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3% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0090, von Münzkabinett bis Münzregal Öffnen
. Konventionsfußes), die Doppelkonvention vom 30. Juli 1838 zu Dresden zwischen den Staaten des Zollvereins, der deutsch-österr. Münzvertrag vom 24. Jan. 1857, wonach für Norddeutschland der 30-Thalerfuß, für Süddeutschland der 52½-Guldenfuß
3% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0893, von Münzverfälschung bis Münzwesen Öffnen
9. Mai 1876 ("Zentralblatt" 1876, S. 260) geregelt. Münzverfälschung, s. Münzverbrechen. Münzverträge (Münzkonventionen) sind zwischen verschiedenen Staaten getroffene Übereinkünfte über gleiche oder auch gemeinschaftliche Einrichtungen
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0561, Bayern (Verkehrswesen) Öffnen
559 Bayern (Verkehrswesen) den Stadtbezirk. Landeskonsulate dürfen in den Bezirken der Reichskonsuln nicht errichtet werden. B. hat Generalkonsuln in Hamburg, Frankfurt a. M., Dresden, Leipzig und Stuttgart; Konsuln in Karlsruhe, Bremen und Lübeck
2% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0091, von Münzsammlungen bis Murad Öffnen
. Münzvertrag, s. Münzkonvention. Münzwardein, s. Wardein. Münzwechsel, die Umwechselung von in- und ausländischen Münzsorten und Papiergeld. (S. Geldwechselgeschäft.) Münzwesen, s. Münze. Münzwissenschaft, s. Numismatik