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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0019,
von Konrektorbis Konservatorium |
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die Schuld- und Pfandurkunden Konsensurkunden zu nennen pflegt, u. dgl. Vgl. Consensus.
Konsensualkontrakte (lat.), s. Kontrakt.
Konsentieren (lat.), übereinstimmen, in etwas einwilligen, es genehmigen.
Konsequénz (lat.), die Folge von etwas
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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Vertrag
Addictio in diem
Aufkündigung
Auslobung
Codebitor
Commodatum
Commodum
Constitutum
Do
Forderung
Handschlag
Interesse
Klausel
Kommodat, s. Commodatum
Konfusion
Konsensualkontrakte, s. Kontrakt
Konstitut, s
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0579,
von Konradskrautbis Konservatorium |
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Voraus-
setzung aller Verträge. Konsensualkontrakte
des röm. und Gemeinen Rechts, wohin von den
noch jetzt gangbaren Verträgen der Kauf-, Miet-,
Gesellschaftsvertrag und der Auftrag gehören, wer-
den die Verträge genannt, welche bloß durch Ein
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Kontrabuchbis Kontraktbruch |
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beruhende Verträge (sogen. Konsensualkontrakte) klagbar, nämlich Kauf, Miete, Societät und Mandat, wozu dann später noch einige andre Verträge kamen. Nach deutschem Rechte dagegen ist jeder Vertrag, K. im heutigen Sinn, klagbar (s. Vertrag). Übrigens
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Vertragbis Verviers |
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. In andern Fällen wird das Verhältnis durch die bloße Vereinigung der Parteien, den Konsens, klagbar (Konsensualkontrakt, contractus consensualis). Solche Verträge sind schon nach römischem Rechte der Kauf, die Miete, die Societät, die Übernahme
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