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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kroatische Sprache und Litteratur

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Kroatien-Slawonien - Kroatische Sprache und Litteratur.

Im Frühjahr 1848 regte sich auch in Kroatien die nationale Partei; der Haß gegen das Magyarentum wurde mit allem Fanatismus gepredigt und auch die Vereinigung der slawischen Gebiete Krains, Kärntens und Steiermarks mit Kroatien verlangt. Am 23. März 1848 wurde der Kroate Jellachich, ein eifriger Nationaler, zum Banus ernannt, der den Ratschlägen des Nationalkomitees folgte und sich in offene Opposition gegen die ungarische Regierung, ja gegen den Wiener Hof selbst setzte. Endlich verbündete er sich, dem Volkswillen folgend, ganz offen mit der radikalen illyrischen Partei und beschleunigte die eigenmächtige Eröffnung des Landtags in Agram, die 5. Juni in Gegenwart zahlreicher Deputierten aus andern slawischen Ländern durch eine Rede des Banus erfolgte. Aber die Dalmatiner, das Litorale und Fiume beschickten den Landtag nicht, und zwischen Kroaten und Serben kam es sofort zum Streit über die Grenzen ihres Gebiets. Mitte Juni wurde eine kroatische Deputation an den Kaiser nach Innsbruck geschickt, während die Ungarn vom Kaiser bereits das Manifest vom 10. Juni erwirkt hatten, welches die kroatischen Forderungen unter schroffem Tadel zurückwies. Die Aufregung unter den Südslawen stieg infolgedessen immer höher, und nachdem alle Vermittelungsversuche gescheitert waren und 31. Aug. 1848 auch von seiten des Kaisers die Ansprüche der Kroaten eine Art Sanktion erhalten hatten, überschritt 11. Sept. die Vorhut des kroatischen Heers die Drau. Von nun an operierten die Kroaten im Einverständnis mit der österreichischen Armee zur Bezwingung der ungarischen Revolution, welche im August 1849 auch gelang. Die Reichsverfassung von 1849 sprach die Trennung Kroatiens und Slawoniens von Ungarn aus, und die beiden Königreiche wurden zu einem eignen Kronland vereinigt, welchem auch das Küstenland und die Stadt Fiume mit ihrem Gebiet einverleibt wurden, wogegen die sirmischen Bezirke Ruma und Illok an die neue "Woiwodschaft Serbien" fielen.

