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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Feudalsystem; Feudaster; Feudist; Feudum; Feuer; Feueralarm; Feueranbeter; Feueranzünder; Feuerart; Feuerassekurauz; Feuerbach; Flamme

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Feudalsystem - Feuerbach (Anselm von)

Feudalsystem, Feudalwesen, s. Feudalismus.

Feudaster, s. Erblehne.

Feudist, s. Feudalist.

Feudum (mittellat.), das Lehn, s. Feodum.

Feuer, jede Erscheinung, bei der gleichzeitig eine kräftige Wärme-und Lichtentwicklung auftritt. Das F. ist weder ein eigenes Element, wie die Alten meinten, noch entspringt es aus der Verbindung der Körper mit einem eigentümlichen Stoffe, Phlogiston genannt, wie die ältere Chemie bis auf Lavoisier annahm (s. Phlogistische Chemie); sondern es tritt meist bei sehr energischen chem. Prozessen (s. Verbrennung) oder wohl auch bei physik. Vorgängen (z. B. beim elektrischen Glühlicht im luftleeren Raum) als begleitende Erscheinung auf. Feste und flüssige Körper, welche die Erscheinung des F. zeigen, nennt man glühend, oder man sagt: sie sind in Glut; feurige Gase bilden eine Flamme (s. d.). Es giebt auch eigentümliche Lichterscheinungen ohne bedeutendere Wärmeentwicklung (s. Phosphoreszenz). Man benutzt das F. sowohl als Lichtquelle, wie als Wärmequelle. Die Materialien zur Erzeugung von F. sind die Leuchtstoffe (s. d.) und die Heizmaterialien (s. d.). Zur Erregung des F. dienen die Feuerzeuge (s. d.) und Feueranzünder (s. d.). - Flüssiges F. ist soviel wie Phönizisches Feuer (s. d.); über Bengalisches Feuer s. d. - über die Verehrung des F. als religiösen Brauch s. Feuerdienst. Zur Verhütung von Feuersgefahr verbietet das Deutsche Strafgesetzbuch §. 368 unter 5, 6, 7 bei Geldstrafe bis 60 M. oder Haftstrafe bis 14 Tagen Scheunen, Ställe, Böden oder andere zur Aufbewahrung feuerfangender Sachen dienende Räume mit unverwahrtem F. oder Licht zu betreten oder sich denselben mit unverwahrtem F. oder Licht zu nähern; auch an gefährlichen Stellen in Wäldern oder Heiden oder in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen F. anzuzünden, in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen mit Feuergewehr zu schießen oder Feuerwerk abzubrennen. Über die Bestrafung der Brandstiftung s. d.

Feueralarm, der Aufruf der zur Löschung eines Schadenfeuers nach der Entdeckung desselben erforderlichen Feuerwehrkräfte. Derselbe erfolgt in kleinen Ortschaften durch den Feuerruf oder durch Anschlagen einer Feuerglocke oder durch Sturmläuten, in Industriegebieten durch Dampfpfeifen oder Nebelhornrufe, in Gebirgsgegenden durch Kanonen- oder Böllerschüsse nach bestimmter Vorschrift. Diese Hauptalarmzeichen werden unterstützt durch Signale mittels Horns und Alarmhupe (Alarmtrommel), welche in den Straßen seitens der Tages- und Nachtpolizei oder Feuerwehrsignalisten abgegeben werden. In großen Städten bedient man sich des Feuertelegraphen (s. d.) oder Fernsprechers zur Feuermeldung und Alarmierung. Die Alarm- (Feuer-)bereitschaft ist der für ein geregeltes Löschwesen geforderte schlagfertige Zustand der Feuerwehr, welcher es ermöglicht, eine eingehende Feuermeldung sofort in Empfang zu nehmen und die geforderte Löschhilfe schnell auf dem Brandplatze zu leisten. Den höchsten Grad von Feuerbereitschaft und Schlagfertigkeit besitzt vermöge ihrer Organisation die Berufsfeuerwehr (s. Feuerwehr und Feuerlöschwesen); sie ist im stande, bereits 3/4 bis 2 Minuten nach Eingang der Feuermeldung abzurücken und unter Benutzung guter Pferde in kürzester Zeit auf der Brandstelle zu erscheinen, dort aber mit eingeübten Mannschaften und guten Geräten nach einem taktisch und technisch richtigen Plan das Feuer anzugreifen und zu bekämpfen.

