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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Römisches Reich

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Römisches Reich (Geschichte bis 337 v. Chr.).

Hierin war den Tribunen bereits der Konsul Sp. Cassius vorangegangen, aber dem Widerstand der Patrizier unterlegen; es folgte nun eine Reihe von Ackergesetzen der Tribunen, durch die jedoch ebensowenig etwas erreicht wurde. Hierauf aber nahm der Kampf 462 eine neue Richtung. Der Tribun Gajus Terentilius Arsa stellte in diesem Jahr den Antrag, daß die Konsuln, statt wie bisher nach Gutdünken und nach den innerhalb ihres Standes fortgepflanzten Satzungen ihr richterliches Urteil zu fällen, an bestimmte geschriebene Gesetze gebunden werden sollten. Infolge hiervon wurde nach einem langen Kampf 451 unter Aufhebung aller bisherigen Magistrate eine Kommission von zehn Männern zur Aufzeichnung der Gesetze (decemviri legibus conscribendis) eingesetzt, welche zehn Gesetzestafeln zu stande brachten. Auch für das Jahr 450 wurden wieder Dezemvirn gewählt, und durch diese wurden noch zwei Tafeln hinzugefügt. Auf diese Art wurde das Zwölftafelgesetz, die Quelle alles öffentlichen und Privatrechts, geschaffen und damit nicht nur der Willkür der Magistrate abgeholfen, sondern auch den Plebejern die Kenntnis des Rechts eröffnet. Die zweiten Dezemvirn hatten aber die ihnen verliehene außerordentliche Gewalt in despotischer Weise ausgeübt; sie wagten es ferner, nachdem ihr Jahr abgelaufen, ihr Amt widerrechtlich fortzuführen, und hierzu fügte Appius Claudius, das Haupt derselben, noch den empörenden Frevel an der Virginia (s. d.); es erhob sich daher ein Aufstand des Volkes gegen sie, durch welchen sie gestürzt und die alten Ordnungen wiederhergestellt wurden und nun wurden, um das aufgebrachte Volk zu beruhigen, zwei volksfreundliche Männer, L. Valerius und M. Horatius, für 448 zu Konsuln ernannt. Diese ließen durch ein besonderes Gesetz die Unverletzlichkeit der Volkstribunen von neuem bestätigen und gaben außerdem noch zwei volkstümliche Gesetze, durch welche den Tributkomitien die gleiche Geltung mit den Centuriatkomitien verliehen und für alle Zeiten die Wahl eines Magistrats ohne Provokation verboten wurde. Einen weitern Fortschritt machte dann das Volk 445. In diesem Jahr wurde durch ein Gesetz des Gajus Canulejus die Schließung vollgültiger Ehen zwischen Patriziern und Plebejern (das Conubium zwischen beiden Ständen) gestattet und von den Tribunen ein Gesetz gegeben, wonach es zulässig sein sollte, statt der Konsuln Militärtribunen mit konsularischer Gewalt (tribuni militum consulari potestate) zu wählen, und daß zu diesem Amt auch Plebejer wählbar sein sollten. Zwar strengten die Patrizier alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel an, um entweder die Wahl von Konsulartribunen überhaupt oder wenigstens die von Plebejern zu verhindern, und es wurde hierüber eine lange Reihe von Jahren ein erbitterter Kampf geführt; auch hatten die Patrizier die Zensur (s. d.) vom Konsulat abgeschieden und für sich vorbehalten. Indessen war doch schon damit viel gewonnen, daß die Zulassung der Plebejer zu dem höchsten Amt im Prinzip anerkannt worden war, und 400 wurde wirklich die Wahl von 4, 399 von 5 plebejischen (unter 6) Konsulartribunen durchgesetzt. Schon vorher (409) waren in ein geringeres Amt, in das der Quästoren, 3 Plebejer gewählt worden.

