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Abt - Abtritt.
Abt, Franz, Liederkomponist, geb. 22. Dez. 1819 zu
Eilenburg, besuchte die Thomasschule in Leipzig, studierte dann Theologie daselbst, wandte sich aber bald der
Musik zu, in der er sich zunächst als Dirigent des Studentengesangvereins Philharmonischer Verein und durch
beifällig aufgenommene Klavier- und andre Kompositionen auszeichnete. Zu Anfang 1841 erhielt er die Stelle eines
Musikdirektors am Hoftheater zu Bernburg und gegen Ende desselben Jahrs eine gleiche Stelle am Aktientheater in
Zürich, wo er bis Ende 1852 blieb und durch zahlreiche Kompositionen (besonders für ein- und mehrstimmigen Gesang)
sich große Beliebtheit erwarb. Aus jener Zeit stammt unter andern die allbekannte Komposition des Liedes "Wenn
die Schwalben heimwärts ziehn etc." Seit 1852 als Hofkapellmeister in Braunschweig angestellt, ward er 1881
pensioniert und lebt zur Zeit in Wiesbaden. Abts Kompositionen (über 200 Nummern) zeichnen sich im allgemeinen
durch Melodienreichtum und gefällige Harmonie aus, erheben sich jedoch nur selten über das Niveau des
Liedertafelgeschmacks.
Abtakeln, einem Schiff die Takelage, d. h. die beweglichen Teile der Masten (Stengen)
und die andern Rundhölzer (Raaen etc.) sowie die Segel und das Tauwerk (mit den Blöcken, bez. Takeln), abnehmen.
Dies geschieht, wenn das Schiff außer Dienst gestellt wird, und zuweilen bei größern Reparaturen, wo sein Gewicht
vermindert werden muß. Das Aufbringen der Takelage auf ein neugebautes oder abgetakeltes Schiff heißt
Auftakeln.
Abtei, jedes unter einem Abt stehende klösterliche Stift mit seinem
Gebiet; s. Abt.
Abterode, Dorf im preuß. Regierungsbezirk Kassel, Kreis Eschwege, mit Amtsgericht,
alter evangelischer Kirche und (1880) 1064 Einw.; westlich der Meißner.
Abteufen (Absinken), Schächte oder Bohrlöcher durch
bergmännische Arbeit herstellen.
Abthun, in der Jägersprache das Abgehen angeschossener oder kranker Stücke von den
gesunden eines Rudels Hoch-, Reh- oder Schwarzwild.
Abtragen, in der Jägersprache einen Leithund oder Schweißhund, welcher eine Fährte so
oft gezeichnet hat, daß man sie ansprechen (richtig erkennen) kann, vorn aufheben und von der Fährte fortführen,
damit er auf derselben nicht weiter suche; auch einen Jagdfalken so zähmen, daß er sich auf der Faust tragen und
sich das gefangene Wild abnehmen läßt.
Abtreiben, gold- und silberhaltige Legierungen einem oxydierenden Schmelzen unterwerfen,
wobei die unedlen Metalle in Oxyde verwandelt werden, die edlen Metalle aber unverändert bleiben. Hauptsächlich
wird diese Operation auf silberhaltiges Blei angewendet, um das Blei nebst andern oxydierbaren Metallen vom Silber
zu scheiden. In der Hitze und unter dem Zutritt der atmosphärischen Luft ist Blei leicht zu oxydieren. Das Oxyd
(Bleiglätte, Silberglätte) schmilzt und fließt ab oder wird von dem porösen Herd, auf welchem man das A. vornimmt,
aufgesogen. - Im Seewesen heißt A. von Wind und See in Lee
(s. d.) getrieben werden; das Ergebnis des Abtreibens nennt man Abtrift, d. h.
der Winkel, welchen der wahre Lauf des Schiffs mit der Richtung des Kiels macht. - Im
Forstwesen ist A. s. v. w. Abholzen.
