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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kollision - Kollonitsch.

v. Bar, Das internationale Privat- und Strafrecht (Hannov. 1862); Asser, Leitfaden des internationalen Privatrechts (a. d. Holländ., Berl. 1881); Fölix, Traité du droit international privé (4. Aufl., Par. 1866); Phillimore, Commentaries upon international law (3. Aufl., Lond. 1873 ff., 4 Bde.); Fiore, Nouveau droit international (2. Aufl., Par. 1885, 2 Bde.); Wharton, Private international law (2. Aufl., Philad. 1881); Westlake, Internationales Privatrecht (deutsch v. Holtzendorff, Berl. 1884).

Kollision (Zusammenstoß) von Schiffen erfolgt am häufigsten in engen, stark frequentierten Gewässern, aber auch auf offener See durch Nachlässigkeit, bei Sturm, Nebel und Seebeben. Die Zahl der Kollisionen ist in beständigem Wachsen begriffen, wie die Zahl der Dampfschiffe, die unabhängig von der Windrichtung jeden beliebigen Kurs zu halten vermögen und durch die Konkurrenz zu rücksichtsloser Fahrt verleitet werden. Zur Verhütung von Kollisionen sind mehrfach nationale und internationale Vorkehrungen getroffen worden. Verordnungen (deutsche Verordnung vom 23. Dez. 1871) regeln die Benutzung von Signallichtern und Nebelsignalen sowie das Ausweichen der Schiffe, auch das Verhalten der Schiffe nach erfolgtem Zusammenstoß (deutsche Verordnung vom 15. Aug. 1876), während die privatrechtlichen Folgen der K. als eines Falles der sogen. partikulären Havarie durch das deutsche Handelsgesetzbuch, Art. 736-741, geregelt sind. Für die Folgen der K. hat der Cascoversicherer dem Reeder insoweit aufzukommen, als letzterer dem Ladungsinteressenten ersatzpflichtig geworden ist.

Kollisionsfälle, s. Kollision.

Kollitigant (lat.), Teilnehmer an einem Rechtsstreit.

Köllner, Wilh. Heinrich Eduard, protest. Theolog, geb. 25. Aug. 1806 zu Tüngeda im Gothaischen, war 1830-33 Repetent in Göttingen, ward 1835 Professor daselbst und 1847 in Gießen. Er schrieb unter anderm: "Über den Geist, die Lehre und das Leben des Apostels Paulus" (Götting. 1836); "Symbolik aller christlichen Konfessionen" (Hamb. 1837-1844, 2 Bde.); "Die gute Sache der lutherischen Symbole" (das. 1847); "Ordnung und Übersicht der Materien der christlichen Kirchengeschichte" (Gießen 1864).

Kollo (ital. Collo; Mehrzahl: Kolli), ein Ballen oder Paket, überhaupt Frachtstück; daher Kollotarif, bei Eisenbahnen der Tarif für Stückgut im Gegensatz zum Wagenraumtarif, der für Benutzung eines ganzen Wagens gilt.

