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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Grund; Grundabgaben; Grundanschauungen; Grundbaß; Grundbau

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Grund - Grundbau.

der Gedanken auf wahrhafte und allgemein gültige Gründe, also in der Begründung derselben, äußert sich die Gründlichkeit. An dieses Verhältnis zwischen G. und Folge ist aber unser gesamtes (logisches) Denken gebunden; daher das logische Gesetz: "Setze nichts ohne G.", oder: "Verknüpfe deine Gedanken als G. und Folge miteinander" (Satz des Grundes), welches alle willkürlichen Behauptungen zurückweist. Wo wir nicht bis zum zureichenden G. (ratio sufficiens) hindurchdringen können, müssen wir uns mit unzureichenden Gründen begnügen, worauf sich dann das wahrscheinliche Urteil basiert (s. Wahrscheinlichkeit). Übrigens muß der G. eines Gedankens nicht immer außer demselben, sondern er kann auch in ihm selbst liegen (s. Analyse). Sind die Gründe objektiv zureichend, so begründen sie das Wissen oder Erkennen; sind sie bloß subjektiv zureichend, so begründen sie das Glauben; sind sie aber unzureichend, so kann daraus nur ein Meinen oder gar ein Wähnen hervorgehen. Jede logisch richtige Gedankenreihe geht von Begriffen oder Sätzen aus, welche selbst der Begründung entweder nicht fähig oder nicht bedürftig sind. Ein solcher Satz, der unmittelbar gewiß ist, heißt ein Grundsatz oder Axiom (s. d.). Synthetische Grundsätze, die von unmittelbarer anschaulicher Gewißheit sind, oder Axiome im engern Sinn erkennt die kritische Philosophie nur in der Mathematik an; alle andern, deren Wahrheit nur durch vermittelnde Begriffe (Kategorien) einleuchtend gemacht werden kann, nennt sie diskursive (s. Diskursiv). Vgl. Kategorie, Prinzip, Synthesis. - Realer G. ist s. v. w. Ursache.

Grund, das Unterste eines Gegenstandes, einer Sache, sofern es Festigkeit besitzt und Widerstand leistet; daher die unter einem Gewässer befindliche Erdfläche, wie Meeresgrund, Seegrund etc., auch eine niedrig liegende Gegend, ein Wiesengrund; in der Baukunst s. v. w. Grundbau; ferner der Gegenstand, auf welchem gemalt oder vergoldet wird, sowie der erste Farbenüberzug, welcher auf einen Gegenstand teils zur Glättung desselben, teils zur Hebung der später aufzutragenden Farben gebracht wird (Malgrund, s. d.); daher bei gemusterten Zeugen der nicht gemusterte Teil (Leinwand-, Atlas-, Taft-, Köpergrund etc.); bei Gemälden, was sich hinter den einzelnen gemalten Gegenständen befindet (Vorder-, Mittel-, Hintergrund, s. Hintergrund).

Grund, Bergstadt im preuß. Regierungsbezirk Hildesheim, Kreis Zellerfeld, in einem tiefen Thal des westlichen Oberharzes, 5 km vom Bahnhof Gittelde-G., 8 km vom Bahnhof Wildemann, 310 m ü. M., hat ergiebigen Bergbau auf Silber und Blei, ein Fichtennadelbad und (1885) 1829 evang. Einwohner. Die geschützte Lage in einem der anmutigsten Harzthäler, die reine, ozonreiche Luft etc. haben G. zu einer der besuchtesten Sommerfrischen des Harzes gemacht; es wurde 1885 von 2527 Kurgästen besucht. Dabei der Hübichenstein und die Mündung des 1777-99 erbauten Georgstollens, der die Wasser aus den Klausthaler Gruben leiten sollte, durch den Ernst August-Stollen (1851-64 hergestellt, Mündung bei Gittelde) aber an Bedeutung verloren hat. Vgl. Trenkner, Der Kurort G. (3. Aufl., Klausth. 1885).

Grundabgaben, s. Reallasten.

Grundanschauungen, seit Kant Name der allen empirischen Wahrnehmungen zu Grunde liegenden (eigentlich aber nicht Anschauungen zu nennenden) Vorstellungen von Raum und Zeit.

Grundbaß, s. Fundamentalbaß und Basso continuo.

