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Papst (Getränk) – Papstwahl
durch ein Konkordat mit Bonaparte erkaufen, um 1809 beides zu verlieren. Er verdankte seine Wiederherstellung (1814) den gegen Napoleon Verbündeten. Kaum in Rom wieder eingezogen, protestierte er gegen die Beschlüsse des Wiener Kongresses, die Avignon, Ferrara und die säkularisierten Besitzungen der kath. Kirche in Deutschland betrafen, und gab durch die Wiederherstellung des Jesuitenordens (Bulle Sollicitudo omnium, 1814) das Signal zur kirchlichen Reaktion. In gleichem Geiste regierten seine Nachfolger, Leo Ⅻ. (s. d.), Pius Ⅷ. (s. d.) und insbesondere Gregor ⅩⅥ. (s. d.). Die Härte, womit letzterer jede zeitgemäße Reform in den weltlichen Verhältnissen des Kirchenstaates zurückwies und niederdrückte, trug wesentlich zum Ausbruch der Revolution von 1848 bei, die seinen Nachfolger Pius Ⅸ. (s. d.) zur Flucht nötigte und zur Errichtung einer röm. Republik führte. Nur die Waffen Österreichs und Frankreichs vermochten 1849 die weltliche Macht des päpstl. Stuhls wiederherzustellen. Infolge des Italienischen Krieges von 1859 wurde erst die Romagna, danach Umbrien und die Marken vom Kirchenstaate (s. d.) losgerissen und mit dem Königreich Italien vereinigt. Dem P. verblieb nur noch das sog. Patrimonium Petri, in dessen Besitz ihn eine franz. Besatzung erhielt. Der Abzug der Franzosen bereitete auch der weltlichen Macht des P. ein Ende (20. Sept. 1870). Rom wurde die Hauptstadt des Königreichs Italien, dem P. blieb die volle Unabhängigkeit seiner geistlichen Gewalt, die Ehren und Rechte eines Souveräns, der Vatikan, Lateran und Castelgandolfo. So der weltlichen Macht beraubt, erlebte Pius Ⅸ. einen ungeheuren Aufschwung seines geistlichen Einflusses. Auf dem Vatikanischen Konzil (s. d.) zum Universalbischof und unfehlbaren Lehrer der Kirche proklamiert, hat er die jesuitischen Lehren ins Leben geführt und eine unumschränktere Gewalt über das Gemüt der Gläubigen ausgeübt als einer seiner Vorgänger. Dafür hinterließ er 1878 seinem Nachfolger Leo ⅩⅢ. (s. d.) den deutschen Kulturkampf, die Feindschaft mit Italien, die Niederlage der franz. Ultramontanen und den Konflikt mit Rußland. Mit staatsmännischer Umsicht ging Leo ⅩⅢ. ans Werk. Dem preuß. Staate kam er in dem Augenblick entgegen, als dieser des Streites müde war und den Rückzug antrat. Auch mit Frankreich trat er in ein erträgliches Verhältnis und bereitete alles vor, um bei günstigem Wechsel der schwankenden Politik den alten Einfluß wiederzugewinnen. Die Beziehungen zu Rußland haben sich gebessert, und Rußland läßt sich seit 1894 durch einen Ministerresidenten beim Vatikan vertreten. Nur Italien gegenüber besteht noch die alte Feindschaft; doch hat die ital. Regierung in der jüngsten Zeit wiederholte Annäherungsversuche gemacht. – Über die Ceremonien bei der Wahl eines P. s. Konklave und Papstwahl.
Über die Insignien des P. s. Päpstliche Insignien.
