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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Orden

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Orden (geistliche, weltliche).

das Prinzip des heil. Benedikt nur noch energischer und im Gegensatz zu bestimmten Erscheinungen der mit der Zeit fortschreitenden Entsittlichung faßten. Das Ansehen, welches die Ordensmitglieder in der öffentlichen Meinung genossen, gab aber auch den Anstoß zur mönchischen Regulierung der gesamten Weltgeistlichkeit. Daher gleichzeitig mit der Reform von Cluny (s. d.) der Kampf des aus ihr hervorgegangenen Papstes Gregor VII. gegen Simonie und die Durchführung des Cölibats. Im gleichen Geist entstanden nach der Regel des heil. Augustinus (s. d.), der nur Geistliche seines Sprengels zu einem kanonischen Leben vereinigt hatte, nicht bloß die Kongregationen der regulierten Chorherren, sondern auch eigentliche Mönchsorden, wie der Prämonstratenser-, Augustiner-, Serviten-, Hieronymianer- und Brigittenorden (s. die betreffenden Artikel). Am einflußreichsten auf weltliche Angelegenheiten wurden die zu Anfang des 13. Jahrh. gestifteten Bettelorden (s. Bettelmönche). Spätere Kirchenversammlungen verboten die Stiftung neuer O.; der Abbruch aber, welchen die Reformation ihnen that, bewog die Päpste, dieselben wieder zu begünstigen. So entstanden die Barnabiten, Oratorianer, Lazaristen, Bartholomiten, Piaristen, die Barmherzigen Brüder und Schwestern und vor allen die Jesuiten (s. die betreffenden Artikel). Die Nonnenorden bestanden nur selten wie die Hospitalschwestern, die Ursulinerinnen (s. d.) u. a., für sich allein; in der Regel schlossen sich bei der Bildung neuer Mönchsorden auch Nonnen an, wie die Klarissinnen (s. d.), Urbanissinnen u. a., welche zum O. des heil. Franz, die Engelsschwestern (s. d.), welche zu dem der Barnabiten gehörten. Man nannte in diesen Fällen den männlichen Zweig des Ordens den ersten, den weiblichen den zweiten O. Später kam bei den meisten O. noch eine dritte Abteilung hinzu, indem die sogen. Laienbrüder und Laienschwestern (s. Kloster) vom heil. Franz von Assisi als Tertiarier (s. d.), als dritter O. der Minoriten (s. d.) in Eine Korporation vereinigt wurden, wie sich solche nachher auch andern, besonders den Bettelorden, zugesellten.

Die ältern O. hatten anfangs eine aristokratisch-republikanische Verfassung, wobei jedoch die Bischöfe fort und fort die Gerichtsbarkeit über alle Klöster ihres Sprengels beanspruchten. Lange nahmen auch die Reformversuche die Unterwürfigkeit gegen die Bischöfe geradezu in ihr Programm auf. Unabhängiger stellten sich mit ihrer monarchisch-militärischen Verfassung gleich von vornherein die Bettelorden, welche durch ihren General in direkter Verbindung mit dem päpstlichen Stuhl blieben. Auch die meisten übrigen O. nahmen letzteres System an. Demzufolge steht an ihrer Spitze ein General, welcher in Rom wohnt und dem Papst verantwortlich ist. Manche O. geben ihm noch einen Admonitor zur Seite, der im Namen des Ordens seine Schritte beobachtet. Mit dem General zusammen bilden das Generalkapitel die Provinziale, welche die Aufsicht über die Klöster des Ordens in den einzelnen Provinzen führen und als Generalvikare bei den aus den Obern der einzelnen Klöster als stimmfähigen Kapitularen (suffraganei) zusammengesetzten Provinzialkapiteln präsidieren. Diese Obern gehören nach dem kanonischen Recht zu den Prälaten und verhandeln über die Angelegenheiten ihres Klosters gemeinschaftlich in einem Kapitel oder Konvent, weshalb sie auch Konventualen oder Patres heißen, im Gegensatz zu den niedern Mönchen (fratres), welche die höhern Weihen noch nicht haben, zu den Novizen, d. h. den in den O. noch nicht aufgenommenen Aspiranten, und zu den Laienbrüdern. Nonnenklöster, die keinem zweiten O. angehören, stehen unter Gerichtsbarkeit und Aufsicht des Bischofs, in dessen Sprengel sie liegen. Vgl. Kloster.