Alle Fortschritte nach außen und die Vorbereitungen zu einer weitern Entwickelung im Innern schienen aber zerstört zu werden, als Rom 390 v. Chr. durch den Einfall der Gallier überflutet und wenigstens für den Augenblick so gut wie völlig vernichtet wurde. Die Römer hatten dieselben, als sie in Etrurien eingefallen waren, durch eine Verletzung des Völkerrechts (s. Fabius 5) herausgefordert. Die Gallier brachen sofort gegen Rom auf, schlugen am 16. Juli 390 (der Tag galt seitdem für unheilbringend, für einen dies ater) das eilig zusammengebrachte römische Heer an der Allia, drangen in Rom ein, zündeten die Stadt an und belagerten dann die Römer, die sich auf das Kapitol geflüchtet hatten. Hier wurde den Galliern zwar ein kräftiger Widerstand geleistet; ein Versuch, das Kapitol in der Nacht heimlich zu ersteigen, wurde durch die Wachsamkeit der heiligen Gänse und durch den Mut und die Geistesgegenwart des M. Manlius glücklich vereitelt; endlich aber wurde die Besatzung doch durch Hunger genötigt, in Unterhandlung zu treten; die Gallier verstanden sich dazu, gegen ein Lösegeld von 1000 Pfd. Gold die Stadt zu räumen, und der Konsulartribun Sulpicius war eben damit beschäftigt, das Gold dem Führer der Gallier, Brennus, zuzuwägen, wobei dieser mit dem Rufe: "Vae victis!" ("Wehe den Besiegten!") noch sein Schwert zu den Gewichten in die Wagschale warf, als Camillus mit einem mittlerweile aus den römischen Flüchtlingen gebildeten Heer erschien und den Galliern erst in der Stadt, dann noch einmal 8 römische Meilen von derselben eine völlige Niederlage beibrachte. So war zwar die Unterwerfung Roms unter die Gallier abgewendet; allein wenn auch wirklich zuletzt jene glänzenden Siege gewonnen wurden (es gibt nämlich auch eine Überlieferung, nach welcher die Gallier mit dem ausbedungenen Lösegeld ungehindert abzogen, nur weil ihnen das ausgesogene Land den nötigen Unterhalt nicht mehr gewährte), so befand sich doch die Stadt nach dem Abzug der Feinde in der unglücklichen Lage. Die abgebrannten Häuser mußten in aller Eile wieder aufgebaut werden, wodurch der ärmere Teil der Bevölkerung wieder in schwere Schulden geriet, und zugleich mußten die benachbarten Völker, die sich von der ungern ertragenen Herrschaft oder Oberhoheit Roms losrissen, abgewehrt und wieder unterworfen werden; es waren daher in den nächsten Jahren schwere Kriege mit den Galliern, Etruskern, Volskern, Äquern und selbst mit einem Teil der Latiner zu führen, welche hauptsächlich durch das Feldherrntalent des Camillus zu einem glücklichen Ende gebracht wurden.

Im Innern war das Volk durch seine patrizischen Gläubiger so völlig niedergedrückt, daß es nicht wagte, den Anmaßungen der Patrizier irgend einen Widerstand entgegenzustellen. Als daher 385 M. Manlius, der Retter des Kapitols, sich zum Helfer für das arme Volk aufwarf und mit Aufopferung seines Vermögens eine große Zahl Schuldner loskaufte, wurde derselbe erst ins Gefängnis geworfen und, als er, aus demselben entlassen, in seinen edlen Bestrebungen nicht nachließ, sogar auf die Anschuldigung, daß er nach der Königskrone strebe, 384 zum Tod verurteilt. Erst 376 wurde der Kampf von den beiden Volkstribunen Gajus Licinius Stolo und L. Sextius wieder aufgenommen. Diese stellten die drei Gesetzesanträge (leges Liciniae), 1) daß von den Schulden die gezahlten Zinsen in Abzug gebracht und der Rest binnen drei Jahren bezahlt werden, 2) daß kein Bürger mehr als 500 Morgen vom Staatsland (Ager publicus) besitzen, und 3) daß wieder Konsuln gewählt werden und einer derselben ein Plebejer sein solle. Der Kampf über diese Gesetze dauerte zehn Jahre und war überaus heftig. Allein 367 wurden diese Gesetze durchgebracht, und nun wurden auch die übrigen Ämter von den Plebejern nach und nach erobert: 356 wurde zuerst ein plebejischer Diktator, 351 ein plebejischer Zensor ernannt; 337 wurde auch die Prä-^[folgende Seite]