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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Deutschland

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Deutschland (Geschichte 1874-1876).

wollten. Die Ultramontanen und Fortschrittler dagegen forderten die Einführung zweijähriger Dienstzeit. Nur die Konservativen und ein Teil der Nationalliberalen traten für den Gesetzvorschlag der Regierung ein. Bei diesem Zwiespalt der Ansichten in der maßgebenden Partei gelangten die Beratungen der Kommission über das Militärgesetz nicht zum Abschluß. Der Kaiser und seine höchsten militärischen Ratgeber, besonders Moltke, betonten entschieden die Notwendigkeit einer dauernden Festsetzung der Heeresstärke. Der Reichskanzler, der überdies krank war, erklärte, für den Fall der Ablehnung des Gesetzes seine Entlassung nehmen zu wollen. Dazu kam, daß man im Volk die Bedenken der Abgeordneten nicht teilte und die Sicherheit des Reichs über konstitutionelle Prinzipien stellte. In Adressen und Resolutionen sprachen zahlreiche Volksversammlungen ihr Vertrauen zum Kaiser und zum Reichskanzler und ihren Wunsch aus, daß der Reichstag durch Nachgiebigkeit einen Konflikt vermeide und der Reichskanzler nicht zum Rücktritt genötigt werde. Aus der Mitte der nationalliberalen Partei ging darauf der Antrag auf ein Kompromiß hervor, wonach die geforderte Friedenspräsenzstärke auf sieben Jahre festgesetzt werden sollte. Nachdem sich der Reichstag und die Militärverwaltung mit diesem Antrag einverstanden erklärt hatten, wurde derselbe 20. April mit 214 gegen 123 Stimmen vom Reichstag angenommen. Selbst einige Mitglieder der Fortschrittspartei (Berger, Löwe u. a.) stimmten für denselben, wurden freilich deshalb zum Austritt aus der Fraktion gezwungen. Nur das Zentrum bewahrte seine unversöhnlich oppositionelle Haltung.

Der Streit zwischen D.-Preußen und der Kurie übte nicht bloß auf die innern Verhältnisse seinen Einfluß, sondern machte sich auch in der äußern Politik bemerkbar. In Frankreich, Belgien und Spanien traten die Klerikalen besonders feindselig gegen D. auf; die Bischöfe erließen aufhetzende Hirtenbriefe, und der von der Kurie begünstigte klerikale Thronprätendent Don Karlos ließ einen deutschen Hauptmann und Kriegskorrespondenten, Schmidt, als Spion erschießen. Bismarck erwirkte von der französischen und belgischen Regierung ein Einschreiten gegen die Bischöfe und gegen die klerikale Presse und erkannte nicht nur selbst die liberale Herrschaft Serranos in Spanien an, sondern bewog auch die meisten andern Mächte zu dem gleichen Schritt. Als der Botschafter in Paris, Graf Arnim, sich mit der legitimistischen Partei einließ und Bismarcks Ansicht, daß die republikanische Staatsform Frankreichs für D. am vorteilhaftesten sei, bekämpfte, wurde er abberufen und später sogar in einen Prozeß verwickelt. Der ultramontane Abgeordnete Jörg unternahm daher im Reichstag 4. Dez. 1874 einen Angriff auf Bismarcks auswärtige Politik und entfesselte durch die Erwähnung des Kullmannschen Attentats auf Bismarck (13. Juli in Kissingen) einen heftigen Sturm, der mit einer Niederlage der Klerikalen endete.

