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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Johanniterorden, neuer preußischer; Johannot

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Johanniterorden, neuer preußischer - Johannot.

goldene, weiß emaillierte Kreuz um den Hals, nach dem Profeß das Brustkreuz; sämtliche Ordensgeistliche tragen das Brustkreuz aus Leinwand. Die Chevaliers de grâce tragen das goldene Kreuz mit den Adlern zwischen den Armen und der Krone, anstatt der Trophäe eine Agraffe; die Donate erster Klasse das goldene, weiß emaillierte Kreuz, nur ist der obere Arm nicht emailliert; die Justizdonate ein Kreuz ohne den obern Arm; die Donate zweiter Klasse das Kreuz mit dem Arme mit Krone, ohne Agraffe; die Ehrendamen das Kreuz der Chevaliers de grâce. Der Orden hat außerdem eine Uniform. Vgl. "Statuta ordinis hosp. St. Jo." (Rom 1588); Beckmann, Beschreibung des ritterlichen Johanniterordens (Frankf. a. O. 1726); Herquet, Der St. J. und seine innere Verfassung (Würzb. 1865); Derselbe, Chronik der Großmeister des Hospitalordens während der Kreuzzüge (Berl. 1880); Villeneuve-Bargemont, Monuments historiques des Grand-maîtres de l'ordre de St-Jean de Jérusalem (Par. 1829, 2 Bde.); Ortenburg, Der Ritterorden des heil. Johannes von Jerusalem (Regensb. 1866); Delaville le Roux, Les archives, la bibliothèque et le trésor de l'ordre de St-Jean à Malte (Par. 1883); Porter, The knights of Malte (3. Aufl., Lond. 1884), und die Darstellungen der Geschichte des Johanniterordens von Vertot (Par. 1725; deutsch von Niethammer, Jena 1792, 2 Bde.), Wedekind (Berl. 1853), v. Winterfeld (das. 1859), Falkenstein (2. Aufl., Leipz. 1867), Spencer-Northcote (deutsch von Studemund, Münst. 1874).

