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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Mahenge - Mahl- und Schlachtsteuer.

maschinen (s. d.) liefern so vorzügliche Arbeit, daß ihre Anwendung sich immer mehr verbreitet. Lagerfrucht und zu dünn stehendes Getreide lassen sich mit Maschinen nicht abmähen; auch auf ganz steilem Hang sind sie nicht anwendbar und ebensowenig auf zu steinigen Feldern oder da, wo der Boden nicht sorgsam genug gepulvert und geeggt oder gewalzt wurde. Die Anwendung der Maschine zwingt zu besserer Feldbestellung (s. auch Ernte).

Mahenge, ein Bantustamm im äquatorialen Südostafrika, im W. der Suaheliküste, mit heller Hautfarbe und angenehmen, feinern Gesichtszügen. Die Männer zeichnen sich durch mächtigen Haar- und Bartwuchs aus; die Frauen sind klein, untersetzt, und nur wenige sind hübsch. Ihre Kleidung besteht aus Rindenzeug oder Tier-, meist Affenfellen, welche auf dem Kriegspfad gänzlich abgelegt wird, wohingegen ihre Stelle ein riesiger Kopfputz zu vertreten scheint. Merkwürdig ist bei diesem Volk der Mangel an Ehrfurcht vor ihren Toten. Die Frauen trauern, indem sie, mit Stricken und Seilen umschlungen, sich mehrere Tage vor die Thür setzen. Die Speisen werden außer dem Haus gekocht. Salz gewinnt man aus der filtrierten Asche gewisser Grasarten, Wasserpflanzen und Bäume. Das salzhaltige Wasser wird dann verdampft und hinterläßt einen sehr unreinen Salzniederschlag. Vgl. Thomson, Expedition nach den Seen von Zentralafrika 1878-80 (deutsch, Jena 1882).

Mahlaccise, s. v. w. Mahlsteuer (s. d. und Accise).

Mahlberg, Stadt im bad. Kreis Freiburg, auf einem Vorhügel des Schwarzwaldes, 184 m ü. M., hat ein Schloß, Wein- und Tabaksbau, Zigarrenfabrikation und (1885) 1070 meist kath. Einwohner.

Mählbrief, s. Maalbrief.

Mahlgang, in Mühlen die Vorrichtung zum Zerkleinern der zugeführten Vegetabilien, des Mahlguts, also besonders die beiden gegeneinander wirkenden Steine.

Mahlhügel (Malhügel), zum Andenken an eine Person oder Begebenheit künstlich errichteter Hügel, auch s. v. w. Kenotaphium; s. Gräber, prähistorische.

Mahljahre, s. Interimswirtschaft.

Mahlmann, Siegfried August, Dichter, geb. 13. Mai 1771 zu Leipzig, studierte daselbst die Rechte, begleitete sodann einen jungen livländischen Edelmann nach Göttingen, machte mit ihm eine Reise durch das nördliche Europa und ließ sich 1798 in seiner Vaterstadt nieder, wo er vorübergehend eine Buchhandlung innehatte. Er redigierte seit 1805 die "Zeitung für die elegante Welt" (1810-16 in Verbindung mit Meth. Müller) und nahm von 1810 bis 1818 die "Leipziger Zeitung" in Administration, die ihm 1813 von seiten der Franzosen eine kurze Haft auf der Festung Erfurt zuzog. Später wendete er sich den Naturwissenschaften und der Ökonomie zu und ward zum Direktor der erneuerten Leipziger Ökonomischen Societät ernannt. Er starb 16. Dez. 1826. Mahlmanns "Gedichte" (Halle 1825, 5. Aufl. 1863), von denen mehrere von den vorzüglichsten Liederkomponisten in Musik gesetzt wurden, zeichnen sich durch leichten Fluß und geschmackvolle Sprache aus, ohne besonders tief in der Empfindung zu sein. Auch seine "Erzählungen und Märchen" (Leipz. 1802; neue Ausg. 1812, 2 Bde.) enthalten poetische Momente. Sein "Herodes vor Bethlehem, oder der triumphierende Viertelsmeister" (Köln 1803; neue Ausg., Leipz. 1875) war eine treffende Parodie von Kotzebues "Hussiten vor Naumburg" und der thränenreichen Rührstücke. Mahlmanns sämtliche Werke erschienen Leipzig 1839-40 in 8 Bänden und 1859 in 3 Bänden.

