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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kommentar - Kommission.

Leipziger, Jenaer, Göttinger etc. Komments und wiederum Korpskomment (auch S. C.-K., weil er von dem Seniorenkonvent der deutschen Korps in Kosen [s. Landsmannschaften] festgestellt wird), burschenschaftliche Komments etc. Schon früh wurden derartige Komments auch schriftlich aufgezeichnet und gedruckt. Vgl. Raumer, Geschichte der Pädagogik, Bd. 4, S. 222 ff. (4. Aufl., Gütersl. 1874), interessante geschichtliche Proben aus landsmannschaftlichen, burschenschaftlichen etc. Komments enthaltend; Grässe, Bierstudien (Dresd. 1872), wo ein "Saufkomment" von 1685 mitgeteilt wird.

Kommentar (lat.), Erläuterung oder Auslegung einer Schrift durch fortlaufende Bemerkungen meist sprachlichen Inhalts oder aus dem Gebiet der entsprechenden Hilfswissenschaften. Kommentarien, tagebuchartige Berichte über irgend welche Ereignisse (z. B. Cäsars klassische Kommentarien über den Gallischen Krieg); auch s. v. w. Denkwürdigkeiten, Memoiren. Kommentation, Sammlung von gelehrten Schriften, besonders von solchen kritischen Inhalts; Kommentator, Erklärer, Ausleger; kommentieren, mit einem K. versehen oder auslegen.

Kommerage (franz., spr. -ahsch'), Klatscherei.

Kommers (Kommersch, vom lat. commercium, "Verkehr"), Name der feierlichen Studentengelage, welche bei keiner akademischen Festlichkeit fehlen und außerdem zu Anfang und Schluß jedes Semesters (zu Ehren der Ankommenden und Abgehenden: Fuchs- und Abschiedskommers) stattfinden. Kommersieren, einen K. halten oder mitmachen.

Kommersbuch, Sammlung der Lieder, welche bei studentischen Kommersen gesungen werden. In den Kommersbüchern findet sich neben den edelsten Blüten deutscher Wanderlust-, Liebes- und Vaterlandsdichtung die muntere und witzige, aber manchmal auch ins Rohe und Alberne überschlagende Burschenlyrik, eine der deutschen Litteratur eigne, geschichtlich interessante Erscheinung. Die verbreitetsten derselben sind: das sogen. Leipziger ("Kommersbuch für deutsche Studenten"), das Lahrer (redigiert von Silcher und Erk), das "Kommersbuch der Tübinger Hochschule" und das von Müller von der Werra herausgegebene "Reichskommersbuch für deutsche Studenten".

Kommerz (lat., franz. commerce), veralteter Ausdruck für Handel, Handelsverkehr, Umgang mit jemand, Unterredung. Vgl. Commercium.

Kommerzdeputation, s. Kaufmannschaft.

Kommerzgewicht, s. v. w. Handelsgewicht (s. d.).

Kommerzialstatistik, s. v. w. Statistik des Warenverkehrs.

Kommerziell (franz.), auf den Handel bezüglich.

Kommerzienrat (Handelsrat), Titel, welcher an angesehene Kaufleute oder Fabrikanten verliehen wird. Auch der höhere Titel "Geheimer K." wird verliehen.

Kommerzkammern, s. v. w. Handelskammern (s. d.).

Kommerzkollegium, s. Kaufmannschaft.

Kommerzlast, die Einheit bei Bestimmung der Tragfähigkeit, Erhebung des Tonnengeldes und Festsetzung der Seefrachten, war bis 1871 in Bremen und Hamburg = 3000 kg, in Norwegen bis 1878 = 2590 kg. In Dänemark noch jetzt = 2600 kg.

Kommilitone (lat. commilito), "Mitsoldat", der mit einem andern in gleicher Rangordnung des Heers steht; dann s. v. w. Kamerad, Schul- und Universitätsgenosse, daher in Anreden der Professoren an die Studenten (Commilitones humanissimi) in vertraulichem Sinn gebraucht.

