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3% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0998, von Interim aliquid fit bis Inter jocos et seria Öffnen
, -Anteilscheine) dürfen nicht auf den Inhaber lauten (s. Aktie, S. 263). Im Wechselverkehr kommen Interimsscheine (oft unrichtigerweise Interimswechsel genannt) namentlich dann vor, wenn jemand einen auf einen Auswärtigen gezogenen Wechsel zum Einkassieren
3% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0128, von Sperrgut bis Spessart Öffnen
Spediteurs (s. Spedition), dessen darüber ausgestellte spezifizierte Rechnung Spesennota genannt wird, und die sogen. Inkassospesen, welche für das Einkassieren einer fremden Forderung in Ansatz kommen. Von Spesennachnahme spricht man, wenn Spesen
3% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0375, Banken Öffnen
. treten mit den Kunden in laufende Rechnung, indem sie Wechsel auf sich ziehen lassen, Barzahlungen für die Kunden leisten, Forderungen für dieselben einkassieren und sonstige Geldgeschäfte für sie besorgen. In manchen Fällen eröffnet die Bank ihren
3% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0023, von Girouette bis Giroverkehr Öffnen
. im strengen Sinne giebt die Bank ihrerseits keinen Kredit, sondern nimmt von den Konteninhabern außer den baren Einzahlungen nur Wechsel, Coupons u. s. w. zum Einkassieren an, die erst nach erfolgter Zahlung gutgeschrieben werden. Es steht jedoch
3% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0136, von Goldproduktion bis Goldscheidung Öffnen
Verkehr niemand dorthin mittels Metallversendung Zahlungen leisten. Dagegen wird man, wenn für ausländische Wechsel nicht einmal der dem untern G. entsprechende Preis zu erlangen ist, vorziehen, die Forderung am Zahlungsort einkassieren zu
3% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0224, von Kassettendecke bis Kassr el-Kebîr Öffnen
. Kassieren (lat.), vernichten, aufheben, für ungültig erklären. (S. Kassation [rechtlich ] .) K. wird auch für einkassieren und Geld einfordern gebraucht. Kassierer , Kassier (vom ital. cassiere ), Verwalter einer Kasse, Kassenführer