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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Lagermietebis Lagerscheine |
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wird. Da die Belastung durch Vormerkung auf dem Warrant (Belgien), bez. durch Eintragung im Lagerhausregister (Frankreich, Italien) kontrolliert wird, so werden beweglichen Gegenständen die Vorteile und die Sicherheit des Immobiliarkredits verschafft
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Grundbegriffebis Grundbücher |
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Nummer. Vormerkungen der Protestationen können ebenfalls eingetragen werden. Als Eigentümer gilt nur der als solcher ins Grundbuch Eingetragene. Die Eintragung (Auflassung, Besitztitelberichtigung, Ab- und Zuschrift) muß im Fall freiwilliger
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Hypostasebis Hypothek |
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Voraussetzungen dazu vor, so kann doch eine vorläufige, bedingte Eintragung, Vormerkung, erfolgen; diese geht zwar erst mit Erledigung des Anstandes in eine endgültige, definitive über, sichert aber dem Gläubiger, für den sie gleichsam die Stelle des
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Nostitz-Wallwitzbis Notabeln |
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.), Unsrige, Landsleute.
Nota (lat.), Kennzeichen, Merkmal, dann Anmerkung, Notiz; einen Auftrag in n. nehmen, kaufmännisch s. v. w. zur Erledigung vormerken, eine Ware in n. geben, s. v. w. dieselbe bestellen. N. bedeutet auch eine Rechnung
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Notidanusbis Notker |
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Langrandschen Schwindel verwickelt. Seit 1859 ultramontaner Abgeordneter, erhielt er 1884 den Titel eines Staatsministers.
Notidānus, s. Selachier.
Notieren (lat.), anmerken, aufzeichnen, vormerken; kaufmännisch auch s. v. w. in Rechnung (s. Note
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2% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Vitalianusbis Vuvós |
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Vorhut (auf Weideplätzen), O^idc-
Vorjause, Halbmittag I^gerechngteit
Vorkastell, Back, Dect
Vorlandseen, See (Bd. 17) 750,2
Vorläuferstadium, Ansteckung
Vorläufige Anordnungen, Einst-
weilige Verfügungen
Vormerkung, Hypothek
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Nostitz (Aug. Ludw. Ferd., Graf von)bis Notabeln |
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Nostri-
fikation.
Xota. (lat.), Merkmal, Kennzeichen, Note, kurze
Aufzeichnung für etwas zu Merkendes; kurze Rech-
nung; in Nota geben, einen Auftrag erteilen;
in Nota nehmen, einen Auftrag vormerken; fich
etwas !rä notain nehmen, sich etwas
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Nothnagelbis Nötigung |
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(lat.), aufzeichnen, vormerken; Notierung im Handel auch soviel wie Marktpreise und Kurse feststellen und veröffentlichen (s. Kurs).
Notifikation (lat.), jede rechtlich erhebliche Benachrichtigung, z. B. die richterliche N. an die eingetragenen
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Rechtswissenschaftbis Recipient |
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er seinen Anspruch auf Auflassung oder Erwerb des dinglichen Rechts im Wege einer Vormerkung im Grundbuch (s. d.) eintragen lassen.
Recidīv (lat.), s. Rückfall.
Recief, s. Empfangschein.
Recīfe (spr. reß-), brasil. Hafen, s. Pernambuco.
Recĭpe
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