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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Italien

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Italien (Geschichte: 17. und 18. Jahrhundert).

sieht, so vermochte keiner der Päpste seit Paul IV. und Pius IV. in einer internationalen europäischen Angelegenheit ein entscheidendes Gewicht in die Wagschale zu werfen. Selbst der bedeutendste unter den Päpsten des 16. Jahrh., Sixtus V., war nur imstande, seinen Namen für die innere Geschichte des Kirchenstaats denkwürdig zu machen. In den Streitigkeiten Pauls V. mit Venedig zog der erstere 1608 entschieden den kürzern, und die kirchlichen Machtmittel reichten nicht einmal hin, um einen nahegelegenen Staat im Sinn der römischen Rechtsanschauungen zu lenken.

So erklärt es sich denn, daß die römischen Päpste seit dem 17. Jahrh. anfingen, mehr und mehr zu Frankreich hinzuneigen, als dort die bourbonische Dynastie den Kampf gegen das spanisch-habsburgische Haus nach Beilegung der innern religiösen Kriege wieder aufnahm. Als einen ersten Erfolg der französischen Politik in I. seit fast 100 Jahren wird man die Nachfolge der Familie Nevers in Mantua und Montferrat nach dem Aussterben der Gonzaga bezeichnen können. Mitten im Dreißigjährigen Krieg hatte der Kardinal Richelieu den mantuanischen Erbfolgekrieg entzündet und den Kaiser Ferdinand II. gezwungen, den Herzog Karl von Nevers dem Interesse Spaniens entgegen 1631 mit Mantua und Montferrat zu belehnen. Zu ebenderselben Zeit bemächtigte sich der römische Stuhl, von Frankreich unterstützt, des Herzogtums Urbino nach dem Aussterben des Hauses della Rovere mit Franz Maria. Schon begann unter Ludwig XIV. der französische Einfluß in den einzelnen kleinern Staaten denjenigen Spaniens zu verdrängen, als die spanische Erbfolgefrage auftauchte, durch deren Entscheidung das Schicksal Italiens voraussichtlich im wesentlichen bestimmt werden mußte. Sowohl Frankreich als Österreich suchten in I. die Entschädigungsobjekte für ihre Ansprüche auf die spanische Krone und richteten zunächst ihr Augenmerk auf Oberitalien, wo auf den alten, wohlbekannten Schlachtfeldern noch einmal um das politische Übergewicht in Europa gekämpft wurde. Mit dem Jahr 1706 war insbesondere durch Prinz Eugens Sieg bei Turin der Besitz der Lombardei für Österreich gewissermaßen entschieden. Durch den Utrechter Frieden 1713, welchen Österreich 1714 zu Rastatt im wesentlichen acceptierte, wurde, nach gänzlicher Abtrennung der europäischen Nebenländer von Spanien, Österreich die vollständig dominierende Macht auf der Halbinsel. Es erhielt außer Mailand das Königreich Neapel und die Insel Sardinien; auch Mantua war nach Ächtung des treubrüchigen Herzogs von dem Kaiser als heimgefallenes Reichslehen in Besitz genommen worden. Die Insel Sizilien erhielt der Herzog von Savoyen, doch wurde dieselbe wenige Jahre später durch einen Separatvertrag gegen Sardinien ausgetauscht, wobei der Herzog von Savoyen den Titel eines Königs von Sardinien annahm. Das Bestreben der neuen bourbonischen Dynastie in Spanien ging sofort dahin, die frühere Herrschaft über I. wiederzuerlangen; doch wurde dieses Ziel nur insoweit erreicht, als ein jüngerer Zweig des bourbonischen Hauses in den Besitz von italienischen Ländern kam. Bei dem Aussterben des Hauses Farnese in Parma und Piacenza 1731 erhielt der Infant Karl von Spanien diese Herzogtümer, welche er jedoch im Wiener Frieden 1738 an Österreich abtrat; hierfür und zugleich für Anerkennung der Pragmatischen Sanktion von seiten Spaniens und Frankreichs wurde Karl König von Neapel und Sizilien, auf welche Länder Österreich verzichtete, um seinen oberitalienischen Besitz zu arrondieren, und welche fortan eine Sekundogenitur der spanischen Bourbonen sein sollten. Allein auch von dem Mailändischen mußte Österreich im Wiener Frieden und später nach dem österreichischen Successionskrieg im Aachener Frieden 1748 an Savoyen Tortona, Novara und andre Grenzgebiete am Ticino abtreten. Wenige Jahre früher (1737) war das Haus der Mediceer in Florenz erloschen; das Land kam nun unter dem Namen eines Großherzogtums Toscana an den Gemahl Maria Theresias, Herzog Franz Stephan von Lothringen, und ward später, als Franz I. 1745 römischer Kaiser geworden war, für eine Sekundogenitur des habsburg-lothringischen Hauses erklärt. Massa und Carrara erbten 1743 die Este von Modena, während für den spanischen Infanten Don Philipp im Aachener Frieden abermals ein bourbonisches Herzogtum in Parma und Piacenza gegründet wurde.

