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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Karenebis Kargo |
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. w. Fastenzeit; auch Entziehung einer Mahlzeit als Schulstrafe.
Karenzzeit (v. lat. carere, "entbehren"), im Hilfskassenwesen diejenige Zeit, während welcher Unterstützungen nicht gewährt oder Ansprüche auf Leistungen der Kasse überhaupt nicht
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3% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0650,
Schulgesundheitspflege (schulpflichtiges Alter, Zahl der Schulstunden etc.) |
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Schularbeit nicht mehr wie früher unter gesündern, viel einfachern Lebensverhältnissen bewältigt werden kann. Die Schulstrafen sind hygieinisch nur in zweierlei Form zulässig: Nacharbeiten und Nachsitzen. Das Stehen in den Ecken oder gar
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3% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Schnittapparatbis Schwagrin |
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l^museum (Vd. 17)
Schulpferde, Kunstreiter
Schulstrafen, Schulstunden, Schul-
gcsundheitspfiege 650,l u. 2
Schulterwintel, Bastion
SäNilting, Ant., Niederländ. Litt. 160,i
Schultische, Schulgesundheitspfl. 649,2
Schultze, H. Henrik
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3% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0641,
Schulhygieine |
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, soll aber nur durch einen physiologisch geschulten Lehrer erteilt werden. Bezüglich der Schulstrafen verlangt die Hygieine, daß sie die Gesundheit nicht schädigen dürfen; es sollen deshalb körperliche Züchtigungen keine edlen Teile, insbesondere nicht
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3% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Schullehrerbräunebis Schulte |
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.
Schulstrafen, s. Schulhygieine. ^1893).
Fe/l?t?t., binter lat. Pflanzennamen Abkürzung
für Iosepb August Schuttes, geb. 15. April
1773 zu Wien, war Professor der Botanik zu Wien,
Krakau, Innsbruck und Landshut, wo er 21. April
1831
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