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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Münzkabinettbis Münzregal |
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. Konventionsfußes), die Doppelkonvention vom 30. Juli 1838 zu Dresden zwischen den Staaten des Zollvereins, der deutsch-österr. Münzvertrag vom 24. Jan. 1857, wonach für Norddeutschland der 30-Thalerfuß, für Süddeutschland der 52½-Guldenfuß
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3% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Münzverfälschungbis Münzwesen |
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9. Mai 1876 ("Zentralblatt" 1876, S. 260) geregelt.
Münzverfälschung, s. Münzverbrechen.
Münzverträge (Münzkonventionen) sind zwischen verschiedenen Staaten getroffene Übereinkünfte über gleiche oder auch gemeinschaftliche Einrichtungen
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0561,
Bayern (Verkehrswesen) |
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559
Bayern (Verkehrswesen)
den Stadtbezirk. Landeskonsulate dürfen in den Bezirken der Reichskonsuln nicht errichtet werden. B. hat Generalkonsuln in Hamburg, Frankfurt a. M., Dresden, Leipzig und Stuttgart; Konsuln in Karlsruhe, Bremen und Lübeck
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Münzsammlungenbis Murad |
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Münzvertrag, s. Münzkonvention.
Münzwardein, s. Wardein.
Münzwechsel, die Umwechselung von in- und ausländischen Münzsorten und Papiergeld. (S. Geldwechselgeschäft.)
Münzwesen, s. Münze.
Münzwissenschaft, s. Numismatik
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