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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Feuchtgliedbis Feuer, flüssiges |
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wissen will.
Feudalist (Feudist), Kenner und Bearbeiter des Lehnrechts; auch Anhänger des Feudalismus.
Feudum (mittellat., entstanden aus Feodum), das Lehen und zwar sowohl das Lehnrecht als die Lehnssache (s. Lehnswesen). Das Wort F. wird zumeist
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99% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0727,
von Feudalsystembis Feuerbach (Anselm von) |
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725
Feudalsystem - Feuerbach (Anselm von)
Feudalsystem, Feudalwesen, s. Feudalismus.
Feudaster, s. Erblehne.
Feudist, s. Feudalist.
Feudum (mittellat.), das Lehn, s. Feodum.
Feuer, jede Erscheinung, bei der gleichzeitig
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
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Mannesstamms, endlich die Leistung von Diensten und zwar ursprünglich und eigentlich von Kriegsdiensten. Der Mangel einer solchen Eigenschaft macht ein Lehen zu einem unregelmäßigen oder uneigentlichen (feudum irregulare, improprium). Ursprünglich galten
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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hatte. Der Eintritt eines neuen Vasallen in ein bereits bestehendes Lehen heißt Lehnsfolge (Lehnssuccession). Solange ein Lehen sich in der Hand des ersten Empfängers befindet, wird es Neulehen (feudum novum) genannt, während das in dem Besitz
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0194,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) |
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182
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht).
Allod
Allodium
Feudum
Freigut
Lehnsarten.
Lehen
Afterlehen
Ambacht
Angefälle
Aventura
Fahnenlehen
Fürstenlehen
Handlehen
Helmlehen
Kirchenlehen
Kunkellehen
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Lehnrechtbis Lehnswesen |
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, s. Lehnswesen.
Lehnswesen (Feudal-, Benefizialwesen). Man versteht unter Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, welches sich auf eine Verleihung seitens des
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Apepsiebis Apfelbaum |
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.), eröffnende, Stuhlgang befördernde Mittel.
Apért (lat.), offen, offenbar. Apertum feudum, eröffnetes, erledigtes Lehen. Aperto termino, nach Eröffnung des Termins.
Apertorium (lat.), chirurg. Instrument zur Erweiterung einer Öffnung.
Apertūr
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Erblandeshofämterbis Erblichkeit |
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übergehende Vermögen. Der E., welcher letztwillig über seinen Nachlaß verfügt hat, wird Testator genannt (s. Testament).
Erblehen (Feudum hereditarium, Erbleihe), erbliches Kolonatrecht (s. Kolonat); dann Bezeichnung einer bestimmten Art
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Fürstenfeldbis Fürstentage |
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besteckt ist.
^[Abb.: Fürstenhut.]
Fürstenlehen (Feudum regale), das Lehen, wodurch der Inbegriff einer bald größern, bald geringern Zahl von Hoheitsrechten über ein bestimmtes Territorium übertragen wurde.
Fürstenmantel, Mantel, meist von roter Farbe
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Kirchenglaubebis Kirchenmusik |
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ist jedoch fast überall durch Ablösung beseitigt.
Kirchenlehen (Feudum ecclesiasticum, Stiftslehen, geistliches Lehen, auch krummstäbisches Lehen, weil die Belehnung von seiten der geistlichen Obern mit dem Hirtenstab geschah), das durch Verleihung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Lehebis Lehmann |
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-Artillerieabteilung) 11,011 meist evang. Einwohner.
Lehen (Lehnrecht, Feudum), das ausgedehnteste dingliche und vererbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, welches ursprünglich von deren Eigentümer gegen das Versprechen der Treue verliehen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Apereabis Apfel |
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, geöffnet, eröffnet; apertum feudum, eröffnetes Lehn; apeto termino, nach Eröffnug des Termins.
Apertorium (lat), chirurg. Instrument zur Erweiterung einer Öffnung.
Apertur (lat.), Öffnung, Eröffnung; in der Anatomie der Anfang einer Höhlung
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