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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Handelsgerichtebis Handelsgeschäft |
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) das Darlehen gegen Verbodmung. Relative oder subjektive Handelsgeschäfte dagegen sind solche, welche nur dann als Handelsgeschäfte im Sinn des Handelsgesetzbuchs zu betrachten sind, wenn sie gewerbsmäßig betrieben werden. Hierzu gehören die fabrikmäßige Be
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3% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0745,
Handelsgesellschaften |
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743
Handelsgesellschaften
Deutschen Handelsgesetzbuchs sind teils absolute,
teils relative, teils accessorische, teils präsumtive.
Absolute H. (Art. 271) sind solche Geschäfte,
welche, gleichgültig ob sie von einem Kaufmann
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3% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0836,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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Güter-, Kastenwagen. Wagon = Wagenladung (meist à 100 Ctr. = ½ oder 200 Ctr. = 1/1 Lowry).
M.
Makler = Vermittler von Handelsgeschäften, meist in bestimmten Branchen, z. B. Drogen-Weinmakler etc.
Manko = Fehlbetrag, Untergewicht, Mindermaß
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0235,
Börse (Börsengeschäfte; Usancen) |
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, der Spekulationskauf, ein absolutes (objektives), das zweite, der Realisationsverkauf, ein relatives (subjektives) Handelsgeschäft (nach Art. 271 u. 273 des Reichshandelsgesetzbuchs). Ist das Spekulationsgeschäft ein Verkauf (Veräußerung, vom Standpunkt
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Makkabäischer Tanzbis Makler |
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, weil ihre gewerbsmäßige Geschäftsvermittelung ein relatives Handelsgeschäft (s. d.) ist.
Nach dem Deutschen Börsengesetz vom 22. Juni 1896 wird im Anschluß an die Vorschläge der Börsenenquetekommission und an die vielfach geäußerten Wünsche
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0267,
Aktie und Aktiengesellschaft (Statistisches, Reformbestrebungen etc.) |
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, ebenso der Unterschied zwischen Aktien-Gesellschaften, welche Handelsgeschäfte treiben, und den übrigen (Zivil-) Aktiengesellschaften, die früher durch Landesgesetze geregelt wurden, aufgehoben. Auch in Ungarn wurde der Konzessionszwang 1875 beseitigt
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Nebenblätterbis Nebenius |
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.
Nebengeschäfte (Hilfsgeschäfte), solche relative Handelsgeschäfte (s. d.), mit welchen sich ein Kaufmann neben seinem eigentlichen Handelsbetrieb befaßt.
Nebengestein, s. Erzlagerstätten und Gang.
Nebenhoden, s. Hode.
Nebenintervention, s. Intervention
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Zinsenstammbis Zinsrechnung |
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928
Zinsenstamm - Zinsrechnung.
geschäften leicht sehr hohe Z. gegeben werden. Jeweilig wird er gleich der Nutzung des relativ unfruchtbarsten Geschäfts sein, welches noch das letzt angebotene Kapitalteilchen ohne Verlust zu verwenden vermag
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