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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Blindschleiche; Blindwühler; Blinzeln; Blinzhaut; Blitong; Blittersdorff

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Blindschleiche - Blittersdorff.

auf 10,000 Einw. 1 Blinder auf Einw. auf 10,000 Einw. 1 Blinder auf Einw.

Norwegen 13,7 733 Schweden 7,1 1419

Kaukasus 11,1 900 Sachsen 6,1 1635

Thüringen 10,1 995 Belgien 5,9 1685

England 9,6 1037 Österreich 5,8 1785

Schottland 9,2 1086 Dänemark 5,6 1908

Italien 8,2 1218 Preußen 5,2 1950

Frankreich 8,2 1235 Nordamerika 4,0 2490

Schweiz 7,3 1368

Nach amtlichen Ermittelungen zählte man 1871 in Preußen 22,978 Blinde oder 1 auf 1075 Einw. Hierbei stellte sich das Verhältnis in den einzelnen Provinzen als ein sehr ungleiches heraus. In Brandenburg kam auf 1374, in Hannover auf 1212, in Sachsen auf 1178, in Schlesien auf 1081, in Posen auf 918, in Preußen auf 842, in Berlin auf 1649 ein Blinder. Die verhältnismäßig größte Zahl von Blinden hat Finnland, wo infolge der ägyptischen und granulösen Augenentzündung schon auf 348 Einw. ein Blinder kommt. Ebenso traurig liegen die Verhältnisse in Spanien und noch viel schlimmer im Orient. Nach Untersuchungen, welche Katz im Regierungsbezirk Düsseldorf anstellte, war unter 810 Blinden die B. entstanden durch angeborne Fehler der Augen in 20, durch Augenschleimfluß der Neugebornen in 41, durch ägyptische Augenentzündung und Blennorrhöe in 171, durch Entzündung der Hornhaut in 122, der Ader- und Regenbogenhaut in 125, grauen Star in 89, grünen in 35, schwarzen in 126, Verletzungen in 81 Fällen. Cohn in Breslau zählte in 1000 Fällen teils doppel-, teils einseitiger Erblindung 194 Fälle, wo die B. durch absolut unheilbare Krankheitsprozesse erzeugt war, 255 Fälle, wo der verderbliche Ausgang vielleicht, und 551 Fälle, wo derselbe mit Gewißheit hätte vermieden werden können. Zur ersten Kategorie zählt er 102 Fälle von schwarzem Star, zur zweiten 109 Fälle, wo Kurzsichtigkeit die Hauptursache war. Diese ist nun zum Teil angeboren, viel häufiger aber erworben, und Cohn hat nach Untersuchung von 10,000 Schülern festgestellt, daß die Zahl der Kurzsichtigen in allen Schulen von Klasse zu Klasse steigt, daß die Menge derselben zunimmt mit der Höhe der Lehranforderungen an die Schule (es fanden sich 1 Proz. in der Dorfschule, etwas über 6 Proz. in städtischen Elementarschulen, 7 Proz. in höhern Töchterschulen, 10 Proz. in höhern Mittelschulen, 19 Proz. in Realschulen, 26 Proz. in Gymnasien), und endlich, daß auch der Grad des Übels von Klasse zu Klasse steigt.

B. hat mehrere persönliche Beschränkungen zur Folge. Ein Blinder ist der Lehnssuccession unfähig; dagegen kann er Regent werden, wenn nicht die besondere Verfassung eines Landes das Gegenteil festgesetzt hat; er ist zur Übernahme öffentlicher Ämter oder einer Vormundschaft nicht qualifiziert, ebensowenig kann er nach kanonischem Recht Kleriker werden; das Testament eines Blinden bedarf mehrerer Solennitäten; als Testamentszeuge kann seine Konkurrenz wenigstens leicht angefochten werden; für Vermögensübernahme bedarf er eines Kurators. Anderseits kommt den Blinden auch eine geringere Zurechnungsfähigkeit zu gute, zunächst und vorzüglich rücksichtlich solcher Verbrechen, zu denen notwendig der ihnen mangelnde Sinn erforderlich ist, aber auch in allen andern Fällen, wenn der Mangel des Augenlichts sie an Erlangung gehöriger Bildung gehindert hat. Vgl. Magnus, Die B., ihre Entstehung und ihre Ursachen (Berl. 1883).

