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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Hofmarkbis Hofnarren |
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622
Hofmark - Hofnarren.
Fremonville die Niederlande, England, Frankreich und Italien und erhielt nach seiner Rückkehr, noch ohne das erforderliche Alter erreicht zu haben, eine Ratsherrnstelle in seiner Vaterstadt. Mehrere Reisen nach Wien
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Indult
Gottesbrief
-
Gau
Grafschaft
Hegergut
Hofmark, s. Mark
Hufe
Lachbaum
Mark
Markung
Minderherrschaften
Reichsdörfer
Reichskammergüter
Schriftsässig *
Territorium
Zeidelgüter
Das Reich.
Heiliges römisches Reich deutscher
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0259,
von Hofmanns Violettbis Hofmeister, Friedrich |
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, 13-14,1886-92). 1873-84 war mit der
Firma auch der Vertrieb der Werke des Allgemei-
nen Vereins für deutsche Litteratur (s. Verein, All-
gemeiner, u. s. w.) verbunden.
Brockhaus' Konversations-Lexilon. 14. Aufl. IX.
Hofmark, der zu
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0895,
von Hausmarkebis Hausorden |
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893
Hausmarke – Hausorden
anderm zu Öhrenstock, Ilmenau, Ilfeld am Harz und bei Pajsberg und Nordmark in Schweden.
Hausmarke (altdeutsch bumark), Hofmarke, diejenigen unbildlichen Zeichen, welche als Merkzeichen auf Sachen gesetzt, zur Bekundung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Habelschwerdter Gebirgebis Haberl |
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Grafschaften eingesetzten Rügengerichte sehen, und wieder andre geben endlich an, der Gebrauch sei zuerst in der dem Kloster Scheyern gehörigen Hofmark Fischbachau aufgekommen als wirksamer Schutz gegen die mehr und mehr einreißende Unsittlichkeit. Sicher
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0226,
von Hausmarkebis Haussa |
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, in welche die Hausmarken jedes Hausbesitzers eingeschnitten sind. Vgl. Homeyer, Über die Heimat nach altdeutschem Recht ("Abhandlungen der Berliner Akademie" 1852); Michelsen, Die H. (Jena 1853); Homeyer, Die Haus- und Hofmarken (Berl. 1870).
^[Abb
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0695,
von Home-rulersbis Homiliarius liber |
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, auf dessen Gegenstand er durch seine Untersuchung über das "Hantgemal" (1852) geführt wurde, war eine umfassende Darstellung der "Haus- und Hofmarken" (Berl. 1870). H. starb 20. Okt. 1874.
2) Eugen Ferdinand von, Ornitholog, geb. 11. Nov. 1809 zu Herdin bei
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0260,
Mark (Grenze etc., deutsche Grafschaft, Fluß, Personenname) |
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, Flurgemarkung, Hofmark etc.). Markgenossenschaften, die ehemaligen Vereinigungen mehrerer Landeigentümer zur gemeinschaftlichen Benutzung der ungeteilten M., namentlich einer Waldung (s. Markwald). Das Wesen dieser Markgenossenschaften bestand darin
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Mariutbis Mark (Münze) |
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, Lausitz, Mähren, Steiermark u. s. w. Auch bezeichnet man in einigen Gegenden Deutschlands mit M. noch jetzt kleinere, geschlossene, einer Gemeinde oder einem Gutsbesitzer gehörige Bezirke (Dorfmark, Flurmarkung, Hofmark). S. auch Markgenossenschaften
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