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100% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0734, von Reorganisieren bis Repnin Öffnen
. Repartitionssteuern (Verteilungssteuern, v. lat. repartire, verteilen) sind solche Steuern, bei denen die Summe festgesetzt (kontingentiert) ist, welche eingebracht werden soll. Diese Summe wird auf die Provinzen, Kreise, Gemeinden und endlich auf die Einzelnen nach
2% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0069, von Gemeindekrankenversicherung bis Gemeindewaldungen Öffnen
nach bestimmten Maßstäben auf die einzelnen Mitglieder) kommunale Repartitionssteuern, oft auch die direkten, insbesondere die in Form von Zuschlägen zu den Staatssteuern erhobenen, Gemeindesteuern schlechthin im Gegensatz zu den Steuern
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0577, Elsaß-Lothringen (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen) Öffnen
der Mitglieder des Landesausschusses zu wählen, die Repartitionssteuern auf die einzelnen Kreise zu verteilen etc. In den Kreisen, welche bloß Verwaltungsbezirke und nicht selbständige juristische Personen sind, treten die in gleicher Weise
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0532, Frankreich (Rechtspflege, Finanzen) Öffnen
, eine gleichfalls 1791 eingeführte Repartitionssteuer; die Thür- und Fenstersteuer, vom Jahr 1798; die Gewerbesteuer, 1791 eingeführt, bestehend aus einer fixen Abgabe und einer proportionalen Steuer; die taxes assimilées, umfassend die Steuer
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0869, von Grundsteuerkataster bis Grundstück Öffnen
, so bleibt es sich bei gegebener Steuersumme für das Gesamtergebnis gleich, ob die G. als Quotitätssteuer in Prozenten vom Reinertrag oder, wie in Preußen, als Repartitionssteuer mit Kontingentierung der aufzubringenden Summe aufgelegt wird. Dagegen
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0045, von Kontinenz bis Kontingentierung der Steuern Öffnen
auf einen bestimmten, nicht zu überschreitenden Betrag, welcher hierauf auf die Steuerpflichtigen nach einem bestimmten Maßstab verteilt (repartiert) wird. Kontingentierte Steuern sind hiernach Repartitionssteuern. Die K. soll verhindern, daß eine gewisse
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0524, von Quittungsbogen bis Quoy et Gai. Öffnen
(lat.), Anteilsverhältnis; Quotitätssteuer s. Repartitionssteuern. Quousque tandem (lat., "wie weit, wie lange noch?"), sprichwörtlicher Ausdruck nach den Anfangsworten von Ciceros erster Catilinarischer Rede, wo es heißt: Quousque tandem, Catilina
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0314, von Steuerrepartition bis Steuerung Öffnen
. Steuerverteilung, Umlegung einer bestimmten Summe auf die einzelnen steuerpflichtigen Personen oder Gegenstände. Vgl. Repartitionssteuern und Kontingentierung der Steuern. Steuerrollen, s. Heberollen. Steuerruder (Ruder), Vorrichtung zum Lenken
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0502, von Weinstein der Zähne bis Weinstock Öffnen
sind. Soll die Besteuerung eine gleichmäßigere sein, so kann man sie auch als Repartitionssteuer auf eine Gruppe von Steuerpflichtigen auflegen, die sie dann bei Selbsteinschätzung unter sich verteilen. In Deutschland kommt die W. nur in Baden, Elsaß
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0503, von Grundsteuerkataster bis Grundstück Öffnen
Falle erscheint die G. als Quotitäts-, im zweiten als Repartitionssteuer. Der Reinertrag (oder in einigen Staaten der Kapitalwert) der Grundstücke wird nach verschiedenen Methoden wenigstens an- nähernd ermittelt und danach der Stenerkataster
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0576, von Quotitätssteuern bis Raab (Komitat und Stadt) Öffnen
. Quotitätssteueru, diejenigen direkten Steuern, durch welche nicht, wie bei den Repartitionssteuern (s. d.), eine feste Gesamtsumme (ein sog. Kontingent) aufzubringen ist, das dann nach bestimmten Normen auf die einzelnen Steuerpflichtigen
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0779, von Reorganisieren bis Repin Öffnen
soll. Repartitionssteuern, im Gegensatz zu den Ouotitätssteuern (s. d.) diejenigen direkten Steuern, die eine im voraus festgestellte Gesamtsumme auf- zubringen haben, welche nach gegebenen Normen auf die Steuerpflichtigen verteilt
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0605, Weinsteuer Öffnen
durch das ganze Land hin. Den gesamten Weinverbrauch kann sie freilich nicht erfassen. Zu den Handelssteuern gehören auch die Licenzen vom Klein-, bisweilen auch vom Großhandel mit Wein, die zum Teil in Form von Repartitionssteuern (s. d.) erhoben werden
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0367, von Gautier bis Gebäudegrundsteuer Öffnen
Repartitionssteuern und wurden auf Grund von umfassenden Kontingentierungsarbeiten veranlagt, deren Entwickelung und Ausbildung die Geschichte der französischen Grundsteuerverfassung im 19. Jahrh, ausfüllen. Durch das neue Gesetz vom 8. Aug. 1890, welches