In der Wintersession des Reichstags 29. Okt. 1874 bis 30. Jan. 1875 wurde der Etat, zum erstenmal auch der Militäretat, beraten und eine Reihe wichtiger Gesetze vereinbart, so: das Landsturmgesetz, das Gesetz über die Naturalleistungen für das Heer, das Reichsbankgesetz und das Zivilehegesetz. Die Justizreformgesetze, welche die Gerichtsorganisation, die Zivil- und die Strafprozeßordnung betrafen, wurden 24. Nov. 1874 eingebracht und einer Kommission überwiesen, welche über die Session hinaus ihre Thätigkeit fortzusetzen ermächtigt wurde. Auch in dieser Session kam es übrigens zu einem Zerwürfnis zwischen dem Reichskanzler und dem von Lasker geführten Teil der Nationalliberalen, der einen klerikalen Antrag unterstützte. Bennigsen versöhnte den Kanzler durch ein 18. Dez. von ihm veranlaßtes Vertrauensvotum. Noch deutlicher wurde der Zwiespalt zwischen dem Reichskanzler und den Nationalliberalen in der Reichstagssession im Winter 1875 auf 1876. Um die Matrikularbeiträge nicht um die 18 Mill., welche der Etat mehr erforderte, erhöhen zu müssen, schlug die Reichsregierung die Erhöhung der Brausteuer um 10 Mill. und die Einführung einer Börsensteuer vor und entwickelte 22. Nov. 1875 ihren Plan, die Reichseinnahmen durch Steigerung der indirekten Steuern auf gewisse nicht unbedingt notwendige Verbrauchsgegenstände (Bier, Kaffee, Tabak, Branntwein, Zucker, Petroleum) erheblich zu vermehren. Aber sowohl diese neuen Steuern als die von der Regierung gewünschte schärfere Fassung mehrerer Paragraphen des allzu milden Strafgesetzbuchs (sogen. Kautschukparagraphen) wurden von der Mehrheit des Reichstags abgelehnt. Andre Pläne Bismarcks, durch ein Eisenbahngesetz das zersplitterte Eisenbahnwesen in D. einheitlich zu regeln oder die bedeutendsten deutschen Bahnen für das Reich zu erwerben, scheiterten an dem Widerstand der Mittelstaaten im Bundesrat. Der Reichskanzler gab seine Absichten keineswegs auf, beschloß vielmehr, sie teils in andrer Form zu verwirklichen, indem er die preußischen Eisenbahnen für den Staat erwarb, teils, wie die Steuerreform, gründlicher und umfassender vorzubereiten. Denn er erkannte, daß man, getäuscht durch den enormen Aufschwung im Handel und Gewerbe nach dem Krieg, welcher sich seit 1874 als ungesund, zum Teil als schwindelhaft herausstellte und mit einem bedenklichen Zusammenbruch vieler Geschäfte endete, in der Begünstigung des Freihandels zu weit gegangen war, die deutsche Industrie und Landwirtschaft in vielen Beziehungen dem Ausland gegenüber wehrlos gemacht und dadurch die Finanzen des Reichs und der Einzelstaaten empfindlich geschädigt hatte. Für sein neues Wirtschaftssystem brauchte der Reichskanzler neue Organe, und so erhielt Delbrück 1. Juli 1876 seine Entlassung u. wurde durch Hofmann ersetzt.

Der am 30. Okt. 1876 wieder zusammengetretene Reichstag wurde daher noch nicht mit der Steuerreform befaßt; seine Aufgabe bestand vielmehr hauptsächlich in der Erledigung der inzwischen von der Kommission durchberatenen Justizreform. Gegen deren Beschlüsse erhob der Bundesrat 86 Bedenken, von denen die wichtigsten sich gegen die Verweisung der Preßvergehen an die Schwurgerichte und gegen die Abschaffung des Zeugniszwanges für Verleger und Redakteure von Zeitschriften richteten. Die Nationalliberalen wollten anfangs nicht auf die Wünsche des Bundesrats eingehen und lehnten jene zwei Forderungen ab. Als aber der Bundesrat erklärte, zwar 68 Bedenken fallen lassen zu wollen, aber an 18, darunter jene 2, festhalten und ohne ihre Genehmigung die Justizgesetze ablehnen zu müssen, gaben sie nach, worauf die Gesetze 21. Dez. genehmigt und ihre Einführung auf 1. Okt. 1879 festgesetzt wurde. Hierauf wurde der Reichstag 22. Dez. geschlossen. Die Fortschrittspartei, unterstützt vom Zentrum und den Sozialdemokraten, griff die Nationalliberalen ihrer Nachgiebigkeit wegen aufs heftigste an, beschuldigte sie der Servilität und Schwäche und bekämpfte sie bei den Neuwahlen zum Reichstag mit Aufbietung aller Kräfte. Die Folge war, daß die Nationalliberalen wirklich 20 Sitze verloren und auf 128 Mit-^[folgende Seite]