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Ihre Suche nach Antragsdelikt
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Antrag auf Konkurseröffnungbis Antragsdelikte |
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713
Antrag auf Konkurseröffnung - Antragsdelikte
der Antragende bis zu dem Zeitpunkt gebunden, in welchem er bei ordnungsmäßiger, rechtzeitiger Absendung der Antwort den Eingang der letztern erwarten darf. Trifft die rechtzeitig abgesandte
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0570,
Krokodile (Brutpflege, Sommerschlaf) |
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(der Staatsanwalt soll von Amts wegen die Verurteilung des Thäters zn Schadenersatz beantragen; die Antragsdelikte sollen besonders bei leichten Vermögensdelikten vermehrt werden; der Schadenersatz soll Bedingung bei der bedingten Verurteilung oder Entlassung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0363,
Strafrecht (Theorien) |
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die rechtswidrige Verletzung des Privatwillens die Schädigung der allgemeinen Interessen überwiegt und deswegen die Bestrafung von dem Antrag des Verletzten abhängig gemacht wird (sogen. Antragsdelikte). In dieser letztern Gruppe liegen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Einstehenbis Einstweilige Verfügung |
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einem Antragsdelikt
erforderliche Antrag nicht vorliegt oder rechtzeitig zurückgenommen ist. Auch bewirkt in der Regel der Tod des Privatklägers die
E. des Verfahrens. Vgl. §§. 168 fg., 196, 203, 208, 259, 433 der Deutschen Strafprozeßordnung.
Nach
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0598,
Anklageprozeß |
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werden kann, wenn ein von dem Beteiligten hierauf gerichteter Antrag gestellt worden ist (sogen. Antragsdelikte). Diesen in Deutschland seit 1848 vorherrschend gewordenen Grundsätzen sind trotz mancher auf den Juristentagen gegen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Antoniuskreuzbis Antragsverbrechen |
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oder auf Schluß der Debatte bedarf ebenfalls der Unterstützung durch 30 Mitglieder.
Antragsverbrechen (Antragsdelikt), eine strafbare Handlung, deren strafrechtliche Verfolgung nur auf ausdrücklichen Antrag des Verletzten oder seines gesetzlichen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Gerichtsordnungbis Gerichtsstab |
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für das ganze Verfahren erhoben. Der Kostenbetrag richtet sich nach der Höhe der erkannten Strafe. Die G. sind im Fall der Verurteilung vom Angeklagten, im Fall der Freisprechung von der Staatskasse, resp. vom Privatkläger zu tragen. Bei Antragsdelikten sind
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Strafprozeßbis Strafrecht |
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angehalten werden darf, daß ferner in gewissen fiskalischen Angelegenheiten (z. B. in Zollstrafsachen und Steuerkontraventionen) administrative Organe an die Gerichte gehen können, und daß bei sogen. Antragsdelikten die Staatsbehörde an den Strafantrag des
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1038,
von Unzurechnungsfähigkeitbis Ur |
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(Antragsdelikt); die Verletzung der Schamhaftigkeit durch unzüchtige Handlungen, durch welche ein öffentliches Ärgernis gegeben wird, oder durch unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche verkauft, verteilt oder sonst verbreitet
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Amsterdam (Amerika)bis Amtmann |
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), und endlich bezeichnet A. auch wohl den lokalen Sitz einer Behörde, z. B. Steueramt, Rentamt u. dgl.
Von Amts wegen ist der Gegensatz derjenigen Thätigkeit der Obrigkeit, welche auf Antrag (s. Antragsdelikte) zu erfolgen hat.
Amt der Schlüssel, s
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Belegschaftbis Beleidigung |
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. Die B. ist Antragsdelikt (s. d.). Die Zurücknahme des Antrags ist zulässig; er kann auch von dem Ehemanne, dem Vater des in väterlicher Gewalt befindlichen Kindes und von dem amtlichen Vorgesetzten einer Behörde, eines Beamten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Hauschbis Hauser (Kaspar) |
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als Gesinde
befindet. Bei Diebstahl gegen Angehörige, Vor-
münder und Erzieher tritt die Verfolgung ohne
Rücksicht auf den Wert der entwendeten Sache nur
auf Antrag ein. In den übrigen Fällen liegt ein
Antragsdelikt vor, wenn die entwendete Sache
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0887,
von Hausfleißbis Hausfriedensbruch |
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, in eine Wohnung widerrechtlich ein-
dringt. Strafe zu 1 - übrigens Antragsdelikt
(s. d.) -: Gefängnis bis zu drei Monaten oder
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Sachbeschädigungbis Sacher-Masoch |
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. Derselbe kann auch
im Falle eines Rechtsirrtums über eine zustehende
Befugnis (Tötung von Hunden auf dem Jagd-
revier) ausgeschlossen sein. Die Arten der S. nach
dem Deutschen Strafgesetzbuch sind: 1) Die einfache
S., ein Antragsdelikt (s. d
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Stradivaribis Strafbefehl |
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bestimmt (s. Antragsdelikte). Hinsichtlich der Form der S. bestimmt §. 156 der Deutschen Strafprozeßordnung, daß dieselben bei Gericht oder Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll, bei andern (Polizei- und Sicherheits-) Behörden schriftlich
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Strafgefangenenfürsorgebis Strafgesetzgebung |
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(Reichsstrafgesetzbuch) in dessen ganzem Umfange Geltung erlangt. Eine umfassende Reform kam 1876 durch die Novelle vom 26. Febr. zu stande, welche namentlich die Zahl der Antragsdelikte (s. d.) verminderte; andere folgten 1877, 1880, 1888, 1891
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Unzelmann (Karl Wilh. Ferd.)bis Unzucht |
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gehalten wird (Deutsches Strafgesetzb. §. 179, Zuchthaus bis 5 Jahre vorbehaltlich mildernder Umstände; Aburteilung durch die Strafkammer). Ähnlich (nicht erfüllte Zusage der Ehe) das Österr. Strafgesetz §. 506. (S. Antragsdelikte.) 2) Mißbrauch
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0925,
von Hebammenschulenbis Hebbel |
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abzulegen. Nach §. 300 des Deutschen Strafgesetzbuchs werden H. mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten – jedoch nur auf Antrag (s. Antragsdelikt) – bestraft, wenn sie unbefugt Privatgeheimnisse (s. d.) offenbaren, die ihnen
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