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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Bindegewebe - Bingen.

(sogen. überwendliche Naht) befestigt werden, so daß keine dicken Säume entstehen. Am besten wählt man daher zu Binden das gewirkte, ungeglättete Zwirnband, da dieses, lang genug, nirgends einer Naht bedarf. Ein sehr vortreffliches Material zu Binden ist auch der Flanell. Dieser ist sehr elastisch und weich, hält die Teile warm, verrutscht nicht so leicht und ist doch nachgiebig genug. Die Breite der B. schwankt zwischen 3 cm breiten Fingerbinden und 8-10 cm breiten Binden für große Oberschenkel- oder Schlüsselbeinverbände, die Länge zwischen 1 und 8 m. Das Anlegen der B. erfordert eine besondere Technik, welche bezweckt, daß an jeder Stelle der Verband genau anliegt, nicht zu lose noch zu fest ist. Vgl. Verband.

Bindegewebe, s. Gewebe.

Bindegewebsentzündung, früher auch Zellgewebsentzündung genannt, kommt bei allgemeiner Fassung des Begriffs B. überall vor, wo sich im Körper Bindegewebe findet; denn die große Zahl der interstitiellen Entzündungsprozesse, die an Leber, Herz, Nieren etc. auftreten, gehören alle in das Gebiet der B. Sie führen allesamt in akuten Fällen zur Eiterung (s. d.), in chronischen Fällen zu Neubildung von Bindegewebe (Narbe). Speziell als Zellgewebsentzündung bezeichnet man durch Bakterien bewirkte fortschreitende Eiterungen im Binde- und Fettgewebe (Phlegmone), welche im Fettpolster der äußern Haut oder zwischen den Muskeln aller Körperstellen auftreten, ähnlich der Rose mit Schwellung und Rötung beginnen und höchst gefahrdrohend sind, da sie unter hohem Fieber zu Pyämie (s. d.) und Tod führen können. Zum Begriff der akuten B. oder Phlegmone gehören auch die gefahrbringenden Schwellungen der Halsgegend bei Diphtheritis und die als Wochenbettfieber gefürchteten Entzündungen der breiten Mutterbänder. Die Behandlung der B. ist nur bei äußerlich zugänglichen Teilen möglich, sie erfordert große Einschnitte und fäulniswidrige Verbände wie bei einer Wunde (s. d.).

Bindegewebsgeschwulst (lat. Fibroma), s. Geschwulst. ^[richtig: Geschwür.]

Bindehaut, s. Auge.

Bindehautkatarrh, s. Augenentzündung.

Bindematerial zum An- und Aufbinden von Pflanzen an Pfahl, Stab, Spalier, Schirm u. a. besteht aus Jahrestrieben der Weidenarten (Salix purpurea und p. uralensis, S. Lambertiana, vitellina u. a.), die im Winter zu schneiden und trocken aufzubewahren, vor dem Gebrauch aber in Wasser aufzuweichen sind, aus Linden-, Raffiabast, getrockneten Binsen, Blättern der Schwertlilie, Erdbeerranken u. a. Bei Veredelungen benutzt man als B. Kautschukpapier und Wollfäden. Bei Anwendung des Bindematerials muß darauf gesehen werden, daß dasselbe in die weiche Masse der Rinde des Baums nicht einschneidet, indem man Stroh, Moos, Papier u. a. unterlegt und mit festbindet.

Bindemittel, in der Malerei diejenigen Stoffe, welche den Farben zugesetzt werden, um sie flüssig und auf dem Malgrund haftend zu machen. Es sind vorzugsweise Eiweiß, Gummi und andre Harze, Leim, Feigenmilch, Öl. S. Ölmalerei und Tempera.

Bindewort, s. Konjunktion.

Bindfaden, s. Seiler. ^[richtig: Seile.]

