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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gustav

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Gustav (G. IV. Adolf von Schweden).

kündete eine neue Verfassung, welche der durch Waffengewalt eingeschüchterte Reichsrat 21. Aug. annahm und beschwor. G. machte von der großen Gewalt, die ihm nun zu Gebote stand, anfangs einen vortrefflichen Gebrauch. Durch seine Bemühungen erhob sich der schwedische Handel zu neuer Blüte, und auch der Gewerbfleiß stieg mit dem hergestellten Umlauf des baren Geldes. Der König richtete sein Augenmerk vorzüglich auf die Verbesserung der äußern Lage des Bauernstandes, auf das Medizinalwesen, auf Errichtung von Arbeits-, Waisenhäusern und Spitälern. Er beförderte das Bergbauwesen, Kanal- und Schleusenbauten, ordnete das Finanzwesen, errichtete eine Diskontokompanie und gab den Handel in Marstrand frei. Auch der Ackerbau erfreute sich seiner besondern Fürsorge. Die Land- und Seemacht Schwedens erhob er zu einer achtunggebietenden Stellung und erhielt von Frankreich für ansehnliche Rückstände von Hilfsgeldern die kleine Insel Barthélemy in den Antillen, auf welcher er einen Freihafen errichten ließ. Daneben gab er freilich auch durch seine Prachtliebe und Verschwendung Anlaß zum Tadel (seine Krönung kostete allein 3 Mill., ein Turnier 400,000 Thlr.) und sah sich auch bald zu bedenklichen Finanzmaßregeln genötigt, um seine Einkünfte zu vermehren. Er verscherzte dadurch die Anhänglichkeit der niedern Stände und ermutigte den unter russischem Einfluß stehenden Adel zu neuer Opposition. Derselbe trat auf dem Reichstag von 1786 offen gegen G. auf und verwarf von vier Vorschlägen desselben, welche der Finanznot abhelfen sollten, drei. Der ohne die verfassungsmäßige Zustimmung des Reichstags 1788 begonnene Krieg mit Rußland, in dem die schwedische Flotte 17. Juli nach tapferm Kampfe von der russischen unter Greigh zum Rückzug nach Sweaborg gezwungen und hier eingeschlossen wurde, brachte die Rebellion des Adels zum Ausbruch. Bei dem Angriff auf Frederikshamn weigerten sich die Obersten mehrerer finnischer Regimenter, zu stürmen; Offiziere und Adel erklärten sich 12. Aug. gegen den Krieg mit Rußland und schlossen mit demselben eigenmächtig Waffenstillstand. Bald rüstete auch, von Rußland angetrieben, Dänemark gegen Schweden, und während G. bei den Dalekarlen und in Wermland Hilfe suchte und fand, drangen die Dänen bis Gotenburg vor, wurden aber hier von G. zurückgetrieben, worauf durch Englands und Preußens Vermittelung ein Friede zu stande kam.

