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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Ertrinken; Erubeszieren; Erubeszit; Eruca; Erudieren; Eruieren; Eruktieren; Erumpieren; Eruption; Eruptiv

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Ertrinken - Eruptiv.

anlagt, so erfordert sie, sofern keine stetigen Revisionen und Neuabschätzungen nötig sind, mäßige Erhebungskosten. Der Ertrag ist ein sicherer und gleichbleibender und bildet damit eine wichtige Unterlage einer geordneten Finanzverwaltung. Ferner erleichtern die wichtigern E. die Besteuerung des nach außen fließenden Einkommens, was bei der heutigen Lebhaftigkeit des Verkehrs, zumal für Gemeinden, von hoher Bedeutung ist. Allerdings decken besteuerter Ertrag und Einkommen des Steuerpflichtigen einander nicht. Die E. nehmen weder Rücksicht auf persönliche Tüchtigkeit und individuelle Möglichkeit vorteilhafterer Ausbeutung der Ertragsquelle noch auf etwanige Verschuldung. Diejenigen unter ihnen, deren erste Veranlagung zeitraubend und kostspielig ist, können nicht rasch geändert werden, wenn im Lauf der Zeit die äußern Grundlagen, auf denen ihre Bemessung beruht, sich umgestalten. So wird die Steuerlast, auch wenn sie anfänglich eine gleiche für alle war, mit der Zeit eine ungleichmäßige. Aus diesem Grund würde eine Erhöhung des Steuerfußes, weil die Ungleichheiten vermehrend, drückend empfunden werden. Wesentlich infolgedessen sind die E. nicht geeignet, einem wachsenden Finanzbedarf durch steigende Einträglichkeit zu genügen. Diese Übelstände haben den Wunsch nahegelegt, die E. derart umzugestalten, daß sie sich mehr dem wirklichen Einkommen anschließen, welches der Besitzer aus der Ertragsquelle zieht. Allerdings würden damit die Schwierigkeiten und Kosten der Veranlagung erheblich steigen. Auch wäre, wenn man nicht den Steuerzahler gesetzlich ermächtigt, seinem Gläubiger die auf dessen Zinsbezug entfallenden Steuern abzuziehen, eine Steuer, welche alle Leihkapitalien trifft, nicht zu umgehen.

Ertrinken, eine der häufigsten gewaltsamen Todesarten, die dadurch herbeigeführt wird, daß durch Eindringen einer tropfbaren Flüssigkeit in die Luftwege der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Lungen gehindert und die dadurch vor sich gehende Bluterneuerung unterbrochen wird. Der scheinbare oder wirkliche Tod Ertrunkener beruht in der Regel auf Erstickung, seltener auf Apoplexie, welch letztere dann eintritt, wenn der Körper erhitzt in die kältere Flüssigkeit kommt und so das Blut plötzlich von der Oberfläche nach dem Innern, namentlich nach dem Gehirn, gedrängt wird und hier zur Zerreißung größerer Blutgefäße führt. Gewöhnlich findet man in den Leichen das rechte Herz und die Lungen mit dunklem Blut überfüllt, in der Luftröhre und den Bronchien eine schäumende Flüssigkeit und die ganze Blutmasse oft nicht geronnen, sondern flüssig. Ist der Tod aber nicht durch Erstickung, sondern durch Schlagfluß erfolgt, so fehlen mehr oder weniger jene Zeichen der Erstickung, und man findet dagegen Überfüllung des Gehirns und seiner Häute mit dunklem Blut, blutiges Extravasat in der Schädelhöhle etc. Diejenigen, welche vom Schlagfluß getroffen sind, werden selten wieder ins Leben zurückgerufen, während im andern Fall eine Wiederbelebung leichter möglich ist. Ist der Ertrunkene aus dem Wasser geholt worden, und darf man erwarten, daß man einen Scheintoten vor sich habe, so gibt man dem Körper zuerst auf einige Sekunden eine mit dem Kopf und Unterleib nach unten geneigte Lage, um das in der Luftröhre angesammelte Wasser durch Mund und Nase ausfließen zu lassen; ihn auf den Kopf zu stellen oder über ein Faß zu rollen, ist unnütz und sogar schädlich. Ist der Ertrunkene zugleich erfroren, so muß er zuerst als Erfrorner behandelt werden (s. Erfrierung). Läßt sich dann aus dem aufgedunsenen, roten Gesicht, der vollblütigen Beschaffenheit, dem apoplektischen Habitus des Menschen abnehmen, daß ein Schlagfluß eingetreten ist, so wird zuerst ein Aderlaß notwendig. In der Regel kommt es nur darauf an, die Respiration wieder in Gang zu bringen und durch Anwendung von Reizmitteln die Thätigkeit der übrigen Organe des Körpers anzuregen. Nase, Mund und Rachenhöhle müssen zu dem Ende sorgfältig von Schlamm u. dgl. gereinigt werden. Ist ein tiefes, in der Luftröhre sitzendes Hindernis des Atemholens vorhanden, so kann der Kehlkopf- oder Luftröhrenschnitt erforderlich werden. Dann schreitet man zur künstlichen Respiration (s. Erstickung). Der Scheintote ist zu erwärmen, entweder indem er mit von der Sonne durchwärmtem Sand bis an den Hals belegt wird, oder indem man ihn in durchwärmte Decken hüllt oder in ein warmes Bad bringt. Alsdann sind nacheinander anzuwenden: reizende Klystiere, Kitzeln des Schlundes, Riech- und Niesemittel, Tropf- und Spritzbäder, Bürsten der Fußsohlen, Elektrizität, auch das Peitschen mit Brennesseln, Einwickeln der Füße in Senfteig etc. Vgl. Casper-Liman, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin (7. Aufl., Berl. 1881); Roth, Der Tod durch E. (das. 1865); Müller, Behandlung Verunglückter bis zur Ankunft des Arztes (das. 1877); Esmarch, Die erste Hilfe bei plötzlichen Unglücksfällen (Leipz. 1882).

