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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hebammenschulen - Hebbel
auch die Befugnisse und Pflichten der H. durch
eigene, obrigkeitlich erlassene Hebammenord-
nungen genau bestimmt und geregelt. Der Unter-
richt in den Hebammenschnlen, welcher gewöhnlich
in besondern halbjährlichen Kursen erteilt wird,
umsaht das Wissenswerteste über den Bau und die ,
Verrichtungen des menschlichen Körpers, insbeson-
dere der bei der Empfängnis, der Schwangerschaft !
und Entbindung in Betracht kommenden Körper l
teile, ferner die Lehre von der Schwangerschaft,
der regelmäßigen Geburt und dem regelmässigen
Wochenbett, die wichtigsten Abweichungen und
Regelwidrigkeiten der genannten Znstände und die
praktische Einübung aller jener Handreichungen und
Dienstleistungen, deren die H. bei der Ausübung
ihrer Kunst (dersog.Hebanrmentunst) bedarf. Die
Zahl der Lehrbücher, welche dem Hcbammennnter-
richt zuGrunde gelegt werdeu (H e b a m m enb ü cb e r),
ist beträchtlich; unter den neuern sind die von
V. Schultze (8. Aufl., Lpz. 1887), Martin (4. Aufl.,
Stuttg. 1880), I. H. Schmidt (2. Aufl., Verl. 1850),
Crede und Leopold (5. Aufl., Lpz. 1892) hervorzu-
heben. Nach vollendetem Unterricht wird jede H.
einer besondernPrüfnng unterzogen unddann obrig-
keitlich verpflichtet, ehe sie zur Praxis zugelassen wird.
Die Pflichten, welche jeder H. obliegen, sind
folgende: sie soll zu allen Stunden des Tags und
der Nacht bereit sein, den Schwangern, Kreißenden,
Wöchnerinnen und neugeborenen Kindern, die ibrer
Dienste bedürfen, ohne Zeitvcrlnst zu Hilfe zu eilen'
soll die Schwangern, welche sie um Nat fragen, ein-
gehend über ibren Znstand, über ihr Verhalten und
über den mutmaßlichen Termin der Entbindung
unterrichten; späterhin den Gang der Geburt genau
überwachen und die Gebärende nicht eher verlassen,
als bis diese entbunden und außer jedweder Gefahr
ist; bei regelwidrigen Geburtsfällen hat sie recht-
zeitig und unbedingt die Hinzuziehung eines Ge-
burtshelfers anzuordnen und bis zu dessen Ein-
treffen die ihr vorgeschriebenen Hilfen anzuwenden.
Zur Verhütung des Kindbettfiebers hat sich die H.
vor und bei der Entbindung sowie während des
ganzen Wochenbetts der peinlichsten Reinlichkeit
und Sauberkeit zu befleißigen und alle mit der Ge-
bärenden oder Wöchnerin in Berührung kommenden
Gerätschaften und Gegenstände vermittelst Carbol-
säure oder anderer ihr vorgeschriebenen antisepti-
schen Mittel auf das gründlichste zu desinfizieren.
(S. Kindbettfieber.) Bei ihren Besuchen der Wöch-
nerinnen soll die H. auch die erste Pflege der Neu-
geborenen übernehmen und den Müttern oder Wär-
terinnen über die weitere Pflege der Kinder die
erforderliche Unterweifung erteilen, bei eintretender
Ertrankung aber auf fofortige Einholung ärztlichen
Rats dringen. Die H. ist ferner verpflichtet, jede
von ihr vorgenommene Entbindung in ein tabella-
risches Verzeichnis einzutragen und das letztere zu
bestimmten Fristen dem Bezirksarzt oder Physikus
zur Durchsicht und Prüfung vorzulegen, auf Ver-
langen auch vor Gericht über den körperlichen Zu-
stand einer bestimmten Person Zengnis abzulegen.
Nach §. 300 des Deutschen Strafges'etzbnchs werden
H. mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder mit Ge-
fängnis bis zu drei Monaten - jedoch nur auf An-
trag (f. Antragsdelikt) - bestraft, wenn sie unbe-
fugt Privatgeheimnisse (s. d.) offenbaren, die ibnen
kraft ihres Gewerbes anvertraut sind. Das Österr.
Strafgesetz (§. 498) straft in diesem Falle mit Unter-
sagung der Praxis auf längere oder kürzere Dauer.
