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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Landwirtschaftsrat, deutscherbis Lanfranc |
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.
Landwirtschaftssystem, s. Betriebssystem.
Landzunge, s. Halbinsel.
Landzwang (Obsessio viarum), in der peinlichen Gerichtsordnung Karls V. ein Verbrechen, welches darin besteht, daß ein Unterthan von seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort entweicht
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Landwirtschaftslehrebis Lanfranc |
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.
Landzunge, s. Halbinsel.
Landzwang, im mittelalterlichen Recht das Delikt der Mitglieder von Diebs- und Raubbanden, die umherziehend durch Drohung (s. d.) den Öffentlichen Frieden gefährden (s. Landfriede); im Deutschen Strafrecht (§. 126) Störung des
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
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187
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß).
Friedensbruch
Auflauf
Brandbrief
Hausfriede
Landfriedensbruch
Landzwang
Obsessio
Ruhestörung
Injurie
Amtsbeleidigung
Backenstreich
Beleidigung
Beschimpfung, s
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Droitbis Drôme |
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Landzwang. - Vgl.
John, Landzwang und widerrechtliche D. (Gott.
1852); Brück, Zur Lehre von den Verbrechen gegen
die Willensfreiheit (Berl. 1875).
Die civilrechtlichen Wirkungen der rechts-
widrigen D. ordnen die Gesetzgebungen unter dem
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0250,
von Johnbis John |
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, Kriminalist, geb. 17. Juli 1827 zu Marienwerder, studierte in Leipzig, Berlin, Göttingen und erwarb 1852 in Göttingen mit der Inauguralschrift "Über Landzwang und widerrechtliche Drohungen" (Götting. 1852) den juristischen Doktorgrad. Nachdem er sich 1853
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Obscönbis Obst |
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. Marine (Personal).
Obsessio (lat.), Besetzung, Belagerung; daher O. viarum, Wegelagerung (s. Landzwang).
Obsidian (Glaslava, Lavaglas, s. Tafel "Gesteine", Fig. 3, und Tafel "Mineralien und Gesteine", Fig. 17), Mineral aus der Ordnung der Silikate
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Droguistenfachschulenbis Drohung |
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wird, die Bestrafung wegen Notzucht (s. d.) und wegen Raub (s. d.). Eine selbständige Bedeutung endlich hat die D. in zwei Fällen: 1) im Falle des Landzwanges (s. d.), 2) im Falle der Bedrohung eines andern mit einem Verbrechen (§. 241); Bedrohung
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0948,
von John Bullbis Johnson |
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er "Das Strafrecht in Norddeutsch-
land. Beurteilung des Entwurfs eines Strafgesetz-
bnchs für den Norddeutschen Bund" (Berl. 1870).
Von seinen übrigen Schriften sind hervorzuheben:
"Über Landzwang und widerrechtliche Drohungen"
sGött. 1852
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Verbrauchszuckerbis Verbrennung |
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. Die erfolglose Aufforderung (s. d.), §. 49a, die Drohung (s. d.), §. 241, und der Landzwang (s. d.), §. 126, sind nur strafbar, wenn es sich um ein V. handelt. Die Frage, ob ein Delikt als V. anzusehen sei, ist zu entscheiden nach der höchsten
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