Mahlmühle, die Getreidemühle im Gegensatz zur Ölmühle, Sägemühle etc.

Mahlschatz (v. altdeutsch. máhaljan, "vermählen", Treuschatz), bei den altgermanischen Völkern, bei denen die Frauen gekauft wurden, der dafür zu entrichtende Preis; später Bezeichnung für die Geschenke, welche der Bräutigam der Braut darbrachte, insbesondere für das Angeld, welches in manchen Gegenden der Verlobten gegeben wird; auch s. v. w. Brautschatz, Hochzeitsgut.

Mahlstatt (Mahlplatz, v. altd. mahal, "Gerichtsversammlung"), bei den alten Deutschen s. v. w. Gerichtsstätte, wo in öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel Gesetze beraten und Streitfälle entschieden wurden; daher Mahlleute, s. v. w. Beisitzer einer Gerichtsverhandlung.

Mahlsteine (Quernsteine, v. dän. qværn, "Handmühle"), prähistorische Mühlsteine, in der ältesten und primitivsten Form etwa 0,5 m und 0,75 m lang und breit, mit einer sesselförmigen Aushöhlung, in welcher mittels eines kleinern rundlichen Steins die Körner zerquetscht wurden. Die Ähnlichkeit dieser Vertiefung mit dem Abdruck einer Ferse gab zu der volkstümlichen Benennung Riesenhacken oder Riesenfersen Veranlassung. Sie gehören meist der Steinzeit an und kommen besonders häufig auf Rügen und in Hinterpommern vor. Eine andre Art prähistorischer M. sind plattenförmige Reibsteine, zwischen denen durch Hin- und Herbewegen des obern Steins die Körner zerkleinert wurden; sie finden sich in Österreich-Ungarn, Süddeutschland etc. vor.

Mahlsteuer. Eine Aufwandsteuer auf Mehlfrüchte ist zwar wegen des ausgedehnten Konsums der letztern sehr einträglich, doch führt dieselbe leicht zu einer ungleichmäßigen Belastung, teils weil der Mehlverbrauch ein ungleichmäßiger und der Steuerfuß der Qualität schwer anzupassen ist (Schwarzbrot der Armen, Weißbrot der Wohlhabenden), teils weil einer Besteuerung des gesamten Konsums zu große Schwierigkeiten im Weg stehen. Wird die M. als Thorsteuer erhoben, so bleibt der Verbrauch der offenen Orte und des platten Landes unbelastet. In dieser Form eignet sich darum auch die Besteuerung von Mehl und Getreide nur für Gemeindezwecke (Oktroi). Die andre in der Praxis vorkommende Form der Erhebung, die M., welche an den Prozeß des Getreidemahlens anknüpft und mit dem Verbot der Handmühlen, des nächtlichen Mahlens und der Annahme von zu vermahlendem Getreide ohne Bescheinigung über bezahlte Accise verbunden werden muß, führt da zu großen Schwierigkeiten und Kosten, wo zahlreiche Mühlen im Land zerstreut sich vorfinden. Diese Schwierigkeiten mindern sich um so mehr, je mehr mit Verbesserung des Mühlenwesens die kleinen Wassermühlen durch große, insbesondere durch Dampfmühlen, verdrängt werden. Die früher in Preußen in größern Städten bestandene M. wurde 1875 aufgehoben. Gegenwärtig ist Mehl und Getreide in Deutschland, England und Rußland keiner Binnensteuer unterworfen. Italien hat die 1869 eingeführte M. 1884 wieder aufgehoben; Österreich erhebt eine solche Steuer als Thorsteuer.

Mahl- und Schlachtsteuer nannte man eine in Preußen 1820 für die größern Städte obligatorisch, für kleinere fakultativ eingeführte Steuer auf in die Stadt eingebrachtes Fleisch und Getreide. Sie vertrat die Klassensteuer; daneben war es den Städten gestattet, zur Deckung kommunaler Bedürfnisse einen Zuschlag zu erheben. Ursprünglich in 132 Städten, 1865 nur noch in 76 erhoben, wurde sie 1875 nach