Binding, Karl, Rechtslehrer und Historiker, geb. 4. Juni 1841 zu Frankfurt a. M., studierte in Göttingen und Heidelberg Geschichte und Jurisprudenz, wurde 1864 Privatdozent in Heidelberg, dann ordentlicher Professor der Rechte in Basel und Freiburg 1872 an der neubegründeten Universität zu Straßburg und wirkt seit 1873 an der Universität Leipzig. Von seinem Hauptwerk: "Das burgundisch-romanische Königreich", ist bisher nur der erste Band (Leipz. 1868) mit einer wertvollen Beilage W. Wackernagels über die Sprache und Sprachdenkmäler der Burgunden, erschienen. Außerdem schrieb er: "Der Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund" (Leipz. 1870); "Die Normen und ihre Übertretung" (das. 1872-77, 2 Bde.); "Die gemeinen deutschen Strafgesetzbücher vom 26. Febr. 1876 und vom 20. Juni 1872" (2. Aufl., das. 1877). 1883 begann er mit andern ein in großem Stil angelegtes "Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft".

Bindsalat, s. Lattich.

Bindung, s. Weben.

Bingelkraut, s. Mercurialis.

Bingen, Kreisstadt in der hess. Provinz Rheinhessen, in reizender Lage, 80 m ü. M., am linken Ufer des Rheins, an der Mündung der Nahe, über welche die alte sogen. Drususbrücke (mit sieben Bogen) und eine Eisenbahngitterbrücke führen, und an den Linien Mainz-B. und Worms-B. der Hessischen Ludwigsbahn, hat 1 evangelische und 3 kath. Kirchen (die gotische Pfarrkirche aus dem 15. Jahrh. mit romanischer Krypte aus dem 11. Jahrh.), eine Synagoge, ein 1863 im mittelalterlichen Stil restauriertes Rathaus, Tabaks-, Stärke-, Schaumweinfabrikation, Gerberei, eine Gasleitung, bedeutenden Weinbau, Weinhandel, lebhaften Speditionshandel, Schiffahrt und (1880) 7062 Einw., davon 1224 Evangelische und 542 Juden. B. ist Sitz eines Amtsgerichts, einer Handelskammer, eines Hauptsteueramts und einer Realschule zweiter Ordnung. Über der Stadt die Burgruine Klopp mit vortrefflicher Aussicht auf den Rhein und den Rheingau; darüber liegt der Rochusberg mit den Aussichtspunkten Scharlachkopf und Rochuskapelle, auf der Südseite der durch seinen Wein berühmte Scharlachberg. Unterhalb der Stadt ist das Binger Loch, ein für die Schiffahrt sonst sehr gefährlicher Punkt. Hier steht mitten in dem brausenden Strom auf einem Felsen der sogen. Mäuseturm (nach einigen s. v. w. Mautsturm, nach neuerer Forschung aber von Muserie, "Geschütz", abzuleiten), in welchem der Sage nach der Erzbischof Hatto II. von Mainz 969 von den Mäusen gefressen ward. Der Strom drängte sich hier mit Gewalt durch die Felsen des eingeengten Flußthals. Schon die Römer eröffneten daselbst für die Schiffahrt durch Sprengung der Felsen am linken Ufer eine Bahn; doch war dieselbe noch schmal und vielfach gefährdet und ist erst seit den von der preußischen Regierung 1832 ausgeführten Sprengungen hinlänglich sicher geworden. - B. (Vincum oder Bingium) gehörte zur Römerzeit zum belgischen Gallien und war eine Stadt der Vangionen. Der römische Feldherr Drusus erbaute hier 13 v. Chr. ein Kastell, das letzte in der Verteidigungslinie der Römer am Rhein, dessen Reste sich noch heute an der östlichen, westlichen und südlichen Seite der Ruine Klopp zeigen. Gleichzeitig schlug Drusus über die Nahe eine Brücke, die 71 n. Chr. zerstört, 368 aber wiederhergestellt wurde. Die Stadt, im Rheingau belegen, war zunächst als Lehen den Rheingrafen übertragen, von denen sie 1281 an das Erzstift Mainz kam. In der Burg Klopp wurde Kaiser Heinrich IV. 1105 von seinem Sohn gefangen gehalten. 1254 trat B. dem rheinischen Städtebund bei. 1301 wurde es vom König Albrecht I. und 1495 vom Pfalzgrafen Philipp belagert, 1639 vom Herzog