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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Dikranaceen; Dikrotismus; Diktāt; Diktātor; Diktatōrisch; Diktatūr; Diktatūrparagraph; Dikte

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Dikranaceen - Dikte.

vielfach auch die Staubgefäße und Fruchtblattkreise fünfgliederig, doch kommen bisweilen viergliederige, auch zwei- und selbst dreigliederige Blütenblattkreise vor, aber viel seltener als die fünfgliederigen; in manchen Fällen sind auch die Blütenblätter nicht in Kreisen, sondern in Spiralen gestellt, und diese bestehen dann meist aus einer größern, oft unbegrenzten Anzahl von Gliedern. Wegen ihrer zusammengesetztern Gestaltverhältnisse gelten daher die D. für eine höhere Stufe im Pflanzensystem als die Monokotyledonen und somit überhaupt für die vollkommensten Gewächse. Die D. zerfallen nach der Ausbildung der Blütenhülle in die Unterabteilungen der Apetalen (Apetalae) mit fehlenden Blumenblättern, Chori- oder Polypetalen (Choripetalae oder Polypetalae) mit freien Blumenblättern und Sym- oder Monopetalen (Sympetalae oder Monopetalae) mit verwachsenen Blumenblättern. Die Abteilung der Apetalen wird von den neuern Systematikern nicht mehr anerkannt und mit den Choripetalen, bei denen eine Verkümmerung der Blumenblätter nicht selten ist, vereinigt. Die Ordnungen oder Verwandtschaftsreihen der D. sind folgende: Juliflorae, Urticinae, Centrospermae, Polycarpicae, Rhoeadinae, Cistiflorae, Columniferae, Gruinales, Terebinthinae, Aesculinae, Frangulinae, Tricoccae, Umbelliflorae, Saxifraginae, Opuntinae, Passiflorinae, Myrtiflorae, Thymelinae, Rosiflorae, Leguminosae, Bicornes, Primulinae, Diospyrinae, Tubiflorae, Labiatiflorae, Contortae, Campanulinae, Rubiinae, Aggregatae, Hysterophyta.

Dikranaceen, Familie der Laubmoose, s. Moose.

Dikrotismus (griech.), Doppelschlägigkeit; dikrotischer Puls, doppelschlägiger Puls.

Diktāt (lat.), etwas zum Nachschreiben Vorgesagtes und Nachgeschriebenes; auch s. v. w. diktatorischer Befehl.

