien zu empfehlen. – Vgl. Poggii Bracciolini Historiae de varietate fortunae liber Ⅳ (Par. 1723); F. Kunstmann, Die Kenntnis Indiens im 15. Jahrh. (Münch. 1863).
Conti, Tito, ital. Genremaler, geb. 3. Sept. 1842 in Florenz, bildete sich auf der dortigen Akademie, an der er als Professor wirkt. Von seinen Gemälden sind hervorzuheben: Schwerer Anfang, Die Vorstellung, Geheime Korrespondenz, Wirtshausscene (1878), Der Spaziergang, Bänkelsänger, Der Lautenspieler (1883), Odaliske, Orientalin, Der Musketier (1888), Der Fahnenträger (1889).
Contich, Gemeinde der belg. Provinz Antwerpen, an den Linien Brüssel-Antwerpen mit Zweiglinie C.-Lier und Antwerpen-Dendermonde der Belgischen Staatsbahnen, hat Post, Telegraph, (1890) 4453 E., Brauerei, Hut- und Lederfabrikation und Holzhandel.
Continuatĭo (lat.), Fortsetzung.
Continŭum (lat.), das Zusammenhängende, s. Kontinuität.
Contiōnes (lat.), s. Komitien.
Conto (ital., Mehrzahl Conti), im allgemeinen soviel wie Rechnung. Im besondern versteht man darunter die auf zwei einander gegenüberstehenden Blattseiten in den Geschäftsbüchern angelegte Rechnung für Personen, Sachen, Lasten und Erträgnisse; daher man diese Bücher selbst auch als Contobücher bezeichnet (s. Kontokorrentbuch und Hauptbuch). Jemand ein C. eröffnen, heißt mit ihm in Geschäftsverbindung treten und ihm in den Handelsbüchern eine laufende Rechnung (ein Kontokorrent, s. d.) eröffnen. A Conto zahlen heißt soviel als auf Abschlag oder im Vorschuß zahlen, Conto finto nennt man eine Scheinrechnung über einen Ein- oder Verkauf von Waren, der gar nicht stattgefunden hat. Solche Beispielsrechnungen gehen meistens von Kommissionshäusern aus, um den Interessenten zu zeigen, wie hoch sich der Einkauf einer angenommenen Warenmenge mit allen Spesen beläuft, bez. welchen Reinertrag der Verkauf ungefähr liefert. Selbstverständlich sind solche fingierte Ein- und Verkaufsrechnungen, wenn sie in gutem Glauben gemacht sind, für den Kommissionär nicht verbindlich, was er auf der Rechnung in der Regel durch die Worte «ohne Verbindlichkeit», «sine obligo» u. s. w. ausdrücklich bemerkt. Conti finti im Speditionsgeschäfte sind jetzt selten, weil die Übernahme der Beförderung von Gütern meistens zu festen Übernahmspreisen (s. d.) erfolgt.
Conto (de Reïs), ein Betrag von 1000 Milreïs (s. Reïs), Conto de Contos, ein Betrag von 1000 Contos.
Conto a metà, s. A metà, und Meta-Geschäfte.
Contocorrent, s. Kontokorrent.
Contogegenbuch, s. Check.
Conto metà, s. A metà.
Contorneāti, Conturneati (numi), röm. Münzen aus der spätern Kaiserzeit, die zu den schönsten und seltensten des Altertums gehören. Sie zeichnen sich durch einen erhöhten Rand aus, der aus einem andern Metall besteht als der Kern der Münze, und zwar ist die Münze bald von Kupfer und der Rand von Messing (Orichalcum), bald der Rand von rotem Kupfer und das Innere von gelbem Erz. Im Vergleich mit andern Münzen des Altertums ist das Gepräge sehr flach und steht nicht über den erhabenen Rand hervor. Die Münzen tragen vielfach die Köpfe Alexanders d. Gr. und solcher Kaiser, die um die Spiele der Rennbahn und Gymnastik sich verdient gemacht, wie Nero, Trajan, Valentinian Ⅲ. u. a. Wahrscheinlich sind sie in den Gymnasien, in Ringschulen oder bei Cirkusspielen als Prämien ausgeteilt worden.
Contorten (Contortae), Ordnung aus der Grupppe der Dikotyledonen, Abteilung der Sympetalen, charakterisiert durch regelmäßige zwitterige, meist fünfzählige Blüten, deren Blumenkrone in der Knospenlage gedreht ist; der Fruchtknoten ist in der Regel aus zwei miteinander verwachsenen Fruchtblättern zusammengesetzt. Die Ordnung umfaßt die Familien der Oleaceen, Gentianaceen, Loganiaceen, Apocynaceen und Asklepiadeen (s. d.). Hierzu Tafel: Contorten; zur Erklärung s. die Artikel Enzian, Oleander, Olea, Tausendgüldenkraut, Strychnos, Asclepias.
Contouche (frz., spr. kongtúsch), ein bis zu den Knien reichender mantelartiger Überwurf der Frauen, der in Frankreich unter der Regentschaft des Herzogs von Orléans aufkam.
Contra (lat.), gegen, gegenüberliegend, entgegengesetzt ; Contra… in Zusammensetzungen, s. Kontra…
Contra, ein Kartenspiel, s. Kontraspiel.
Contractus (lat.), Vertrag (s. d.). Bei den Römern erzeugte nicht jeder vermögensrechtliche Vertrag eine Verbindlichkeit, sondern nur gewisse von der Rechtsübung mit dieser Wirkung ausgestattete Verträge, welche man im Gegensatz zu den unklagbaren pacta contractus nannte. Nur einigen pactis legte der Prätor (s. d.) Klagbarkeit bei. C. waren 1) Realkontrakte, welche erst durch sachliche Leistung eine Verbindlichkeit (auf Rückgabe) erzeugten, Darlehn (mutuum), Gebrauchsleihe (commodatum), Hinterlegung (depositum) und Pfandvertrag (pignus). Bei diesen Geschäften gab es eine Klage bloß aus der mündlichen Zusage, z. B. eines Darlehns, nicht. Ihnen schlossen sich die Innominatkontrakte an, mit einem besondern Namen nicht bezeichnete Verträge, welche durch Hingabe einen Anspruch auf Gegenleistung erzeugten: do ut des (ich gebe, damit du giebst; dahin gehörte der Tauschvertrag); do ut facias (ich gebe, damit du etwas thust) und die weitern Kombinationen. Der Formel do ut des haben sich volkswirtschaftliche Schriftsteller heutzutage vielfach bedient, um den Rechtsgrund für den Anspruch auf die Gegenleistung, oder das Wesen des wirtschaftlichen Verkehrs zu bezeichnen. Auch in der Politik ist diese Formel angewendet, um die wechselseitigen Konzessionen der Parteien untereinander oder der herrschenden Partei mit der Regierung zu kennzeichnen. 2) Konsensualkontrakte, ganz bestimmte Verträge, bei denen, anders wie bei den Realkontrakten, schon der mündliche Abschluß die wechselseitigen Verbindlichkeiten erzeugte: Kauf (emtio venditio), Pacht und Miete (locatio conductio), Gesellschaftsvertrag (societas), Auftrag (mandatum). 3) Formelkontrakte, welche durch den Gebrauch gewisser Worte mit Frage und Antwort (Verbalkontrakte)
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