Kollodium (Klebäther), eine Lösung von Nitrocellulose (s. Schießbaumwolle) in alkoholhaltigem Äther. Zur Darstellung einer geeigneten Nitrocellulose weicht man Baumwolle (ungeleimte Watte) in schwacher Sodalösung, wäscht sie gut aus und taucht sie nach dem Trocknen und Zerzupfen in eine erkaltete Mischung von 7 Teilen Salpetersäure vom spez. Gew. 1,420 und 8 Teilen Schwefelsäure von 1,833 oder 8 Teilen Salpetersäure von 1,382-1,390 und 20 Teilen Schwefelsäure von 1,833 und stellt sie 12-24 Stunden beiseite. Dann wäscht man sie mit sehr viel Wasser und trocknet sie bei einer unter dem Kochpunkt des Wassers liegenden Temperatur. Die Kollodiumwolle (Kolloxylin) gleicht äußerlich der Baumwolle, verpufft bei 150-160° und kann durch Kochen mit Eisenchlorürlösung wieder in gewöhnliche Baumwolle übergeführt werden. Zur Auflösung der Kollodiumwolle schüttelt man 1 Teil derselben mit 3 Teilen Alkohol und 18 Teilen Äther von 0,725-0,730 spez. Gew., läßt absetzen und filtriert durch einen Bausch Baumwolle. Für photographische Zwecke wird eine Kollodiumwolle (Kolloidin) dargestellt, welche man nach dem Auswaschen noch mit schwefliger Säure behandelt. K. bildet eine farblose, klare oder schwach opalisierende, sirupartige, neutrale, sehr leicht entzündliche Flüssigkeit, die an der Luft schnell verdunstet und, auf die trockne Haut gestrichen, einen fest haftenden, firnisartigen Überzug hinterläßt, der die betreffende Hautstelle etwas zusammenzieht. Das K. wurde zuerst von Meynard in Boston 1848 dargestellt und zu chirurgischen Zwecken empfohlen. Man benutzt es gegenwärtig zum Verschließen von Wunden, zum Bedecken wunder Hautstellen, leichter Brandwunden, gichtischer und hämorrhoidaler Anschwellungen, Frostbeulen etc. Um die Kollodiumhaut elastischer zu machen, mischt man 50 Teile K. mit 1 Teil Rizinusöl (Collodium elasticum). Wenn man das K. nicht mit reinem Äther, sondern mit einem ätherischen Auszug von Spanischen Fliegen bereitet, so erhält man das blasenziehende K. (Collodium cantharidatum), welches ebenso wie Spanischfliegenpflaster auf der Haut eine Blase zieht, vor dem Pflaster aber den Vorzug besitzt, daß es überall appliziert werden und durch die Unruhe der Patienten nicht verschoben werden kann. Die ausgedehnteste Anwendung findet das K. in der Photographie zur Darstellung der negativen Bilder, und man vermischt es zu diesem Zweck mit verschiedenen Chemikalien. Breitet man K. in dicker Schicht auf Glastafeln aus, so kann man das feste Kollodiumhäutchen nachher abziehen und, weil es beim Reiben außerordentlich stark elektrisch wird, vielfach bei elektrischen Apparaten, z. B. als Elektrophor, verwenden. Aus gefärbtem K. dargestellte Häutchen, zwischen galvanoplastisch hergestellten Metallformen gepreßt, liefern ein zartes Material zur künstlichen Blumenfabrikation. In der Gärtnerei dient das K. häufig als Ersatz für Baumwachs. Kollodiumwolle dient auch zur Darstellung von Celluloid und Sprenggelatine.

Kollograph, s. Hektograph.

Kolloidkrebs, s. v. w. Gallertkrebs.

Kolloidsubstanzen, s. Endosmose.

Kollokation (lat.), Platzanweisung; Ordnung nach der Reihenfolge; daher Kollokationsurteil, die Entscheidung im frühern Konkursprozeß, welche die Reihenfolge (die Klassen) der Gläubiger bestimmte (s. Konkurs).

Kollokution (lat.), Unterredung, Gespräch.

Kollonitsch (Kollonich, Kollonitz, Gollonitsch), eine aus Kroatien stammende Familie. Bemerkenswert: Leopold, Graf, geb. 26. Okt. 1631 zu Komorn, wurde Malteser und bewies bei der Verteidigung Kretas gegen die Türken so viel Tapferkeit, daß er vom Großmeister des Ordens zum Kastellan von Malta ernannt wurde. 1659 sah er die Heimat wieder als Vorsteher der Ordenskommende zu Mailberg in Niederösterreich. Nicht lange darauf faßte K. den Entschluß, die Stellung des Ordensritters mit der des Kirchenfürsten und Staatsmannes zu vertauschen. 1657 ausgeweiht, 1668 Bischof von Neutra in Ungarn, 1670 Bischof von Wiener-Neustadt, ward er 1672 Kammerpräsident für Ungarn. Die schweren Jahre 1679 und 1683 verschafften ihm überdies große Popularität; im Pestjahr Wiens zeigte er sich als berufstreuer, unerschrockener Priester und während der Türkenbelagerung als eine der wichtigsten Stützen der Verteidigung und des Verpflegungswesens. 1685 Bischof von Raab, 1691 Erzbischof von Kalocsa und Kardinal, wurde er 1692 Wirklicher Staats- und Konferenzminister des Kaisers und Präsident der Hofkammer. Den Höhepunkt der Lebensstellung erlangte