Litteratur. Spittler, Vorlesungen über die Geschichte des Papsttums (vervollständigt von Paulus, Heidelb. 1826); Ph. Müller, Die römischen P. (17 Bde., Wien 1847‒57); Jaffé, Regesta pontificum romanorum usque ad a. 1198 (Berl. 1851; 2. Aufl., von Löwenfeld, Kaltenbrunner und Ewald, 2 Bde., Lpz. 1881‒86); Haas, Geschichte der P. (Tüb. 1859); Lanfrey, Histoire politique des papes (Par. 1860; neue Aufl. 1880); Baxmann, Die Politik der P. von Gregor Ⅰ. bis Gregor Ⅶ. (2 Bde., Elberf. 1868‒69); Potthast, Regesta pontificum romanorum 1198‒1304 (2 Bde., Berl. 1874‒75); Wattenbach, Geschichte des röm. Papsttums (ebd. 1876): Woker, Das kirchliche Finanzwesen der P. (Nördl. 1878); Nielsen, Die röm. Kirche im 19. Jahrh. (Bd. 1: Geschichte des Papsttums, 2. Aufl., Gotha 1880); Acta, pontificum romanorum inedita, hg. von Pflugk-Harttung (3 Bde., Stuttg. 1881‒88); Langen, Geschichte der röm. Kirche bis auf Innocenz Ⅲ. (4 Bde., Bonn 1881‒93); Gregorovius, Die Grabdenkmäler der P. (2. Aufl., Lpz. 1881); Creighton, History of the papacy during the reformation (4 Bde., Lond. 1882‒87); Geffken, Die völkerrechtliche Stellung des P. (Berl. 1885); Pastor, Geschichte der P. seit dem Ausgang des Mittelalters (3 Bde., Freib. i. Br. 1885‒96; 2. Aufl. 1891‒96); Ranke, Die römischen P. in den letzten vier Jahrhunderten (9. Aufl., 3 Bde., Lpz. 1889); Döllinger, Das Papsttum, hg. von Friedrich (Münch. 1892). Über die Entwicklung des Kirchenstaates vgl. außer der dort angegebenen Litteratur besonders Martens, Die röm. Frage unter Pippin und Karl d. Gr. (Stuttg. 1881); ders., Neue Erörterungen über die röm. Frage (ebd. 1882); über das ital. Garantiegesetz: Geigel, Ital. Staatskirchenrecht (2. Aufl., Mainz 1886) und die dort verzeichnete ital. Litteratur (Scudrito, Bonghi, Cassani, Tiepolo). ^[Spaltenwechsel]
Papst, ein magenstärkendes Getränk, ganz nach Art des Bischofs (s. d.) oder Kardinals bereitet, nur daß man guten Tokaier hierzu verwendet.
Papstfink (Fringilla ciris L.), wegen seiner außergewöhnlichen Farbenpracht im männlichen Geschlecht auch Nonpareil genannt, als Stubenvogel beliebter Sänger, der aus seiner mittelamerik. Heimat alljährlich in großen Mengen nach Europa gelangt und für etwa 6 M. das Stück von den Vogelhändlern zu beziehen ist. Blau, Rot, Grün, Gelb, Violett sind seine Hauptfarben.
Päpstliche Insignien, in der Heraldik die Tiara (s. d.) über zwei aufwärts geschrägten, durch eine Stola (s. d.) umwundenen Schlüsseln (s. Tafel: Kronen Ⅰ, Fig. 27). Solche P. I. sind als freies Emblem der päpstl. Würde sowie zur Krönung des Wappenschildes des jeweiligen Papstes in Gebrauch. Ein feststehendes päpstl. Wappen giebt es somit nicht, es wechselt mit der Person des neu gewählten Papstes; dagegen sind die P. I. von bleibender Dauer.
Päpstliche Monate, s. Apostolische Monate.
Päpstliche Orden, s. Kirchenstaat.
Päpstlicher Stuhl, die Römische Kurie, s. Kurie.
Papstregesten (lat. regesta pontificum), Zusammenstellungen sämtlicher von den Päpsten erlassenen Sendschreiben in chronol. Ordnung mit kurzer Inhaltsangabe. Litteratur s. Papst.
Papststein (Pabststein), ein 452 m hoher Berg in der Sächsischen Schweiz, 4 km südwestlich von Schandau, mit weitumfassender Aussicht.
Papsttum, s. Papst.
Papstwahl. In den drei ersten Jahrhunderten der christl. Kirche wurde der röm. Bischof, wie der jeder andern Stadt, von Geistlichkeit und Volk gewählt, später haben dann bei der P. die röm. Kaiser und ihre Rechtsnachfolger, die ostgot. Könige, ein Mitwirkungs- und namentlich bei geteilter Wahl ein Entscheidungsrecht geübt. Nach Vernichtung des Ostgotenreichs in Italien wurde die Wahl vom Klerus, den röm. Großen und dem Volke gemeinsam vollzogen und durch Vermittelung des Exarchen von Ravenna die Bestätigung des