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Ihre Suche nach Erbschaftsvermächtnis
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0240,
Erbschaftsvermächtnis |
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238
Erbschaftsvermächtnis
Anfalls) sind für die wichtigern Verwandtschafts-
grade folgende:
Verwandt-
schaftsgrade
Z-N
Ehegatten......
Geschwister......
Geschw isterd esccn-
dentenerstenGrades
Geschwisterdesceu-
denten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Universal-Baptistsbis Universalmonarchie |
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eine passende sei, ist in der Wissenschaft nicht unbestritten. Die neuern Gesetzbücher, auch das Deutsche Bürgerliche, vermeiden das Wort.
Universalfideïkommiß, s. Erbschaftsvermächtnis.
Universalgelenk oder Kreuzgelenk, die gebräuchlichste aller
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Fidanzabis Fideris |
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im Testamente oder Kodicille errichtet werden.
Justinian verschmolz das F. mit dem Legate (s. Vermächtnis ). Man unterschied Universalfideïkommiß
(s. Erbschaftsvermächtnis ) und Singularfideïkommiß. Das letztere betraf nur einzelne Sachen. Vgl. Bruckner
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Verlorener Haufenbis Vermeyen |
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ist. Ist die Erbschaft des Erblassers vermacht, so wird in der Regel ein unrichtiger Ausdruck gebraucht sein; dann ist eine Erbeinsetzung gemeint (§. 2087), sofern nicht ein Erbschaftsvermächtnis im Sinne der Nacherbschaft vorliegt (s. Erbschaftsvermächtnis
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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gehört (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 2106). S. Erbschaftsvermächtnis.
Vorerhebungen, im österr. Strafprozeß, s. Vorverfahren.
Vorfach, Teil der Angel, s. Angelfischerei.
Vorfahren, häufige Bezeichnung der Eltern und Voreltern einer Person
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Vorverfahrenbis Vos |
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ab einem andern Vermächtnisnehmer zuwendet (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 2104), in entsprechender Weise wie das Erbschaftsvermächtnis (s. d.). Die Wissenschaft spricht in einem solchen Falle meist von successivem Vermächtnisse, das Deutsche Bürgerl
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Union der Zweiundzwanzigerbis Universalwissenschaft |
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-Erbschaftsvermächtnis), Vermächtnis, dessen Gegenstand eine ganze Erbschaft oder doch ein Quoteteil derselben ist. Der Vermächtnisnehmer heißt in diesem Fall Universalfideikommissar (s. Fideikommiß).
Universalgelenk, s. Kuppelungen.
Universalia (lat
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Erbschaftsklagebis Erbschaftssteuer |
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. 1353 ä, 1600.) Jeden-
falls kann die Singularklage event, mit der E. ver-
bunden werden. Die E. kann auch dcr erheben,
welcher loco kercxlis ist, also dem Erbschaftsver-
mächtnisnehmer (s. Erbschaftsvermächtnis). Die
Klage erstreckt sich auch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Familienbrüderbis Familienfideikommiß |
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die ge-
sellschaftliche Stellnng dauernd zu sichern. Das F.
ist daher wohl zu unterscheiden von dem Fide'i'kom-
miß des röm. Rechts. (S. Erbschaftsvermächtnis
und Vermächtnis.) Zwar kennt auch das röm. Recht
ein Kä0icoinini88uln t^niilias; allein
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Fiduciabis Fieber |
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der Erbe, dem ein Erbschaftsvermächtnis (s. d.) auferlegt ist, auch wenn er es erst nach
seinem Tode zu erstatten hat.
Fieb. , hinter naturwissenschaftlichen Namen Abkürzung für
Franz Xaver Fieber , einen österr. Botaniker und Entomologen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Nacheilebis Nachgeschäft |
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Erbe werden soll (s. Erbschaftsvermächtnis). So das Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich §.2100. Das Badische Landr. Satz 898 gebraucht das Wort Nacherbsetzung jedoch für die Ersatzberufung, die Vulgarsubstitution (s. Substitution). Im Österr
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Substituentbis Subtraktion |
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s. Erbschaftsvermächtnis. Das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch gebraucht Nacherbe (s. d.), das Preuß. Allg. Landrecht Substitut, das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch Nacherbeinsetzung. Ältere Rechte, z.B. die Nürnberger Reform, übersetzen
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