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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Frederiksholmbis Freehold |
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247
Frederiksholm - Freehold
gen sowie Kohle, Baumwollwaren (aus England), !
Ausfuhr von Butter (1891:1 Mill. kß), Rindvieh,
Schweinen, Speck, Eiern und Fischen. Dampfer
gehen täglich nach Göteborg, ferner nach England,
Kristiania
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41% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Frederiksoordbis Freeholders |
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633
Frederiksoord - Freeholders.
Ausfuhr kommen besonders Butter (1884 für 2 Mill. Mk.), Rindvieh (1½ Mill. Mk.) und Schweine (nach England); die Einfuhr enthält Holz, Getreide, Eisen, Baumwollgarn etc. Der Verkehr mit Deutschland wird meist
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29% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0250,
von Freemanbis Fregatte |
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Freeholder . Ein Leibzüchter ist Freeholder , ebenso jemand, dem ein
Nießbrauch auf die Lebensdauer einer andern Person hinaus zusteht. Jemand, dem ein Nießbrauch auf eine bestimmte Reihe von Jahren zusteht,
ist nicht Freeholder , selbst wenn
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0210,
Volkswirtschaft: Volkswirtschaftslehre, Agrarisches, Socialwissenschaft |
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Baumfelderwirtschaft
Betriebssystem
Bonitirung
Copyholders
Dismembration
Dismembriren
Dreesch
Dreifelderwirtschaft
Eggartenwirtschaft
Ertragsanschlag
Extensivwirtschaft
Farm
Feldersysteme, s. Betriebssystem
Feldmark
Flur
Freehold
Freie Wirtschaft, s
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Coppobis Coquimbo |
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(copyholds, im Gegensatz zu freeholds, freien Bauerngütern) waren Teile des herrschaftlichen Gutes, frei von Grundsteuer, Geschwornendienst und Gemeindelasten, aber mit Reallasten beschwert. Die C. hatten kein Stimmrecht. Die Ablösung der Reallasten
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0700,
von Tenacitätbis Tender, Tenderlokomotive |
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gelegen, in fruchtbarer Gegend, mit 8500 E. und Wollweberei.
Tenant (engl., spr. tennĕnt), Pächter, Mieter; T. at will, Pächter, dem der Gutsherr nach Willkür kündigen kann. (S. Freehold.)
Tenasserīm, malaiisch Tanaßari, birmanisch Ta-nen-tha-ri
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Manonbis Manövrieren im Wirbelsturm |
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veräußert werden. Am weitesten geht das Recht des Lord of the M. bei den Copyholders (s. d.); doch giebt es auch Freeholds, die noch grundherrlichen Rechten unterworfen sind. Die Gesetzgebung des 19. Jahrh. und namentlich die Copyhold Act von 1887 hat
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0797,
Großbritannien (Geschichte: Heinrich VII., Heinrich VIII.) |
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797
Großbritannien (Geschichte: Heinrich VII., Heinrich VIII.).
sein sollten. Unter Heinrich VI. ward eine feste Wahlordnung durchgeführt, indem das Wahlrecht auf solche Freeholders beschränkt ward, welche jährlich ein reines Einkommen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0810,
Großbritannien (Geschichte: Wilhelm IV.) |
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, in den Grafschaften außer den bisher allein berechtigten Freeholders auch die Erbpachter und die Zeitpachter, die jährlich über 50 Pfd. Sterl. Pacht zahlten, das Wahlrecht haben. Diese Reformbill fand trotz ihrer Mäßigung im Parlament die heftigste
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0811,
Großbritannien (Geschichte: Wilhelm IV.) |
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alle Freeholders mit 40 Schilling jährlichen Reineinkommens, ferner alle lebenslänglichen Freibesitzer mit 10 Pfd. Sterl. Rente, alle Erbpachter (copyholders) und alle Pachter auf 20 Jahre mit 50 Pfd. Sterl. Rente, in den Städten alle, welche ein Haus
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0404,
Großbritannien und Irland (Kolonialwesen. Landwirtschaft) |
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. Die Eigentumsverhältnisse des Bodens beruhen immer noch theoretisch auf den alten Feudalgesetzen. Der Gutsbesitzer erhält sein Land direkt von der Krone als Freisasse (Freeholder) oder von einem andern Grundherrn als Erbpächter (Copyholder), Pächter (Leaseholder) u. s. w
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0685,
Irland (Klima, Pflanzen- und Tierwelt. Mineralreich. Landwirtschaft) |
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sehr lange Pachtungen, auf ewige Zeiten oder 999 Jahre, üblich waren. Es giebt wenig kleine Grundeigentümer, und die Zahl der Freisassen (freeholders) ist verhältnismäßig gering. Verderblich auf den Kulturzustand wirkt die große Zerstückelung des
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