Aus der Verbindung des mönchischen und des ritterlichen Geistes des Mittelalters gingen die geistlichen Ritterorden hervor. Ihre Blüte datiert seit der Zeit der Kreuzzüge. Dieselben verpflichteten sich nach bestimmten, vom Papst genehmigten Regeln nicht bloß zu beständigem Kampf gegen die Ungläubigen, weshalb sie auch als gemeinsames Abzeichen das Kreuz trugen, sondern auch zur Hospitalität und zu geregelten Religionsübungen. Im einzelnen aber waren ihre Regeln so verschieden wie die der Klosterorden, und es ist daher in Bezug auf sie auf die Artikel Alcantara-, Calatravaorden, Deutscher O., Johanniterorden, Tempelherren etc. zu verweisen. Vgl. Wernher, Die Armen- und Krankenpflege der geistlichen Ritterorden in früherer Zeit (Berl. 1874); Bertouch, Geschichte der geistlichen Genossenschaften etc. (Wiesb. 1888).

II. Weltliche O. Eine Nachahmung der geistlichen waren die weltlichen Ritterorden, die seit dem 13. und 14. Jahrh. meist von Fürsten gestiftet wurden, welche dadurch die Ritter enger an sich fesseln und mit dieser Auszeichnung zugleich geleistete Dienste belohnen wollten. Die Bedingungen der Aufnahme waren verschieden und wurden nach gewissen Bestimmungen (Ordensstatuten) geregelt; die Mitglieder des Ordens hatten besondere Insignien. Später, als die Stiftung der O. immer allgemeiner wurde, hörten sie auf, wirkliche Vereine zu sein; sie wurden einzig und allein Mittel zur Auszeichnung erworbener Verdienste, und der Name O. ging daher auch auf die Ordensinsignien oder Dekorationen über, da diese jetzt die Hauptsache wurden. Auch behielten sich seitdem die souveränen Fürsten ausschließlich das Recht vor, neue O. zu stiften. Als Hauptabzeichen bei den meisten O. blieb das Kreuz, wurde aber reicher und verzierter, Sterne und Bänder traten hinzu; auch die Ordensstatuten wurden mit Modifikationen beibehalten und bei der Gründung neuer O. ähnliche entworfen, um danach die Verleihungen innerhalb gewisser Grenzen zu regeln. Diese Verleihungen gehen vom Landesfürsten aus, welcher stets Ordensmeister oder Großmeister seiner O. ist, und sind bei mehreren O. an besondere Bedingungen, z. B. an adlige Abkunft, an eine gewisse Anzahl Ahnen, an die katholische Religion etc., geknüpft; andre werden nur nach Verdienst oder aus Rücksichten der Konvenienz verliehen. Häufig sind, um auch da das Verdienst belohnen zu können, wo Standesrücksichten das Verleihen des wirklichen Ordens nicht gestatten, besondere Ehrenzeichen den O. affiliiert oder auch für sich bestehend gestiftet worden. Bei mehreren O. ist die Anzahl der Mitglieder bestimmt, zum mindesten für Inländer, wird jedoch meist überschritten. Mit einigen O. sind bestimmte Einkünfte verknüpft, andre verleihen den Erb- oder den persönliche Adel, einzelne dem Großkreuz den Titel Exzellenz oder die Senhoria. Außerdem verleihen die meisten O. das Recht, das Wappen mit der Dekoration zu schmücken: beim Großkreuz liegt dann der O. auf dem Wappen, beim Komtur umschlingt das Band das Wappen, das Ritterkreuz wird unten angehängt; die meisten geben wenigstens adligen Rang; dagegen haben ehrlose Handlungen den Verlust des Ordens zur Folge. Bei einigen O. ist die Annahme mit einem vorgeschriebenen Eid verbunden, bei allen fremden O. darf sie nur mit Be-^[folgende Seite]