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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Grundwert; Grundzahlwörter; Grundzapfen; Grundzinsen; Grüneberg; Grüne Berge; Grüneisen

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Grundwert - Grüneisen.

als der Wasserspiegel. Das G. stammt von den atmosphärischen Niederschlägen, aber je nachdem von diesen mehr oder weniger in den Boden eindringt, sich darin ansammelt, schneller oder langsamer abfließt, und je nach der Menge G., welche aus andern Lokalitäten zuströmt, schwankt der Grundwasserstand und entspricht daher keineswegs unmittelbar der Regenhöhe. In vielen Gegenden Deutschlands findet sich der höchste Grundwasserstand im Frühjahr, der niedrigste im Nachsommer und Herbst. In manchen Gegenden wechselt der Stand des Grundwassers in langen Zeiträumen nur um wenige Zentimeter, in andern aber um mehrere, selbst um 15 m. Das G. speist unsre Brunnen, und wo die undurchlassende Unterlage zu Tage tritt, bildet das G. eine Quelle. Es sammelt sich in Bergwerken und macht oft sehr kostspielige Förderungsanlagen nötig. Für den Bau von Häusern ist Kenntnis des Standes und der Schwankungen des Grundwassers von Wichtigkeit, da hieraus allein auf die Dienlichkeit von Kellerbauten geschlossen werden kann. Außerdem besitzt es, worauf zuerst Pettenkofer hingewiesen hat, große hygieinische Bedeutung. In den Teilen Indiens, in welchen die Cholera endemisch ist, fällt die größte Zahl der Erkrankungen und Todesfälle mit dem tiefsten, die geringste Menge mit dem höchsten Stande des Grundwassers zusammen. Fällt das G., so hinterläßt es den Boden in einem sehr feuchten Zustand, so daß die Zersetzung im Boden enthaltener fäulnisfähiger Stoffe nunmehr ungemein begünstigt wird. Rapide Schwankungen des Grundwassers, besonders plötzliches Sinken nach längere Zeit herrschendem Hochstand, begünstigen das Auftreten der Epidemie. Auch für Typhusepidemien hat man einen Zusammenhang mit dem G. nachzuweisen gesucht.

Grundwert (Bodenwert) ist die Summe, zu welcher der Boden bei Verkäufen, Teilungen, bei der Besteuerung etc. zu bemessen ist. Derselbe ergibt sich aus der Kapitalisierung des Reinertrags, welchen der Boden abwirft, oder durch Diskontierung aller in Zukunft zu erwartenden Reinerträge. Hierbei wird gewöhnlich der Berechnung ein niedriger Prozentsatz unterstellt, weil man in dem Bodenbesitz eine sichere Vermögensanlage erblickt und auf eine zukünftige Steigerung des Reinertrags hofft. Vgl. Bodenrente.

Grundzahlwörter, s. Numeralia.

Grundzapfen, s. v. w. Spurzapfen.

Grundzinsen (Gülten, Bodenzinsen), die regelmäßig wiederkehrenden, ihrer Größe nach bestimmten Abgaben von meist privatrechtlicher Natur, welche an Grund und Boden haften und von jedem Besitzer eines verpflichteten Grundstücks als solchem (Zinsmann) an den Zinsherrn zu entrichten sind. Der Grundzins kann auf einem Gut lasten, an welchem dem Pflichtigen ein vererbliches Eigentum zusteht (Zinsgut, Gülthof), er heißt dann Erbzins (s. d.); dagegen nennt man ihn Zins im engern Sinn (vgl. Kolonat), wenn der Zinsmann ein solches Vererbungsrecht nicht hat. Nach ihrem Entstehungsgrund teilt man die G. ein in vorbehaltene (census reservaticus), d. h. solche, welche als Bekenngeld einer eingeräumten Befugnis gegeben werden, hauptsächlich also der Zins, dessen Entrichtung bei Abtretung eines Grundstücks der seitherige Eigentümer von dem neuen sich ausbedingt, und in aufgelegte (census constitutivus), d. h. solche, welche nach erlangtem Besitz eines Grundstücks von dessen Inhaber auf dasselbe übernommen werden. Andre Namen sind von der Natur des belasteten Grundstücks, von dem Gegenstand der Leistung (Geldzins als Zinsgroschen, Pfennigzins oder Naturalzins als Tier- oder lebender Zins und Fruchtzins), von dem Fälligkeitstermin oder auch von dem ursprünglichen Verpflichtungsgrund hergenommen, z. B. Herdgelder, Rauchhühner, Zinskorn, Honigzins, Pfingstlämmer, Brauthühner, Fastnachtshühner, Martinsgänse, Vogtshühner etc. Die G., welche ehedem zu den verbreitetsten bäuerlichen Lasten (vgl. Reallasten) gehörten, sind infolge der neuern Gesetzgebung bis auf wenige Überreste durch Ablösung (s. d.) beseitigt.