Demnach schien der Zustand Italiens in der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. so geordnet zu sein, daß die einzelnen großen Herrscherfamilien Europas hinreichende Anknüpfungspunkte auf der Halbinsel fanden, ohne daß deshalb das Gleichgewicht gestört werden sollte. Die jüngern Linien der Lothringer und Bourbonen herrschten in Toscana, Parma, Neapel und Sizilien; Mailand allein stand unter der unmittelbaren Fremdherrschaft Österreichs; diesem gegenüber besaß Savoyen außer Sardinien auch ein hinreichendes Stück der Lombardei, um weitere Eingriffe Österreichs mit Hilfe der Westmächte abwehren zu können. Die Republiken Genua und Venedig hatten zwar ihre politische Weltstellung längst verloren, konnten aber unbeirrt in ihren Gebieten herrschen, während der Kirchenstaat in vollständiger Arrondierung sich breit zwischen den eifersüchtigen Mächten ausdehnte und geeignet schien, den Friedenszustand zu erhalten. In diesen Territorialverhältnissen konnte eine gewisse Ähnlichkeit mit den Zuständen am Ende des 15. Jahrh. gefunden werden, wo I. in seiner vollen Blüte stand. Da die neuen Herrscherfamilien nichts unterließen, um sich der italienischen Nationalität einzufügen, und in einigen Fürstentümern, wie Toscana, eine sehr geregelte Administration eingeführt wurde, auch in dem österreichischen Mailand unter Maria Theresia eine von der Zentralregierung so gut wie ganz unabhängige Verwaltung bei vollkommener Anerkennung der italienischen Rechtsverhältnisse bestand, so bezeichneten die staatlichen Feststellungen des 18. Jahrh. für I. in der That einen großen Fortschritt gegenüber der spanischen Epoche seiner Geschichte. Im Gebiet der Wissenschaft und Kunst waren der nationalen Entwickelung keine so hemmenden Fesseln angelegt wie in der frühern Zeit; die allgemeine Lockerung der religiösen und kirchlichen Zwangsverhältnisse hatte auch in I., wie überall im 18. Jahrh., das Aufkommen neuer Ideen ermöglicht. Einige Regierungen schritten sogar selbst rüstig voran, dem Zeitgeist in kirchlicher und staatlicher Beziehung Bahn zu brechen. Die mittelalterliche Richtung auf eine strengere politische Einheit der Nation schien erloschen, und die Zerreißung derselben in viele Staaten selbst auf dem Gebiet der materiellen Interessen wurde noch als kein allzu großes Übel empfunden.

Italien in der Revolutionszeit.

Dieser Zustand wurde nun durch die französische Revolution gewaltsam erschüttert. Mehr von außen herein als von innen heraus ward auch I. von revolutionären Bewegungen erfüllt. Zunächst mehr dem Zug nach allgemeiner Freiheit folgend, schlossen sich die bürgerlichen Kreise den Ideen der französischen Revolution an, ohne eine wesentliche