Abtreibung der Leibesfrucht, die widerrechtlich herbeigeführte Ausstoßung eines unreifen
Kindes aus dem Mutterleib oder die widerrechtliche Tötung eines solchen im Mutterleib. Schon im Altertum kannte
man die verbrecherische Handlungsweise, teils
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durch mechanische Kunstgriffe, teils durch innere arzneiliche Mittel (s. Frühgeburt)
den Fötus im Mutterleib zu töten oder die Gebärmutter zu dessen vorzeitiger Ausstoßung zu veranlassen, und noch
heute wird sie zuweilen namentlich von außerehelich Geschwängerten ausgeübt, obschon die Gesetze harte Strafe
darauf setzen. Das deutsche Strafgesetzbuch (§§ 218 ff.) besonders straft die Schwangere, welche ihre Frucht
vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleib tötet, mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren und bei mildernden Umständen mit Gefängnis
bis zu 5 Jahren und nicht unter 6 Monaten. Gleiche Strafe trifft auch denjenigen, welcher mit Einwilligung der Schwangern
die Mittel hierzu bei ihr angewendet oder ihr beigebracht hat. Hat der Betreffende dies gegen Entgelt gethan, so steigert
sich die Strafe auf Zuchthaus bis zu 10 Jahren. Wurde aber die A. ohne Wissen und Willen der Schwangern vorgenommen, so
tritt Zuchthausstrafe von mindestens 2 bis zu 15 und, wenn dadurch der Tod der Schwangern herbeigeführt wurde,
Zuchthausstrafe von mindestens 10 Jahren bis auf Lebenszeit ein. Auch der Versuch der A. ist strafbar. In medizinischer
Hinsicht ist zu bemerken, daß die A., durch welches Mittel sie immer versucht werden möge, nie ohne große Gefahr für
die Mutter selbst stattfinden kann, und daß oft Siechtum fürs ganze Leben oder doch chronische Leiden der Geschlechtsteile
und andre schwere Folgen nach der A. zurückbleiben. In manchen Ländern besteht die Unsitte, daß selbst verheiratete Frauen
die A. vornehmen, um einem zu reichen Kindersegen vorzubeugen.
Vgl. v. Fabrice, Die Lehre von der Kindesabtreibung (Erlang. 1868);
Horch, Das Verbrechen der A. (Mainz 1879);
Ploß, Zur Geschichte, Verbreitung und Methodik der Fruchtabtreibung (Leipz. 1884).
Abtritt (Abort, Appartement,
Kommoditee, Klosett, Retirade,
Privet), der zur Aufnahme der menschlichen Exkremente bestimmte Raum, soll womöglich
warm und so gelegen sein, daß man ihn vom Wohn- und Schlafzimmer erreichen kann, ohne das Freie passieren zu müssen. Dieser
Forderung ist indes nur dann zu genügen, wenn die ganze Anlage eine derartige ist, daß aus den Exkrementen (s. d.)
sich entwickelnde Gase nicht ins Haus gelangen können. Der A. muß jedenfalls geräumig, hell und vollkommen luftig, aber nicht
zugig sein. Zur Ableitung des bei der Benutzung des Abtritts sich entwickelnden Geruchs bringt man ein Stankrohr an, welches
vom Trichter ausgeht und über dem Dach des Hauses mündet. Das Sitzbrett bestehe aus hartem polierten Holz, die Brille sei
mit einer schweren Klappe verschließbar, welche so mit der Abtrittsthür verbunden sein kann, daß sie sich beim Öffnen der
letztern von selbst schließt. Mit der Brille wird direkt das Abfallsrohr verbunden, oder man fügt einen Trichter aus
emailliertem Gußeisen, Steingut, Porzellan ein, welcher unten mit einer automatisch sich öffnenden und schließenden Klappe
oder mit einem ∿-förmig gebogenen Rohr (Siphon) versehen ist, in welchem die Exkremente einen gasdichten Abschluß gegen das
Abfallsrohr bilden. Letzteres besteht am besten aus Steingutröhren. Über die Ansammlung der Exkremente in Gruben oder Tonnen
s. Exkremente. Die Konstruktion des Abtritts hat erst in neuerer Zeit
diejenige Beachtung gefunden, welche sie verdient; man findet indes noch häufig genug Einrichtungen, welche
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 68.