Grüneberg, Hermann Julius, Industrieller, geb. 11. April 1827 zu Stettin, erlernte die Pharmazie und studierte dann Chemie in Berlin und Paris. Darauf beschäftigte er sich zunächst in Stettin mit der Darstellung chemischer Präparate im großen und arbeitete dabei ein Verfahren zur Gewinnung von Bleiweiß aus, welches er in einer Fabrik bei Gotenburg ausführte. Während des Krimkriegs fabrizierte er in Stettin für den Bedarf des russischen Reichs Kalisalpeter aus Pottasche und Chili- (Natron-) Salpeter. 1858 errichtete er mit dem Kaufmann Jul. Vorster in Kalk bei Köln eine Fabrik zur Darstellung von Salpeter. Als aber die Staßfurter Salzlager entdeckt wurden, gründete er in Staßfurt eine Chlorkaliumfabrik, welche rasch zu großer Blüte gedieh. Er verarbeitete auch das Staßfurter Chlorkalium auf Pottasche nach einem Verfahren, welches der Leblancschen Methode der Darstellung von Soda aus Kochsalz analog ist. Die dabei erforderliche Umwandlung des Kaliumchlorids in Sulfat veranlaßte die Einrichtung einer Schwefelsäurefabrik in Kalk. Die Einführung der Kalisalze in die Landwirtschaft, in deren Interesse G. mehrere Broschüren über Kalidüngung sowie eine farbige "Düngetafel" 1864-70 veröffentlichte, veranlaßte die Darstellung andrer künstlicher Dungmittel, besonders von Superphosphaten in den Kalker Werken, den Erwerb von Phosphoritgruben an der Lahn sowie die Darstellung von schwefelsaurem Ammoniak aus Gaswasser. Infolgedessen ist die Kalker Fabrik zu einem der größten Etablissements der chemischen Großindustrie geworden. In allen Zweigen dieser vielseitigen Industrie ist Grünebergs schöpferische Thätigkeit zu gewahren. Besonders die Verarbeitung des Gaswassers ist durch ihn sehr vervollkommt. Seine kontinuierlich arbeitenden Ammoniakapparate (s. Ammoniak) werden im In- und Ausland allgemein angewendet. G. selbst läßt mit denselben die Gaswasser der Städte Köln, Dortmund, Leipzig, Hamburg, Stettin, St. Petersburg, Moskau und Gößnitz verarbeiten. G. hat auch als Vorsitzender des Vereins zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands eine segensreiche Thätigkeit entfaltet.

Grüne Berge, s. Green Mountains.

Grüneisen, Karl (von), Theolog, Dichter und Kunstschriftsteller, geb. 17. Jan. 1802 zu Stuttgart, Sohn des als erster Herausgeber des "Morgenblatts" bekannten Oberregierungsrats Karl Christian Heinrich G. (gest. 1831), studierte von 1819 an in Tübingen, dann in Berlin unter Schleiermacher Theologie, bereiste darauf Deutschland und Italien, wurde 1825 Hofkaplan in Stuttgart, 1835 Hofprediger und Oberkonsistorialrat daselbst und starb, seit 1868 in den Ruhestand versetzt, 1. März 1878. Schon 1823 veröffentlichte er einen Band "Lieder", von denen mehrere bald ins Volk übergingen. Von seinen kunsthistorischen Schriften, die sich meist im Gebiet der christlichen Kunst bewegen, sind außer mehreren "Morgenblatt", der "Deutschen Vierteljahrsschrift" u. a. O. veröffentlichten Arbeiten ("Über Bedeutung