Im Februar 1789 berief der König einen Reichstag nach Stockholm, wo er durch einen neuen Staatsstreich den Widerstand des Adels brach, völlige Souveränität, das Recht, auch ohne Einwilligung der Stände einen Krieg anzufangen, und unbedingte Verfügung über die Staatseinkünfte erlangte, dem Bürgerstand dagegen Zutritt zu den meisten Ämtern und Gleichheit mit den Adligen im Erwerb von Grundbesitz verlieh. G. setzte hierauf den Krieg mit Rußland mit Nachdruck, doch mit wenig Geschick fort. Derselbe verlief ganz unglücklich; erst 3. Juli 1790 gelang es G., mit der in Wiborg eingeschlossenen Flotte die feindliche zu durchbrechen und sechs Tage darauf, als der russische Admiral, ein Prinz von Nassau, die Schärenflotte im Svenskasund angriff, denselben vollständig zu schlagen. Der hierauf 14. Aug. 1790 zu Werelä am Kymenefluß ^[richtig: Kymmenefluß] geschlossene Friede stellte den Besitzstand vor dem Krieg wieder her; ja, G. schloß sogar 1791 einen Freundschaftsvertrag mit Rußland, um, von diesem sowie von Preußen und Österreich unterstützt, einen abenteuerlichen Zug für das monarchische Prinzip gegen die französische Revolution zu unternehmen. Einen Reichstag zu Gefle im Januar und Februar 1792, der die schon aufgewandten und noch zu bestreitenden Ungeheuern Kriegskosten aufbringen sollte, mußte G. entlassen, ohne seinen Wunsch erfüllt zu sehen. Indessen hatte sich unter dem Adel eine Verschwörung gegen das Leben des Königs gebildet, deren Hauptanstifter der General Pechlin war, dem sich einige andre, namentlich die Grafen Ribbing und Horn sowie der von G. persönlich beleidigte Hauptmann Anckarström, anschlossen, die durch das Los entschieden, wer den König ermorden solle. Das Los fiel auf Anckarström. Eine Maskerade zu Stockholm in der Nacht vom 16. zum 17. März 1792 wurde zum Mord ausersehen. Der König, wiewohl gewarnt, besuchte gleichwohl den Ball. Kaum war er in den Saal getreten, als ihn eine Menge von Masken umschwärmte, und indem ihm eine derselben (Graf Horn) mit den Worten: "Gute Nacht, Maske!" auf die Schulter klopfte, schoß ihn Anckarström mit einem Pistol in den Rücken. Mit voller Geistesgegenwart setzte G. für seinen unmündigen Sohn G. IV. von der dänischen Prinzessin Sophie Magdalena eine Regentschaft ein und starb 29. März 1792. Der Adel konnte die Früchte der That nicht ernten. Die königliche Gewalt blieb ungeschmälert. Der Mörder wurde hingerichtet, die übrigen Verschwornen traf bloß Verbannung. Gustavs sämtliche Papiere wurden auf seinen Befehl, in Kisten verschlossen, auf der Universitätsbibliothek zu Upsala aufbewahrt, wo sie erst nach 50 Jahren durch einen König seines Geschlechts geöffnet werden sollten. Diese Eröffnung fand 29. März 1842 statt. Geijer berichtet über die Papiere in der Schrift "Gustavs III. nachgelassene und 50 Jahre unter Siegel gelegene Schriften" (Upsala 1843-45; deutsch von Crepplin, Hamb. 1843-46, 3 Bde.). Die Ausbeute war nicht sehr erheblich. G. war nicht nur ein Freund der Wissenschaft, sondern auch selbst Schriftsteller. Er schrieb in schwedischer Sprache mehrere Elegien und Schauspiele (deutsch von Eichel, Leipz. 1843); seine Gedächtnisrede auf Torstensson, welche er anonym der schwedischen Akademie überreichte, wurde mit dem ersten Preis gekrönt. Eine Sammlung seiner "Œuvres politiques, littéraires et dramatiques" veranstaltete Dechaux (Par. 1805, 5 Bde.; deutsch im Auszug von Rühs, Berl. 1805-1808, 3 Bde.; schwed., Stockh. 1806-12, 6 Bde.). Sein tragisches Ende gab Scribe Stoff zu einer von Auber komponierten Oper. Vgl. Posselt, Geschichte Gustavs III. (Straßb. 1793); d'Aguila, Histoire du règne de Gustave III (Par. 1815, 2 Bde.); Geffroy, Gustave III. et la cour de France (das. 1867, 2 Bde.); Nervo, Gustave III, roi de Suède, et Anckarström (das. 1876); Odhner, Sveriges politiska historia under konung Gustaf III's regering (Stockh. 1885).

4) G. IV. Adolf, König von Schweden, Sohn und Nachfolger des vorigen, geb. 1. Nov. 1778 zu Stockholm, stand, am Todestag seines Vaters (29. März 1792) nach dessen letztwilliger Bestimmung zum König ausgerufen, während seiner Minderjährigkeit unter Vormundschaft seines Oheims, des Herzogs Karl von Södermanland, des nachmaligen Königs Karl XIII. (s. d.), der auch die Regentschaft führte, bis G. 1. Nov. 1796 die Regierung selbst übernahm. Er besaß Talente und natürliche Herzensgüte, doch war seine nach Rousseauschen Grundsätzen geleitete Erziehung der Ausbildung seines Charakters nicht förderlich gewesen. Die Beharrlichkeit, die sein Vater ihm hatte einpflanzen wollen, war in Störrigkeit ausgeartet, der von seinem Vater ererbte Hang zum Ritterlichen zur Lust am Abenteuerlichen. Die von der