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99% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0473, von Subjektion bis Subrogation Öffnen
471 Subjektion - Subrogation log lassen sich auf praktischem Gebiet subjektive (willkürliche) und objektive (gesetzmäßige) Bestimmungsgründe des Handelns, in der Ästhetik eine subjektive und objektive Behandlungsweise künstlerischer Aufgaben
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0043, von Abfasen bis Abführen Öffnen
. Landrecht und nach franz. Recht geht der Anspruch des Gläubigers auf den Abfindenden über (s. Subrogation). Nach Gemeinem Recht kann derjenige Dritte, welcher gezwungen ist, den Gläubiger abzufinden, wie der Bürge, der dritte Besitzer
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0272, Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) Öffnen
verpflichtet, seine Rechte abzutreten (§.50), sondern der Leistende tritt auch ohne Cession in die Rechte des befrie- digten Gläubigers (§. 46). Das gilt nach franz. Recht, (Üoä6 civil Art. 1251, nur eingcfchränkt. (S. Subrogation.) Damit die Tilgung
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0476, von Subtropen bis Succursalpfarreien Öffnen
. zu halten. Oder der Nachfolger überkommt ein einzelnes Recht seines Vorgängers, z. B. Eigentum (s. Abgeleiteter Erwerb) durch Übergabe oder Auflassung infolge Kaufs oder Vermächtnisses, ein Forderungsrecht durch Cession oder Subrogation (successio
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0521, von Surrogat bis Susa (in Tunis) Öffnen
von gewerblichen und technischen Fabrikaten und Gebrauchsgegenständen (ebd. 1894). Geldsurrogate nennt man Papiergeld, Wechsel, Checks u. dgl. papierne Zahlungsmittel. Surrogation, s. Subrogation. Sur Sas, s. Oberhalbstein. Sursee. 1) Bezirk
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0065, von Cessionar bis Cesti Öffnen
. Gesetzb. §. 955 geht jede Forderung auf den Dritten, welcher den Gläubiger an Stelle des Schuldners befriedigt, über, wenn sich der Dritte vor oder bei Befriedigung die Abtretung der Forderung ausbedungen hat. Über das franz. Recht s. Subrogation