Nach der zehnjährigen Reaktionsperiode (1850-60) erschien 20. Okt. 1860 das "Oktoberdiplom", welches von den Kroaten freudig begrüßt wurde; aber die "Februarverfassung" (vom 26. Febr. 1861) mit ihrer straffern Zentralisation widersprach den Autonomiebestrebungen der Kroaten. Der erste kroatische Landtag wurde wegen seiner heftigen Opposition gegen die neue Verfassung und seiner Forderung eines nur durch Personalunion mit Österreich verbundenen großen südslawischen Königreichs aufgelöst und mehrere Jahre kein neuer berufen. Erst 12. Nov. 1865 wurde wieder ein Landtag eröffnet, in welchem es sofort zu heftigen Streitigkeiten zwischen der magyarischen und der slawischen Partei über das Verhältnis zu Ungarn kam. Die nationale Partei in Kroatien, deren Führung Bischof Stroßmayr übernahm, wollte weder eine Gesamtsstaatsverfassung noch eine Erneuerung der alten Union mit Ungarn, sondern ein eignes Königreich mit der Militärgrenze, Dalmatien und den Quarnerischen Inseln und ein eignes verantwortliches Ministerium. Diese Forderung erhob auch der im Dezember 1866 wieder zusammenberufene Landtag und lehnte jede Beschickung des Pester Reichstags rundweg ab, worauf er 25. Mai 1867 aufgelöst wurde. Die Regierung ging nun so entschlossen und entschieden in der Unterordnung Kroatiens unter die Stephanskrone vor (die Finanzen wurden dem ungarischen Ministerium unterstellt, überall ungarnfreundliche Beamte, auch ein neuer Banus, Baron Rauch, eingesetzt), daß die Neuwahlen, welche Ende 1867 nach einer provisorischen Wahlordnung erfolgten, eine magyarisch gesinnte Majorität ergaben, welche auf dem am 9. Jan. 1868 zu Agram eröffneten Landtag, nachdem die nationale Opposition unter Protest ausgeschieden war, in einer Adresse 29. Jan. den Dualismus und die Wiedervereinigung mit Ungarn annahm und eine neue magyarenfreundliche Regnikolardeputation wählte. Diese brachte 25. Juli zu Pest den Ausgleich mit Ungarn dahin zu stande, daß Kroatien in das Unterhaus des Reichstags 29 und in das Oberhaus, außer den kroatischen Magnaten, 2 Deputierte senden, von den Landeseinkünften 55 Proz. nach Pest abführen, 45 Proz., die von Ungarn mit 2½ Mill. Gulden garantiert wurden, für seine besondern Angelegenheiten behalten sollte; im ungarischen Ministerium sollte ein Minister für Kroatien sitzen, in Agram eine dem Landtag verantwortliche Regierung mit dem Banus an der Spitze stehen, die Amtssprache das Kroatische sein. Ende September wurde dieser Ausgleich ratifiziert, und 24. Nov. 1868 hielten die kroatischen Deputierten nach 20jähriger Trennung ihren Einzug in den Pester Reichstag. Im Mai 1870 wurde auch das Verhältnis Fiumes geordnet, indem die Stadt an Ungarn, das Küstenland an Kroatien fiel. Der revidierte Ausgleich von 1873 setzte den Kroatien vorbehaltenen Teil der Einkünfte auf 3½ Mill., die Zahl der Deputierten zum Reichstag auf 34 fest. Durch kaiserliches Manifest vom 15. Aug. 1873 wurde auch die kroatisch-slawonische Militärgrenze provinzialisiert und der Zivilverwaltung unterstellt. Über die Verwendung des Vermögens der Grenze ward 1877 mit Ungarn ein Vertrag geschlossen. Die völlige Einverleibung der Grenze an Kroatien erfolgte 15. Juli 1881. Inzwischen hatten die Vorfälle auf der Balkanhalbinsel seit 1876 sowie die Okkupation Bosniens und der Herzegowina (1878) die großkroatische Agitation neu belebt. Im Landtag bildete sich eine besondere großkroatische Fraktion, die Rechtspartei, welche Ungarn und den von Ungarn ernannten Banus aufs heftigste angriff. Aus Anlaß der Anbringung neuer ungarischer Amtsschilder kam es sogar im August 1883 zu Unruhen, zu deren Dämpfung außerordentliche Maßregeln ergriffen werden mußten. Die Führer der Rechtspartei suchten die Verhandlungen des Landtags durch rohe Schmähungen und Störungen zu verhindern, doch vergeblich, da die Mehrheit des Landtags, die Nationalpartei, zusammenhielt. Der Hauptschreier, Starcevics, wurde endlich 1885 durch Verurteilung zu Gefängnis (wegen thätlichen Angriffs auf den Banus Grafen Khuen) beseitigt. Vgl. Gyurkovits, De situ et ambitu Slavoniae et Croatiae (Pest 1847); Kukuljevič-Sakcinski, Jura regni Croatiae, Dalmatiae et Slavoniae cum privilegiis (Agram 1861-1862, 3 Bde.) und "Codex diplomaticus regni Croatiae" (von 503-1200 reichend, das. 1874 f., Bd. 1 u. 2); Pesty, Die Entstehung Kroatiens (Budapest 1882); Schwicker, Geschichte der Militärgrenze (Teschen 1883); "Kroatische Revue" (Agram 1885 ff.).

Kroatische Sprache und Litteratur. Die kroatische Sprache, die außer in Kroatien selbst auch im westlichen Teil von Slawonien sowie auf der Ostseite von Istrien und den Quarnerischen und dalmatischen Inseln gesprochen wird, bildet mit dem nahe verwandten Slawonischen und Dalmatischen die westliche Gruppe des serbokroatischen Zweigs der slawischen Sprachfamilie (s. Slawische Sprachen) und ist, mit dem Mittelpunkt Agram, die wichtigste Sprache dieser Gruppe, deren Dialekte gewöhnlich