Johanniterorden, neuer preußischer. An Stelle und zum Andenken der durch Edikt vom 30. Okt. 1810 und Urkunde vom 23. Jan. 1811 aufgehobenen Ballei Brandenburg (vgl. S. 247) wurde vom König Friedrich Wilhelm III. 23. Mai 1812 als Auszeichnung für ehrenvolle Dienstleistung und als Beweis königlicher Gnade der "Ritterliche Orden St. Johannis vom Spital zu Jerusalem" gestiftet. Mittelpunkt des Ordens blieb Sonnenburg bei Küstrin, der einstige Sitz des Herrenmeistertums des Johanniterordens in der Mark etc. Durch Kabinettsorder vom 15. Okt. 1852 erhielt der Orden eine neue, seiner ursprünglichen Stiftung entsprechendere Bestimmung, indem die Herstellung der Ballei Brandenburg zu gunsten des evangelischen St. Johanniterordens, jedoch unbeschadet der früher erfolgten Einziehung der Güter desselben, beschlossen ward. Am 17. Mai 1853 wurde Prinz Karl feierlich zum Herrenmeister des Ordens eingesetzt. Derselbe erteilte 14 Herren in herkömmlicher Weise den Ritterschlag. Das erste Ordenskapitel tagte 23. Juli 1853 und entwarf die Statuten, welche durch Urkunde vom 8. Aug. von dem König als Protektor des Ordens genehmigt wurden. Die gegenwärtige Organisation der Ballei Brandenburg (jetziger Herrenmeister Prinz Albrecht von Preußen) ist der frühern nachgebildet. Die Ordensmitglieder stufen sich ab in: 1) Kommendatoren (Komture) und Ehrenkommendatoren, welche unter dem Vorsitz des Herrenmeisters nebst den Ordensbeamten das Ordenskapitel bilden; 2) Rechtsritter, die in der Kirche zu Sonnenburg das Ordensgelübde abgelegt, den Ritterschlag und die Insignien ihrer Würde erhalten haben; 3) Ehrenritter, die durch ihren Lebenswandel eine den Zwecken des Ordens entsprechende Gesinnung an den Tag legen, jährliche Beiträge (36 Mk.) zahlen, aber das Ordensgelübde nicht abgelegt haben. Das Ordensgelübde der Rechtsritter besteht in dem Versprechen, der christlichen Religion, besonders der evangelischen Konfession, getreu zu bleiben, das Ordenskreuz als Zeichen der Erlösung zu tragen, würdigen Wandels sich zu befleißigen, den Kampf gegen den Unglauben, den Dienst und die Pflege der Kranken als Zweck des Johanniterordens anzuerkennen und dem Ordenspatron (König von Preußen) in Ordenssachen treu, hold und gewärtig sein zu wollen, endlich die Ehre des Ordens überall zu wahren. Niemand kann Rechtsritter werden, der nicht vorher im Noviziat Ehrenritter gewesen. Das Ordenskapitel entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder, die alle von Adel sein müssen. Jeder Ehrenritter zahlt bei der Aufnahme 900 Mk. in die Ordenskasse, damit diese über die zur Erreichung des Ordenszwecks, Pflege Kranker und Siecher, erforderlichen Geldmittel verfügen könne. Es steht jedem Mitglied frei, sich mit seinen Beiträgen entweder direkt der Ballei oder einer der 13 Genossenschaften in Deutschland anzuschließen. Die Ballei unterhält mehr als 30 Kranken- und Siechenhäuser. Außerdem hat der Orden dienende Brüder und Schwestern. Damen sind eigentlich ausgeschlossen; nur den Gemahlinnen der Souveräne und den Witwen derselben sowie der Gemahlin des Herrenmeisters, wenn sie den Wunsch äußern, dem Orden anzugehören, werden die Insignien erteilt, ebenso den Souveränen. Die Provinzialgenossenschaften des Ordens im Königreich Preußen unterhalten 16 Spitäler mit 413 Betten; die außerpreußischen Genossenschaften haben teils eigne Spitäler, wie die württembergische, teils unterhalten sie Freibetten in Krankenhäusern, welche nicht vom Orden gegründet sind, wie die mecklenburgische und hessische Genossenschaft. Das Ordenszeichen (s. Tafel "Orden", Fig. 31), ein goldenes achtspitziges, weiß emailliertes Kreuz, mit goldenen Adlern zwischen den Armen und einer Krone bei den Rechtsrittern, mit schwarzen Adlern und ohne Krone bei den Ehrenrittern, wird an einem schwarzen Band um den Hals, das einfache weiße Ordenskreuz auf der linken Brust festgenäht getragen. Die Ordenskleidung ist eine scharlachrote Uniform mit weißem Kragen und weißen Aufschlägen, goldenen Litzen und gelben Knöpfen, weiße Beinkleider und goldene Epauletten, ein dreieckiger Hut mit weißer Plümage bei den Rechtsrittern, ohne diese bei den Ehrenrittern mit dem Ordenskreuz. Für den Dienst der freiwilligen Krankenpflege im Feld und Lazarett ist eine Interimsuniform bestimmt. Der Herrenmeister trägt ein größeres Kreuz an breitem Band. In den kriegerischen Ereignissen der letzten Jahre hat der Orden Gelegenheit gefunden, in seinem eigentlichen Beruf, der freiwilligen Krankenpflege nämlich, sich besonders zu bethätigen. Vgl. Herrlich, Die Ballei Brandenburg des Johanniterordens (Berl. 1886).

Johannot (spr. scho-annó), 1) Charles, Kupferstecher und Maler, geb. 1793 zu Frankfurt a. M., lieferte Umrisse zum Leben der heil. Genoveva von Brabant (12 Blätter, Par. 1813), Vignetten für die Werke von Bouilly und starb 1825 in Paris.

2) Alfred, Kupferstecher und Maler, Bruder des vorigen, geb. 21. März 1800 zu Offenbach, erlernte die Kupferstecherkunst bei seinem Bruder und verfertigte die Kupfer und Vignetten zu den Ausgaben der französischen Übersetzungen von Walter Scott, Cooper und Byron. Später widmete er sich der Malerei und übertrug auf sie die leichte, gefällige Weise, die seinen Kupferstichen eine günstige Aufnahme verschafft hatte. Unter seinen Bildern zeichnen sich aus: die Verhaftung des Jean de Crespierre unter Richelieu (1831), der Einzug der Mademoiselle de Montpensier während der Fronde in Paris (1833), der