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Ihre Suche nach privilegium de non appellando
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Privatbis Privy Council |
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das Privilegienwesen als unvereinbar mit der vom Rechtsstaat geforderten gleichen Berechtigung aller Staatsbürger möglichst beseitigt. P. de non appellando und P. de non evocando, s. Jus etc.
Privitz (ung. Privigye), Stadt im ungar. Komitat Neutra
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3% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Bayrische Rheinpfalzbis Bazaine |
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de non appellando. Ausdrücklich ward festgesetzt, daß die nächste erbberechtigte Linie die des Herzogs Karl von Zweibrücken sei, wodurch die Vergrößerungspläne Österreichs in Bayern auf alle Fälle beseitigt schienen. Der Friede von Teschen wurde
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3% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0094,
August (Sachsen) |
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beanstandete Privilegium de non appellando durch, womit die Gründung eines beständigen Appellationsgerichts (1559) zusammenhing. Auch auf die allgemeinen politischen Angelegenheiten Deutschlands war A. von Einfluß. Leider aber verkannte er über dem Wunsch
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3% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0391,
Mecklenburg (Geschichte) |
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veranlaßte zwar durch seine feindselige Haltung gegen Preußen im Siebenjährigen Krieg Einfälle der preußischen Truppen, traf aber zahlreiche zeitgemäße Reformen, ordnete das Finanzwesen und erhielt im Teschener Frieden 1779 das Privilegium de non
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3% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0761,
Reuß (Fürstentümer, Geschichte) |
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mit Heinrich dem mittlern von Obergreiz und mit den Herren von Schönburg auf Glauchau die Abfassung und Einführung der reußischen (geraischen) Konfession. Sein Sohn Heinrich II. Postumus, seit 1595 selbständig, erwarb 1613 das Privilegium de non
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3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0342,
Friedrich II. (König von Preußen) |
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die Wirksamkeit F.s auf dem Gebiet des Justizwesens. Zunächst erwirkte F. 1746 vom Kaiser Karl VII. ein Privilegium de non appellando für sämtliche preuß. Provinzen. Durch den Großkanzler von Cocceji wurde zuerst in Pommern 1747, dann auch in den andern
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