Erubeszieren (lat.), erröten; erubeszent, errötend; Erubeszenz, das Erröten, die Schamröte.

Erubeszit, s. Buntkupfererz.

Eruca Tourn. (Senfkohl), Gattung aus der Familie der Kruciferen, ein- oder zweijährige Kräuter mit fiederlappigen Blättern, buntfarbigen Blüten und stielrunden, geschnäbelten Schoten. Drei südeuropäische und westasiatische Arten. E. sativa Lam. (Brassica E. L.), einjährige Pflanze in den Ländern um das Mittelmeer, mit großen, weißen, purpurn geäderten Blüten, dient in Südeuropa zu Gemüse und Salat, obgleich sie scharf und bitter schmeckt. Die Samen haben fast gleiche Eigenschaften wie der Senf und dienen gegen Magenschwäche, Skorbut etc.

Erudieren (lat., "entrohen"), bilden, unterrichten; Erudition, gelehrte Bildung, Gelehrsamkeit.

Eruieren (lat.), etwas Verborgenes zu Tage fördern, erforschen.

Eruktieren (lat.), aufstoßen (aus dem Magen), rülpsen; Eruktation, das Aufstoßen, Rülpsen.

Erumpieren (lat.), aus-, durch-, hervorbrechen.

Eruption (lat.), Ausbruch; in der Geologie der Akt, durch welchen Stoffe aus der Erdtiefe, insbesondere aus Vulkanen, mit Gewalt hervorbrechen; in der Medizin das Ausbrechen von Exanthemen.

Eruptiv (lat.), Bezeichnung solcher Gesteine, welche durch den Vulkanismus oder, in ältern Perioden, durch einen demselben analogen Prozeß aus dem Erdinnern an die Erdoberfläche transportiert worden sind, im Gegensatz zu den Sedimentgesteinen. Je nachdem die Analogie mit den heute auf vulkanischem Weg entstandenen Gesteinen durch Materialbeschaffenheit und Lagerungsform an Identität grenzt oder nur zum Teil durchführbar ist, unterscheidet man wohl auch vulkanische und plutonische Gesteine. Als Zeichen der Eruptivität gelten in erster Linie neben der Beschaffenheit des Materials, dessen chemische Natur die Möglichkeit einer Bildung auf eruptivem Weg nicht ausschließen darf, Glaseinschlüsse und die Verknüpfung mit glasartigen Gesteinen, die sogen. Fluidalstruktur (s. Entglasung), die lokale Verknüpfung mit Tuffen und Auswurfsmaterial (Bomben, Lapilli). Daneben sprechen das Auftreten in