Bei der Wahl einer H. ziehe man sorgfältige Er-
kundigungen über ihre Geschicklichkeit und Tüchtig-
keit ein, sehe auf angenehme Persönlichkeit, Rein-
lichkeit und auf ein gewisses Maß von physischer
Kraft und verabsäume dabei uicht, den Rat seines
Hausarztes einzuholen.
Vgl. Lion, Handbuch der Medizinal- und Sani-
tätspolizei (Iserl. 1862-75); Wachs, Die Organi-
sation des preuß. Hebammenunterrichts nach den
Anforderungen der Gegenwart (Lpz. 1874). Eine
"Allgemeine deutsche Hebammenzeitung" erscheint
seit 1886 in Berlin. ^amme.
Hebammenfchulen, s. Geburtshilfe und Heb-
Hebbel, Friedr., Dichter, geb. 18. März 1813
zn Wesselbnren in Dithmarschen als Sohn eines
Landmanns, wuchs bei dürftiger Bildung und fast
gänzlichem Mangel an geistiger Anregung heran;
im Alter von 15 I. wurde er Schreiber bei dem
Kirchspiclvogt seiner Heimat; doch genügte diese
Lage dem sich immer mächtiger regenden Ta-
lent nicht lange. Er trat brieflich mit Uhland in
Verbindung und sandte einige seiner Gedichte an
Amalie Sckoppc in Hamburg, die dem jungen Dich-
ter die lebhafteste Teilnahme zuwandte. So kam
H., bereits 22 I. alt, nach Hainburg, bereitete sich
hier für den Besnch der Universität vor und stu-
dierte dann zu Heidelberg und München Philo-
sopbie, Geschichte und Litteratur. Nachdem er 1841 zu
München promoviert hatte, kehrte er nach Hamburg
zurück und trat hier mit seinem Trauerspiel "Judith"
lHamb. 1841; 2. Anfl. 1873) hervor. 1842 wandte
er sich nach Kopenhagen, wo er in nähere Beziehun-
gen zu Thorwaldsen und Ahlenschläger trat und
vom König von Dänemark ein Neisestipendium er-
hielt; 1843 begab er sich nach Paris, lebte dann
eine Zeit lang in Italien, besonders zu Rom, Pisa
und Palermo, und kam auf der Rückreise im Früh-
jahr 1846 nach Wien. Hier heiratete er die Schau-
spielerin Christine Enghaus sgeb. 9. Febr. 1817 zu
Braunschweig) und nahm nun seinen bleibenden
Wohnsitz in Wien. Nach langwierigem Leiden starb
er daselbst 13. Dez. 1863. In Wesselbnren wurde
ihm 1887 ein Denkmal errichtet.
H. war ein nach dem Höchsten strebender Geist
von echt künstlerischer Begeisterung, von gewaltiger
Kraft der Phantasie und von großem Ernst des
Denkens. Unter seinen dichterischen Werken nehmen
seine Dramen weitaus den ersten Rang ein. An
seine Tragödie "Judith" schlössen sich zunächst an
"Genoveva" (Hamb. 1843) und "Maria Magdalena"
(ebd. 1844), ein bürgerliches Trauerspiel mit theo-
retisch-kritischem Vorwort. Eine zweite Reihe bilden
"Herodes und Mariamne" (Wien 1850), "Inlia"
(Lpz. 1851), "Michel Angelo" (Wien 1855), "Aanes
Vernaner" (ebd. 1855) und "Gyges und sein Ring"
sebd. 1856). H.s letztes Stück waren die mit einem
Preise von 1000 Thlrn. gekrönten "Nibelungen"
(2 Bde., Hamb. 1862; 3. Aufl. 1874), eine Tra-
gödie in drei Abteilungen, von denen die zweite,
"Siegfrieds Tod", in ihrer Komposition die ge-
lungenste und bühnengerechteste ist. Sein bis auf
einige^cenen vollendeter"Demetrius" (Hamb.1864)
ward erst nach seinem Tode veröffentlicht. Ein für
Rubinstein 1858 gedichteter Operntext blieb unge-
druckt. Als Dichter knüpfte H. an die Richtung
Grabbes an. Er teilt mit diefem die große Vorliebe
für das Außergewöhnliche, Seltsame und Bizarre,
bewegt sich ebenfalls in Extremen und verfehlt des-
halb oft das rechte Maß der Schönheit und künst-