Feueranbeter, s. Feuerdienst.

Feueranzünder, im allgemeinen leicht brennbare Stoffe, die zur schnellen und leichten Entzündung der Heizstoffe in Ofen, Dampfkessel- und sonstigen Feuerungsanlagen dienen. Als der älteste und bekannteste F. ist, abgesehen von der Anwendung der Hobelspäne, des Papiers, des Strohes und anderer leicht entzündlicher Stoffe, die ohne Vorbereitung zu Anzünden eines Feuers benutzt werden, der Kienspan zu bezeichnen. Einen vielfach angewendeten F. bilden Hobelspäne, mit Teer und Pech getränkt; sie werden oft durch Flechten und Zusammenrollen zu kleinen Cylindern fabrikmäßig verarbeitet. Ähnlich ist eine andere Art F., die aus mäßig langen, in Petroleum, Terpentin u. s. w. getauchten und zu Bündeln vereinigten Holzstäbchen bestehen; diese Bündel werden mit einer Schicht trocknen Holzes und einer Lage Harz umgeben, um die Ausdünstung der zum Imprägnieren verwendeten Flüssigkeit zu bindern. Von der Herstellung dieser F. weicht die der F. aus pulverförmigen vegetabilischen Substanzen ab, die, unter hohem Druck zusammengepreßt, mit Kohlenwasserstoffdämpfen imprägniert und schließlich, um die Verflüchtigung der Dämpfe zu hindern, mit einer Schicht Harz überzogen werden. Gegenüber den genannten Vorrichtungen sind die F. zu nennen, deren Hauptbestandteil durch einmaligen Gebrauch nicht zerstört wird, sondern wiederholt verwendet werden kann. Es sind dies meist hohle oder poröse Körper aus feuerbeständigem Material, die mit leicht entzündlichen Stoffen angefüllt werden, z. B. vielfach durchlöcherte Cylinder aus feuerfestem Thon, die mit Petroleum getränkten Asbest enthalten; das Ganze wird durch einen Deckel abgeschlossen. Beim Anzünden brennt die Flamme zu den erwähnten Löchern heraus.

Feuerart, die Art und Weise des Feuerns fechtender Truppen. Das Infanteriefeuer wird abgegeben als Salve, d. h. gleichzeitiges Feuern einer Abteilung auf Kommando, oder als Schützenfeuer. Durch die Salve wird die Truppe am sichersten in der Hand behalten; da jedoch im Gefechtslärm die Kommandostimme sich nur ungenügend geltend macht, bleibt die Anwendung der Salven auf Ausnahmefälle beschränkt. Meist wird das Feuer als Schützenfeuer abgegeben, bei dem die Leitung nur die Abstufung der Lebhaftigkeit des Feuers bestimmt (langsames Feuer, lebhaftes Feuer, Schnellfeuer), während die Abgabe jedes einzelnen Schusses dem einzelnen Schützen überlassen bleibt.

Feuerassekurauz, s. Feuerversicherung.

Feuerbach, Marktflecken im Oberamt Stuttgart des württemb. Neckarkreises, 4 km im NW. von Stuttgart, an den Linien Stuttgart-Mühlacker und Stuttgart-Calw der Württemb. Staatsbahnen, hat (1890) 5956 E., Post, Telegraph, Gasanstalt; Fabrikation von mediz. Präparaten und Chemikalien (30 Fabriken), Buch- und Steindruckfarben, Dachpappe und Asphaltprodukten (2), Preßhefe, Lack, Sprit, Degras, Wagenfett, Fettlaugenmehl, Brechweinstein, Kupferwaren, Müllereimaschinen, Stühlen, Papier, zwei Brauereien, Steinbrüche, Acker- und Weinbau, Baumschulen.

Feuerbach, Anselm von, Historienmaler, Sohn des Archäologen Anselm F., geb. 12. Sept. 1829 in