Kommination (lat.), Bedrohung, besonders Androhung göttlicher Strafen, geschieht in der anglikanischen Kirche an jedem Aschermittwoch.

Kommis (franz., spr. -mi), Handlungsgehilfe (s. d.).

Kommiß (v. lat. committere, "übertragen"), nur in Zusammensetzungen üblich, besonders beim Militär, von Gegenständen, deren Anfertigung und Lieferung in Menge übertragen (in Kommission gegeben) werden, z. B. Kommißbrot, Kommißschuhe etc.

Kommissar (lat., Kommissär, franz.), ein von einem Auftraggeber, namentlich von Staats wegen, mit etwas Beauftragter, oft als Titel (Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei-, Regierungskommissar etc.). In der österreichischen Armee u. Marine s. v. w. Zahlmeister. Commissaires-priseurs heißen in Frankreich die Personen, welche außer den Notaren, Gerichtsvollziehern und eingeschriebenen Warenmaklern zum Abhalten von Auktionen berechtigt sind. Ihre Stellen sind verkäuflich.

Kommissariat (lat.), Stellung, Amt eines Kommissars, auch s. v. w. Kommission. Im Militärwesen hieß früher K. (Verpflegungskommissariat) ein sicherer Ort im Rücken der Armee, wo die Mundvorräte aufbewahrt und von dort der Armee nachgeführt wurden; jetzt bezeichnet man mit K. die Verwaltungsbehörde für die Verpflegung, Unterkunft, bisweilen auch für die Bekleidung der Truppen; daher ist K. gleichbedeutend mit Intendantur der deutschen Armee.

Kommission (lat.), Bevollmächtigung, Auftrag zur Besorgung eines Geschäfts, namentlich in öffentlichen Angelegenheiten; auch die Mehrheit und Gesamtheit der also Beauftragten, während der einzelne Beauftragte Kommissar genannt wird. Bei der Besorgung von Aufträgen vermögensrechtlicher Art und namentlich, wenn dieselbe gewerbsmäßig geschieht, ist die Bezeichnung Kommissionär die übliche. Der schriftliche Auftrag, die Vollmacht, welche der Kommissar erhält; wird Kommissoriale oder Kommissorium genannt. Ständige Kommissionen, welche den Charakter von Behörden haben, heißen auch Kommissariate; auch kommt die Bezeichnung Kommissar als Amtstitel (Polizei-, Hof-, Bezirks-, Kriegskommissar etc.) vor. Kommissionen werden im Staats- und Gemeindeleben vielfach bestellt. So werden z. B. Gerichtskommissionen zur Aufnahme von Testamenten abgeordnet und für die Bearbeitung der Gnaden-, Subhastations-, Konkurs-, Kassensachen etc. ständig eingesetzt. Außerdem kommen Prüfungs-, Steuereinschätzungs-, Militärersatz-, Oberersatz-, Untersuchungskommissionen u. dgl. vor. Kommissionen werden zur Regulierung von Grenzen, zur Ordnung der Schiffahrtsverhältnisse, zu sonstigen völkerrechtlichen Abmachungen und staatsrechtlichen Akten niedergesetzt. In den Sitzungen der Volksvertretung nehmen Regierungskommissionen an den Verhandlungen teil, um die Ansicht und die Anträge der Staatsregierung zu vertreten, so z. B. im deutschen Reichstag die Kommissare des Bundesrats. Die Kammern selbst wählen aus ihrer Mitte bestimmte Kommissionen oder Ausschüsse (committees), welche gewisse Angelegenheiten in Vorberatung nehmen und dem Plenum durch ihre Referenten Bericht darüber erstatten lassen (Budget-, Petitions-, Geschäftsordnungs-, Wahlprüfungs-, Gewerbe-, Justizkommissionen etc.). In ähnlicher Weise ernennen auch Gemeindekollegien und andre Korporationen Kommissionen zur Vorberatung, auch Redaktionskommissionen zur Ausarbeitung von Kollegialbeschlüssen; auch werden ständige Kommissionen (Deputationen) für einzelne Zweige der Verwaltung (Armen-, Finanz-,