Grundbau (Fundament, hierzu Tafel "Grundbau"), der Inbegriff aller Bauarbeiten, welche einem Bauwerk einen festen Stand auf dem Baugrund verschaffen, wechselt mit der sehr verschiedenen Beschaffenheit des letztern, welche vor Beginn des Baues sorgfältig zu prüfen ist. Diese Prüfung erfolgt entweder durch Eintreiben von Pfählen, aus deren Eindringen man auf die Widerstandsfähigkeit, oder durch Bohrungen, aus deren Ergebnissen (Bohrproben) man auf die Art des Baugrundes schließt. Derselbe ist teils fest und dann in einer geringern Tiefe von 1-3 m (fester Obergrund) oder in einer größern Tiefe von 3-20 m (fester Untergrund) zu erreichen, teils unfest, d. h. erst in unerreichbarer oder allzu schwierig erreichbarer Tiefe fest. Näheres s. Baugrund. Läßt der unfeste Baugrund eine Verbesserung zu, so geschieht dies teils durch Dichtung (Kompression) mittels eingetriebener hölzerner Füllpfähle (unter Niedrigwasser), Steinsäulen oder wagerecht festgerammter Steinschichten (Rollschichten), teils durch Entwässerung, z. B. nasser Thon- und Lehmschichten, teils durch Bewässerung, z. B. lose aufgeschütteten Sandes, welcher hierdurch eine größere Dichtigkeit annimmt, teils durch vollständige Beseitigung und Ersatz desselben durch festen Baugrund, z. B. Steinschotter, Kies oder Sand. Der G. auf festem Obergrund ist der einfachste und erfordert nach dem Grad seiner Festigkeit entweder keine oder eine nur mäßige Verbreiterung der Gründungsbasis zur Vergrößerung der tragenden Fläche des Baugrundes durch Vorsprünge oder Absätze des Fundaments. Diese Vorsprünge bestehen entweder aus Mauerwerk (Mauerabsätze, s. Tafel "Grundbau", Fig. 1), Holzwerk (liegender Rost, Fig. 2) oder zwischen hölzernen Spundwänden eingeschlossenen Betonlagen (Fig. 3). Der G. auf festem Untergrund erfordert ein Übertragen der Gebäudelast durch die unfesten auf die festen Bodenschichten teils durch einzelne steinerne Pfeiler (Erdpfeiler, Grundpfeiler, Fig. 4), teils durch steinerne Röhren (Senkbrunnen) von rundem oder rechteckigem Querschnitt auf ring- oder rahmenförmiger eiserner oder hölzerner Unterlage (Kranz, Schling, Fig. 5), teils durch eingeschraubte hohle gußeiserne oder massive walzeiserne Pfähle (Fig. 6), teils durch eiserne, ohne oder mit Hilfe von verdünnter oder meist verdichteter Luft versenkte, nach der Versenkung mit Beton gefüllte Röhren (Senkröhren, hohle eiserne Rostpfähle, Fig. 7 und 8), teils endlich durch hölzerne, in hinreichender Zahl eingerammte Rostpfähle (Pfahlrost, Fig. 9). Der G. auf unfestem Baugrund erfordert entweder eine ausgedehnte Verbreiterung der Gründungsbasis mittels umgekehrter, zwischen die Basis von Wänden oder Pfeilern eingespannter Gewölbe (Grund-Erdbogen, Fig. 10), mittels weit vorspringender, starker hölzerner Schwellroste (Fig. 11), mittels weit über die Gründungsbasis ausgebreiteter Sand-, Kies- oder Steinschüttungen (Fig. 12 und 13), oder die Erzeugung einer hinlänglichen Seitenreibung an dem das Fundament umgebenden, unfesten Baugrund mittels Senkbrunnen (Fig. 14), mittels eingerammter Holzpfähle (Fig. 15) oder mittels sogen., durch Füllung von Rammlöchern mit Sand gebildeter Sandpfähle (Fig. 16). Die Anordnung des Grundbaues ist verschieden, je nachdem der darauf wirkende Druck des Bauwerkes ein ganz oder nahezu lotrechter oder ein nach rückwärts oder vorwärts geneigter ist. Im erstern Fall, welcher bei den meisten Hochbauten vorliegt, erhält der G. am zweckmäßigsten eine wagerechte (Fig. 17), im letztern Fall entweder eine