Diktātor (lat., Magister populi), eine außerordentliche, in Zeiten der Not oder für besondere Geschäfte ernannte und vorübergehend (außer im letzten Jahrhundert nie auf länger als sechs Monate) mit der höchsten Gewalt bekleidete Magistratsperson der römischen Republik. Die Einführung dieses Amtes fällt ins Jahr 498 v. Chr., als die Römer in einen gefährlichen Krieg mit den Latinern verwickelt waren. Der erste D. war T. Lartius. Das neue (übrigens von den Latinern entlehnte) Amt (Diktatur) hatte den Zweck, die Einheit und Kraft der Regierung zunächst gegen äußere Feinde, bald aber auch gegen innere Unruhen zu stärken und somit für Fälle besonderer Gefahr die königliche Gewalt zu ersetzen. Deswegen waren dem D. alle übrigen Magistrate mit Ausnahme der Volkstribunen untergeordnet, deswegen war er frei von der Berufung an das Volk und von der Rechenschaftspflicht; so wenigstens in der ältern Zeit, denn in der Folge scheint beides auch für den D. Geltung gewonnen zu haben. Er wurde, nachdem der Senat die Einsetzung beschlossen, von einem der Konsuln oder einem Konsulartribun ernannt, der dieses Geschäft unter Beobachtung der Auspizien in der Stille der Nacht vollziehen mußte; er selbst setzte sich dann einen Magister equitum als Reiterobersten und zweiten Befehlshaber an die Seite. Als Zeichen seiner außerordentlichen Gewalt schritten ihm 24 Liktoren voran, während den Konsuln nur je 12 gestattet waren, und zwar führten diese Liktoren, da ihm das Recht über Leben und Tod zustand, in ihren Rutenbündeln auch die Beile, deren Führung den Konsuln seit dem ersten Jahr der Republik verboten war. Außer für Erhaltung der öffentlichen Wohlfahrt in gefährlichen Kriegen oder bürgerlichen Unruhen wurden zuweilen auch für einzelne, selbst unbedeutende Geschäfte Diktatoren gewählt, als: die Einschlagung des Jahresnagels in den kapitolinischen Jupitertempel, die Haltung der Komitien in Abwesenheit der Konsuln, die Vollziehung des Zensus und namentlich die Ergänzung des Senats, die Leitung öffentlicher Spiele, Anstellung außerordentlicher Kriminaluntersuchungen, Aushebung etc. Auch die Diktatur war anfangs gleich den übrigen höhern Magistraten ein auf die Patrizier beschränktes Amt; im J. 356 wurde aber der Plebejer Gajus Martius Rutilus zum D. ernannt und damit auch dieses Amt den Plebejern zugänglich gemacht. Da übrigens seit der Gleichstellung der Patrizier und Plebejer die innern Streitigkeiten eine lange Zeit ruhten und nach dem zweiten Punischen Krieg in Italien, welches die Diktatoren nicht verlassen durften, keine bedeutenden Kriege mehr zu führen waren, so wurde die Anwendung der Diktatur immer seltener und hörte endlich mit dem zweiten Punischen Krieg völlig auf. Der letzte D. in dem ursprünglichen Sinn wurde im J. 202 gewählt. Die Diktaturen des Sulla und Julius Cäsar waren ungesetzlich und dienten nur als Namen für die von ihnen geübte Alleinherrschaft. Im J. 44 wurde die Diktatur durch ein Gesetz des M. Antonius völlig abgeschafft; später wurde sie dem Oktavian wiederholt vom Volk angeboten, aber beharrlich von ihm abgelehnt. Übrigens wird der Ausdruck D. auch im modernen Staatsleben gebraucht, um einen allmächtigen Staatsmann oder Feldherrn zu bezeichnen, und man spricht von der diktatorischen Gewalt oder von der Diktatur oder von dem diktatorischen Auftreten eines solchen, um sein aus dem Rahmen des regelmäßigen Staats- und Verfassungslebens heraustretendes Wesen und Wirken zu kennzeichnen.

Diktatōrisch, auf die Diktatur bezüglich, den Diktator (s. d.) betreffend. Eine diktatorische Regierungsweise nennt man das unumschränkte Walten eines allmächtigen Gebieters.

Diktatūr (lat.), die Machtvollkommenheit eines Diktators (s. d.); in der ehemaligen deutschen Reichsverfassung die vom Reichsobermarschall den Kanzlisten der einzelnen Reichstagsgesandten mit der Aufschrift Dictatum etc. übergebene Schrift (Dictatura), welche alles enthielt, was zur Kunde des Reichs gelangen sollte, und daher einen Teil der Reichsakten ausmachte. Bei dem vormaligen Reichskammergericht hieß das protokollarische Verfahren D. Derselbe Ausdruck war bei dem deutschen Bundestag für die amtliche Mitteilung von Eingaben, Protokollen etc. früher gebräuchlich.

Diktatūrparagraph, die für Elsaß-Lothringen getroffene Bestimmung (Reichsgesetz vom 30. Dez. 1871, § 10), wonach der Oberpräsident ermächtigt ward, bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit alle Maßregeln ungesäumt zu treffen, welche er zur Abwendung der Gefahr für erforderlich erachte, auch zur Ausführung solcher Maßnahmen die in dem Reichsland stehenden Truppen zu requirieren; eine Befugnis, welche nunmehr (Reichsgesetz vom 4. Juli 1879) auf den Statthalter übergangen ist.

Dikte, im Altertum Name eines Gebirges im östlichen Teil der Insel Kreta. Ursprünglich haftete derselbe an dem mächtigen, 2160 m hohen Gebirgsstock über Lyttos, den heutigen Lasithibergen, wo bis auf Konstantin das Grab des Zeus gezeigt wurde; später wurde er über die östlichern, niedrigern Gebirge, welche die Ostspitze Kretas bis zum Itanosvorgebirge (jetzt Kap Salmone) durchziehen, ausgedehnt.