Blindschleiche (Anguis L.), Reptiliengattung aus der Ordnung der Eidechsen und der Familie der Wühlechsen (Scincoidea), schlangenähnliche Tiere mit unter der Haut versteckten Gliedmaßen, sehr kleinen, meist unter Schuppen liegenden Ohren, langen, spitzen Zähnen, auf dem Kopf mit größern Schildern, auf dem Körper mit kleinen, glänzenden Schuppen bedeckt. Die B. (Bruchschleiche, Glasschlange, Haselwurm, A. fragilis L., s. Tafel "Eidechsen"), 40 cm lang, hat zwei goldgelbe Augen, mit welchen sie sehr gut sieht, ist oben bleigrau, an den Seiten rötlichbraun, am Bauch bläulichschwarz, gelblichweiß punktiert, aber sehr veränderlich in der Färbung, bewohnt ganz Europa, Algerien und Vorderasien, lebt an buschigen oder grasigen Orten, unter Steinen, in selbstgegrabenen Höhlen etc., verkriecht sich im Oktober und November in vorgefundene oder selbstgegrabene Löcher und hält, oft gesellig, Winterschlaf. Im März kommt sie wieder hervor; sie lebt von Nacktschnecken, Regenwürmern, glatten Raupen, aus welche sie besonders nachts Jagd macht, sonnt sich gern, erscheint nicht an sehr heißen, trocknen Tagen, aber sofort, wenn Regenwetter im Anzug ist. Sie bewegt sich langsam, geht nicht ins Wasser, ist durchaus ungefährlich und selbst vollkommen wehrlos. Bei sehr starker Bewegung bricht leicht ein Stück ihres Schwanzes ab. Im August und September legt sie zahlreiche Eier, aus welchen sich die bereits vollkommen entwickelten Jungen sofort herauswinden.

Blindwühler, s. Amphibien.

Blinzeln (Nictatio), Bewegung, die in einem sehr schnellen Schließen und Wiedereröffnen der Augenlider besteht, erfolgt willkürlich oder unwillkürlich und automatisch (z. B. im Schlaf) oder reflektorisch (z. B. bei Berührung des Augapfels oder auch nur der Wimpern, bei Gegenwart eines Fremdkörpers im Auge, bei Einwirkung intensiven Lichts oder bei entzündlichen Zuständen). Hierbei dokumentiert sich auch das Bestreben, durch Verengerung der Lidspalte dem Einfall des die Erregung steigernden Lichts zu wehren. Kurzsichtige kneifen die Lidspalte zu (Blinzen), um das Erkennen von Gegenständen außerhalb des Akkommodationsgebiets zu befördern, weil die Zerstreuungskreise der Netzhautbilder, welche in diesen Fällen die Deutlichkeit des Sehens hindern, durch die künstliche Verkleinerung des Pupillargebiets, welche mit dem B. eintritt, selbst verkleinert werden.

Blinzhaut, s. v. w. Nickhaut (s. d.).

Blitong, Insel, s. Billiton.

Blittersdorff, Friedrich Karl Landolin, Freiherr von, bad. Staatsmann, geb. 14. Febr. 1792 zu Mahlberg im Breisgau, studierte 1809-12 in Freiburg und Heidelberg die Rechte, trat 1813 in den badischen Staatsdienst, wurde 1817 Kabinettsrat des Großherzogs, 1819 Geschäftsträger in Petersburg und 1820 Bundestagsgesandter in Frankfurt. In dieser Stellung bewies er große diplomatische Gewandtheit und Thätigkeit im Sinn der Metternichschen Politik. Während er für eine Verstärkung und Ausbildung der Bundesgewalt in nationalem Sinn eintrat, bekämpfte er auf das entschiedenste die konstitutionellen Prinzipien und bereitete seiner eignen Regierung dem badischen Landtag gegenüber Schwierigkeiten. Da B. daher für den besondere Vertreter des aristokratisch-monarchischen Prinzips galt, so war man in Baden unangenehm überrascht, als er im Oktober 1835 unter österreichischem Einfluß zum badischen Staatsminister ernannt und mit den Portefeuilles des großherzoglichen Hauses und