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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0251,
von Kaufbuchbis Kauffmann |
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249
Kaufbuch – Kauffmann
Mieter (oder Pächter) von dem Vermieter (oder Verpächter) an einen Dritten veräußert, so tritt von der Eigentumsübertragung an der Erwerber an die Stelle des Vermieters (oder Verpächters) in die während der Dauer
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0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1029,
von Verbrechenbis Verdammen |
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Verbriefen
Mit Kauf- und Lehnbriefen befestigen, ins Kaufbuch einschreiben, Ier. 32- 44.
Verdammen
z. 1. a) Für ungerecht erklären, Strafen zuer-kennen, 2 Mos. 22, 9. Hiob 32, 3. Ezech. 21, 25. b) mit (ewiger) Strafe belegen. * (Die Sünde verdammen, Röm
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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Liegenschaften, der Bestellungen von Dienstbarkeiten und Reallasten in chronolog. Folge bestimmte Buch. In Württemberg wird es von der Gemeinde geführt und heißt Vertragsbuch, Kaufbuch oder Kontraktbuch.
Gerichtsherr ist nach heutiger
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